Viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden durch den Bundestag überarbeitet. Beim Klimapaket bleibt es deshalb weiterhin spannend.

Viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden durch den Bundestag überarbeitet. Beim Klimapaket bleibt es deshalb weiterhin spannend.

Bild: © Marc Steffen Unger/Deutscher Bundestag

Der Regierungskoalition läuft die Zeit davon, das sogenannte „100-Tage-Gesetz“ noch vor der Sommerpause umzusetzen. Im Prinzip hätte es in dieser Woche innerhalb der Koalition zu einer Einigung kommen müssen – aufgrund der vorgegebenen Fristen zum Gesetzesverfahren. „Gehen Sie davon aus, dass in dieser Woche nichts mehr kommt“, erfuhr die ZfK aus Regierungskreisen. Schließlich kam es am Dienstag (12. Juni) zur Koalitionssitzung – ohne eine Einigung. Erst nach Einigung der Koalition kann das Paket den normalen Verfahrensweg gehen und in den Bundestag eingebracht werden.

„Es gibt noch eine theoretische Chance“, hieß es. Dann müsste das Paket im Rahmen einer Fraktionsinitiative auf den Weg gebracht werden – und zwar in der letzten Juni-Woche.

KWK-Branche fordert schnelle Umsetzung

Aufgrund der Dringlichkeit von notwendigen Korrekturen hat nun der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) die Regierungsparteien erneut angeschrieben. In der Hauptsache geht es um den mit der EU-Kommission ausgehandelten Kompromiss zu EEG-Umlagevergünstigungen in der KWK-Eigenversorgung, der dringend Gesetzeskraft erhalten sollte. Schließlich fürchtet die Branche, dass bei einem verspäteten Inkrafttreten die rückwirkende Kraft des Kompromisses seitens der EU-Kommission nicht mehr Wirksamkeit erlangt, erfuhr die ZfK.

Von Seiten der Regierung war geplant, die Korrekturen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Sektor sowie bei Erneuerbaren im Rahmen des sogenannten „100-Tage-Gesetzes“ umzusetzen. Doch zwischen den Koalitionen CDU, CSU und SPD herrscht „Stillstand“. Streitpunkt sind die Sonderausschreibungen. Laut Koalitionsvertrag sollen je vier GW Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020.

"Erst Leitungsbau, dann Sonderauschreibungen"

Die Union will nun den Ausbau abhängig machen vom Leitungsausbau ("Erst Leitungsausbau, dann Sonderauschreibungen"). Schließlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.“ Jüngster Vorschlag der Union war nun der Ansatz, das Paket der Sonderausschreibungen über die Innovationsauschreibungen umzusetzen. Dafür könnte der Verordnungsweg genutzt werden. Zudem soll auch die Länderöffnungsregel aktiviert werden, damit die Länder gesonderte Abstandsregelungen implementieren können. Gerade dieser Punkt sorgte bei der SPD für Unmut, erfuhr die ZfK aus dem Umfeld.

„Wir pochen auf die Umsetzung des gemeinam festgelegten Koalitionsvertrags“, hieß es nur von Seiten der SPD. Keine Länderöffnungsklausel und die Sonderausschreibungen im 100-Tage-Gesetz. (al)

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