Kraft-Wärme-Kopplunganlagen wie diese hier in Dresden werden an Bedeutung gewinnen, sind sich viele Branchenkenner sicher.

Kraft-Wärme-Kopplunganlagen wie diese hier in Dresden werden an Bedeutung gewinnen, sind sich viele Branchenkenner sicher.

Bild: © Drewag

Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) über das aktuelle KWK-Gesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Doch KWK stellt auch weiterhin eine wichtige Technologie dar, um die Primärenergieeffizienz zu erhöhen, Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Auch als Ergänzung zu fluktuierenden Stromerzeugern könnte sie künftig einen wichtigen Stellenwert einnehmen.

Daher hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Evaluierungsbericht ausgeschrieben, dessen Entwurf der ZfK vorliegt. Die Gutachter von Prognos, Fraunhofer IFAM, Öko-Institut, BHKW-Consult und der Stiftung Umweltenergierecht schlagen darin eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2025 vor.

Erneuerbare verdrängen KWK langfristig

Gasbetriebene KWK-Anlagen bleiben mittelfristig sinnvoll im Strom- und Wärmesystem. Sie müssen sich dabei flexibilisieren und auf der Strom- und Wärmeseite emissions-intensivere Erzeuger ersetzen, heißt es in dem Bericht. Andererseits gingen nahezu alle Studien davon aus, dass der Anteil der erneuerbaren brennstofffreien Energien steigen und damit langfristig das potenzielle Einsatzfeld der fossilen KWK kleiner wird. Für den Zeitraum bis 2030 – heißt es im Evaluierungsbericht – prognostizieren verschiedene Studien aber noch einen möglichen Anstieg der Nutzung fossiler KWK.

Ohne Förderung sei unter den aktuellen Rahmenbedingungen der Neubau von KWK-Anlagen sowie der Ausbau von Speichern und Wärmenetzen häufig nicht wirtschaftlich. Daher sollte das KWKG über das Jahr 2022 hinaus bis mindestens 2025 verlängert werden, um die Planungssicherheit zu erhöhen und weiterhin einen Anreiz zu setzen, KWK-Anlagen, Netze und Speicher zu errichten.

Neue Ziele für 2030

Sowohl die Grundstruktur des KWKG als auch die derzeitigen Instrumente wie etwa Ausschreibung der Förderhöhe oder Investitionszuschüsse für Speicher und Netze seien taugliche Mittel. Die Ziele für 2020 und 2025 – 110 Mrd. kWh und 120 Mrd. kWh – sollten grundsätzlich beibehalten werden. Anpassungsbedarf gebe es lediglich bei Detailregelungen sowie im regulatorischen Umfeld.

Kurzfristig sollte das KWKG













  • den Ersatz von Kohle- zu Gas-KWK stärker fördern, etwa durch Erhöhung des Kohleersatz-Bonus oder die Ausschreibung eines Kohleersatz-Segments,
  • Ausschreibungen auf weitere KWK-Anlagensegmente ausweiten, etwa auch auf Anlagen oberhalb 50 MW oder über freiwillige Öffnung für Anlagen unter 1 MW,
  • und die Förderung von Wärmenetzen verbessern.


Rechtzeitig vor diesem Datum sei dann eine weitere Verlängerung zu prüfen. Sofern das KWKG über 2025 fortgeführt wird, sollten aus Sicht der Gutachter zwei neue Hauptziele für 2030 gesetzt werden: Erhöhung der KWK-Stromerzeugung auf 35 bis 40 Prozent an der regelbaren Stromerzeugung sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Fernwärmeerzeugung auf 30 Prozent. (wa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper