Deutschland

Den Sanierungsstau aufheben

Die deutsche Heizungsbranche sprach sich bei der Deutschen Wärmekonferenz für eine forcierte Sanierung von Bestandsheizungen aus. Wichtig sei ein steuerliches Anreizsystem.
30.01.2018

Am 30./31. Januar traf sich die deutsche Heizungsindustrie bei der Deutschen Wärmekonferenz in Berlin. Teilgenommen hat auch Thorsten Herdan (Mitte), Abteilungsleiter der Abteilung II: Energiepolitik – Wärme und Effizienz im Bundeswirtschaftsministerium.

„Die politischen Rahmenbedingungen stimmen nicht." Mit diesem Worten umriss heute der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Manfred Greis, bei einer Pressekonferenz zur Deutschen Wärmekonferenz die Situation zur Wärmewende. Das Potenzial sei riesig, doch es müsse gehoben werden. Erst sechs von rund 21 Mio. Heizungsanlagen in Deutschland sei auf dem Stand der Technik.

Punktgenau zur Deutschen Wärmekonferenz und zu den Koalitionsgesprächen haben die drei Verbände der Heizungsbranche, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik (DG Haustechnik) sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ein Forderungspapier veröffentlicht, um die Sanierungsquote zu erhöhen. Kritisch sehen die Verbände den für 2019 geplanten Förderstopp für die hocheffiziente Brennwerttechnik angesichts von 13 Mio. Bestandsanlagen mit völlig veralteten Heizwert-Wärmeerzeugern. Greis machte deutlich, dass mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zwar die Bedeutung der Wärmepumpe auch in Bestandsgebäuden langfristig stark zunehmen müsse. Um die Sanierungsrate jedoch jetzt in der mit Blick auf die Klimaziele 2030 gebotenen Geschwindigkeit zu steigern, dürfe die Brennwerttechnik mit ihrem hohen Marktanteil nicht durch Ankündigung eines Förderstopps diskriminiert werden. Dies zementiere nach Ansicht der Verbände den Modernisierungsstau und halte viele potenzielle Investoren von der Modernisierung ihrer Altanlagen ab.

Dreiklang aus steuerlichen Anreizen, KfW- und MAP-Förderung

Um für mehr Dynamik in der Gebäudesanierung zu sorgen, sei eine technologieneutrale Förderung nötig. Dies sollte aus einem Dreiklang aus steuerlichen Anreizen, KfW- und Marktanreizprogramm(MAP)-Förderung bestehen. Zum steuerlichen Aspekt: Die energetische Sanierung sollte steuerlich abschreibbar, forderte Greis. So sei ein zehnjähriges Programm sinnvoll, bei dem ein Drittel der Investitionssumme über drei Jahre hin absetzbar ist. Das Programm selbst solle nach dem dritten Jahr degressiv gestaltet sein, damit es zu keiner Akkumulation am Ende des Programmzeitpunktes komme. Zudem sollte es wenig kompliziert sein: Der einfache Nachweis einer Handwerkerrechnung müsse genügen.

Barbara Wiedemann, zweite Vorsitzende des DG Haustechnik, sprach sich vehement gegen Anschluss- und Benutzungszwänge aus. „Wir stehen für einen freien Wettbewerb der Technologien", betonte sie. Auf Modernisierungszwänge und Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien im Bestand sollte verzichtet werden. Stattdessen sei eine attraktive Politik der Anreize gefordert. Auch die Subventionierung von Fernwärme sowie Anschluss- und Benutzungszwänge sind abzulehnen.

Keine nationalen Alleingänge

BDH-Präsident Greis sprach sich auch gegen einen nationalen Alleingang Deutschlands bei einer CO2-Bepreisung aus. Die Einführung einer CO2-Bepreisung für den Non-ETS(Emission-Trading-System)-Bereich dürfe nur international harmonisiert erfolgen.

Insgesamt sprachen sich die drei Verbände für technologieoffene Szenarien aus wie sie beispielsweise in der GEEA-Studie „Szenarien für eine marktwirtschaftliche Klima- und Ressourcenschutzpolitik 2050 im Gebäudesektor" propagiert wird. Diese Strategie sei fair und verursache auch geringere volkswirtschaftliche Kosten als eine All-electric-Strategie. 

Das Ordnungsrecht weiterentwickeln

Andreas Kuhlmann, Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (GEEA), warb bei der Konferenz für eine Weiterentwickling des Ordnungsrechts: So sollten vorhandene Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zügig im neuen Gebäudeenergiegesetz gebündelt werden. Ferner sollten Gebäudeenergiestandards ambitioniert, aber wirtschaftlich gesetzt werden.

Zudem sollte die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen und mehr für Energieeffizienz im eigenen Gebäudebestand tun, um als Vorbild für die Energiewende im Gebäudebereich sichtbar zu werden. Und zu guter Letzt sollte die Gebäudeenergieberatung deutlich ausgebaut werden, forderte Kuhlmann. (al)