Als Ausgangspunkt schlägt Kuhlmann die Befreiung aller Verbraucher von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) vor, weil diese den Energieträger Strom im Vergleich zu fossilen Kraft- und Brennstoffen verteuert. Dadurch fehle es an Anreizen für die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien in allen Sektoren.
Zur Finanzierung der über 25 Mrd. Euro im Jahr, die aktuell über eine EEG-Umlage von 6,4 Cent pro kWh abgedeckt werden, könnten stattdessen vor allem drei Instrumente dienen:
- Erstens: eine Verdopplung der Stromsteuer um zwei Cent pro kWh, weil das dem Bund eine sichere Einnahmequelle garantiert und immer noch eine beträchtliche Entlastung der Stromverbraucher um rund 4,5 Cent pro kWh ermöglicht
- Zweitens: ein CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-Emissionshandel von zunächst 30 oder 40 Euro pro Tonne
- Drittens: eine Reform der Energiesteuern, so dass CO2-Emissionen auch in den Sektoren einen Preis bekommen, die bisher nicht am EU-Emissionshandel teilnehmen, also Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft.
EEG entschlacken
Mit einer solchen CO2-Finanzreform könne ein komplexes Regelwerk wie das EEG entschlackt und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien in allen Sektoren erleichtert werden. Gleichzeitig würden Haushalte und insbesondere mittelständische Unternehmen über den deutlich niedrigeren Strompreis entlastet.
Zusätzlich zur CO2-Bepreisung müssen flankierende Maßnahmen folgen. Die Politik müsse vor allem über Förderprogramme den Wechsel zu klimafreundlichen Lösungen erleichtern und ökonomische Instrumente wie die steuerliche Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung nutzen. Ergänzende Bonus-Malus-Regelungen im Gebäudebereich und im Verkehrssektor sollten klimafreundliche Entscheidungen belohnen und klimaschädliche verteuern. Das gibt weitere ökonomische Anreize und fördert den sozialen Ausgleich. Schließlich können ordnungspolitische Regelungen in den einzelnen Sektoren die CO2-Bepreisung sinnvoll flankieren. (dpa/pm)


