Deutschland

Denkansatz für den Ausbau der Erneuerbaren

Der BDEW sieht eine Notwendigkeit, die Förderung der Erneuerbaren in den nächsten Jahren zu differenzieren. Aus diesem Grund hat der Verband ein Drei-Säulen-Modell entwickelt.
22.01.2018

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat ein Drei-Säulen-Modell für den Ausbau der erneuerbaren Energien konzipiert.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ein Drei-Säulen-Modell für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entwickelt. Grund für diesen Denkansatz sei die Veränderung von wichtigen Prämissen des Energiemarkts. Dieses jetzt vorgestellte Modell werde aber nicht für ewig gelten, da in zehn Jahren eine andere Situation im Markt vorherrschen werde, machte Stefan Kapferer, Hauptgeschäftsführer des BDEW, bei einer Pressekonferenz in Berlin deutlich.

Folgende Eckpfeiler werden sich ändern: Die gesicherte Leistung im Markt werde zurückgehen, teils durch regulatorische Maßnahmen wie dem Atomausstieg oder die Braunkohlereserve, teils durch marktgetriebene Entwicklungen. So stünden jetzt schon oftmals Gaskraftwerke in der Merit-Order besser da als Steinkohlekraftwerke, sodass zunehmend Betreiber dieser Meiler in Richtung Stilllegung denken müssen. Zudem erwartet der BDEW in den nächsten Jahren einen Anstieg der Preise für CO2-Zertifikate und auch einen generellen Anstieg der Börsenstrompreise.

Neue Konzepte nötig

Diese Entwicklung fordere ein neues Konzept für die Sicherstellung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Der BDEW hat nun eine Differenzierung vorgenommen. Bislang wurden Anlagen der erneuerbaren Energien immer gefördert, zuerst über eine feste Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Diese feste Förderung erfuhr eine Veränderung hin zur Marktwirtschaft durch die Einführung von Ausschreibungen. Dieses Auktionsmodell zeigte bei der jüngsten Ausschreibung für Offshore-Wind erstmals die Situation von null Cent pro kWh – also dem Wegfall der Vergütung.

Und genau dieses Szenario ist für den BDEW die Säule eins: In Zukunft werde es mehr Anlagen geben, die ohne Vergütung errichtet werden. Sie finanzierten sich einzig und allein über einen Stromliefervertrag des „grünen Stroms“.

Problem bei der Vermarktung von grünem Strom

Diese Modell wurde bereits von vielen Unternehmen des Erneuerbaren-Energien-Sektors gefordert, doch bislang scheiterte dieser Modus, da es derzeit kein veritables Instrument zur Grünstromvermarktung gibt, nachdem das sogenannte Grünstromprivileg im Jahr 2014 auslief. Ins EEG 2014 wurde zwar eine Verordnungsermächtigung für ein Nachfolgemodell eingefügt, auf eine Umsetzung wartet die Branche bis heute. Sollte ein solches Instrument kommen, so ist zu erwarten, dass mehr Unternehmen über diesen Weg ihre Anlagen vermarkten.

Die Säule zwei des BDEW-Modells beinhaltet den Pfad über Ausschreibungen nach dem Marktprämienmodell. Diese Instrument möchte der Verband aber modifizieren: Da in Zukunft höhere Strompreise zu erwarten sind, sollten Preise über dem Marktwert der einzelnen Technologie zurück an das EEG-Konto gezahlt werden. Ein Beispiel: Derzeit liegen die Strompreise bei drei Cent pro kWh. Über die Ausschreibung wurde ein Wert von vier Cent pro kWh für die Technologie fixiert. Nach den derzeitigen Regeln bekommt der Betreiber der Anlage einen Cent pro kWh aus dem EEG-Topf zum Erreichen der vier Cent pro kWh. Steigen nun die Börsenpreise auf sechs Cent pro kWh, so käme es plötzlich zu einer negativen Marktprämie. Der Betreiber bekäme in diesem Fall zwei Cent pro kWh obendrauf. „Das geht nicht: Das Risiko wird sozialisiert, die Gewinne privatisiert“, erklärte Kapferer. Bei negativer Marktprämie solle das Geld aufs EEG-Konto wandern. Diese Regelung gelte grundsätzlich nur für eine Technologie. Gewinne aus einer cleveren Fahrweise der einzelnen Parks sind davon nicht betroffen, es gehe rein um den Marktprämienmodus.

Prosumer-Segment wird steigen

In der dritten Säule sind dann alle Anlagen nach dem Prosumer-Konzept eingeordnet, also beispielsweise PV-Anlagen auf dem Dach mit Speicher im Keller. Für dieses Segment bedürfe es noch weiterer Regeln.

Insgesamt geht der Verband davon aus, dass die Säule zwei schrumpfen werde und die Säulen eins und drei zunehmen werden. Wie dies in welchem Maße bis 2025 geschehe, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden, so Kapferer. (al)