In einem Brief an die Bundesregierung kritisieren der Gewerkschaftsbund DGB, der Industrieverband BDI, der Energieverband BDEW, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Windenergie-Verband (BWE) und der Maschinenbauverbands VDMA die geplante 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen: "Es ist uns unerklärlich, dass an einer Regelung zu bundeseinheitlichen Mindestabständen festgehalten wird, obwohl klar ist, dass damit das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien in 2030 nicht gehalten werden kann."
Mit den aktuell innerhalb der Bundesregierung diskutierten Vorschlägen werde der Ausbau von Windenergie "auf lange Zeit massiv erschwert, unter Umständen sogar zum Erliegen kommen" – ohne jeglichen Mehrwert für die Verbesserung der Akzeptanz bei den betroffenen Anwohnern.
Wissenschaftliche Kritik vorgebracht
Die Verbände berufen sich unter anderem auf die UBA-Studie "Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen" sowie das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten bei Navigant und Fraunhofer "Wissenschaftliche Fundierung der Beratungen zu Abstandsregelungen bei Windenergie an Land" (beide von 2019).
Beide würden zu einem ähnlichen Ergebnis kommen: Durch einen Mindestabstand von 1000 Metern, je nach Definition, würden 20 bis 50 Prozent der Flächen der Windenergie entzogen. In Ermangelung positiver Impulse würde die Flächenkulisse im Ergebnis also "empfindlich eingeschränkt", merken die Verbände kritisch an.
Weitere Kritik am rechtlichen Rahmen
Daneben würde zudem durch die Vorschläge in den raumordnungs- und bauplanungsrechtlichen Regelungen für die Ausweisung von Flächen für die Windenergie eingegriffen. Zum einen könnten bislang schlüssige Planungskonzepte von vor dem 1. Januar 2015 nachträglich unschlüssig und damit rechtswidrig werden. Dies kann dazu führen, dass die Konzentrations- und Ausschlusswir-kung und somit die Steuerungswirkung von Flächennutzungsplänen verloren ginge.
Zum anderen würden vorangegangene regionalplanerische und kommunale Abwägungs- und Abstimmungsprozesse – und somit die jahrelange Arbeit von Behörden und kommunalem Ehrenamt – entwertet. Eine rechtssichere Flächenausweisung stellt jedoch die Flächenverfügbarkeit für Windenergieprojekte sicher und schafft die Grundlage für die Genehmigung einer Windenergieanlage. "Hieran mangelt es bereits im geltenden Rechtsrahmen", kritisieren die Verbände.
Altmaier verteidigt den Abstand
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verteidigte indes den geplanten Mindestabstand. Er verwies im Bundestag darauf, dass die Länder die Möglichkeit erhalten sollten, abweichende Regelungen zu treffen. Zugleich sagte der Ressortchef, der Widerstand vor Ort gegen Windkraftanlagen sei enorm gestiegen, damit müsse sich die Politik auseinandersetzen.
Das Hauptproblem derzeit sei, dass es nicht genügend genehmigte Standorte für Windräder gebe. Die Genehmigungsverfahren dauerten oft Jahre. Es gehe darum, zusammen mit den Ländern Verfahren zu beschleunigen. Man arbeite mit Hochdruck daran, das Maßnahmenpaket umzusetzen. Der Erhalt von Jobs in der Branche liege im Interesse Deutschlands. (ab/dpa)



