A handyman on the rooftop installing solar panels.

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Bild: © Dusan Petkovic/AdobeStock

Die Förderkosten für erneuerbare Energien sind für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ein zentraler Grund für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – und ein wesentlicher Streitpunkt mit der Erneuerbaren-Branche. Vor Beginn der parlamentarischen Verhandlungen hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Lars Rohwer beim Bundeswirtschaftsministerium neue Zahlen erfragt. Der ZFK liegt die Antwort vor.

Demnach kostete allein die Vermarktung fest vergüteten Solarstroms zu negativen Preisen an den ersten drei Maitagen dieses Jahres rund 66 Millionen Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei die ausgezahlte Einspeisevergütung an Anlagenbetreiber sowie Zahlungen für EEG-Anlagen im sogenannten Marktprämienmodell, für die auch bei negativen Preisen noch Förderzahlungen anfielen. Bei den 66 Millionen Euro handelt es sich nach Ministeriumsangaben um überschlägige Berechnungen auf Basis öffentlich verfügbarer Zahlen.

Fast 500 Euro pro MWh im Minus

Das verlängerte Wochenende Anfang Mai blieb Stromhändlern nachhaltig im Gedächtnis. Ein massiver Solarstromüberschuss sowie mangelnde Flexibilität anderer Erzeugungsanlagen ließen die Preise am 1. Mai zeitweise auf minus 499,99 Euro pro Megawattstunde (MWh) fallen. Die technisch mögliche Untergrenze liegt bei minus 500 Euro pro MWh. Das entspricht minus 50 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Auch an den beiden Folgetagen gerieten die Strompreise im Day-Ahead-Handel rund um die Mittagszeit unter Druck: Am 2. Mai fielen sie auf bis zu minus 147 Euro pro MWh, am 3. Mai auf bis zu minus 15 Euro pro MWh.

Vergütung bei Negativpreisen gekappt

Derzeit erhalten ältere PV-Anlagen, vor allem kleinere PV-Anlagen, teilweise auch bei negativen Börsenstrompreisen eine feste Einspeisevergütung. Für Betreiber ist es oft weder technisch möglich noch wirtschaftlich sinnvoll, in Zeiten negativer Strompreise ihre Erzeugung abzuregeln.

Seit Inkrafttreten des Solarstromspitzengesetzes im Februar 2025 entfällt für neue PV-Anlagen jedoch die Vergütung bei negativen Preisen. Als Ausgleich wird der 20-jährige Förderzeitraum am Ende um die ausgefallenen Zeiten verlängert. In der jetzigen EEG-Reform will die Bundesregierung die Einspeisevergütung für Neuanlagen nach einer Übergangsphase komplett streichen. Für Altanlagen ändert sich dadurch nichts.

Steigen EEG-Kosten in kommenden Jahren?

Ob die EEG-Kosten in den kommenden Jahren ohne eine weitere Anpassung des Förderrahmens steigen würden, ist umstritten. Für Mehrkosten spricht, dass die geförderte Erzeugungsleistung steigt. Dagegen spricht, dass stark subventionierte Erzeugungsanlagen aus den 2000er-Jahren und zu Beginn der 2010er-Jahre nach und nach aus der Förderung fallen.

Die durchschnittliche Förderung, die eine PV-Neuanlage erhalte, liege durchschnittlich bei zwei bis zweieinhalb Cent pro Kilowattstunde (kWh), erklärte Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft Ende Juli bei einem Pressetermin. Damit seien die Förderkosten gegenüber Anlagen, die vor 20 Jahren in Betrieb gegangen seien, um 80 bis 90 Prozent gefallen. "Das führt dazu, dass unter dem Strich die EEG-Kosten sogar sinken werden."

EEG-Kosten sanken im ersten Halbjahr 2026

Das Leipziger Institut für Energie, das im vergangenen Herbst im Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber eine Prognose anfertigte, ging im Trend-Szenario von einem EEG-Kostenanstieg bis 2028 aus. In den Jahren 2029 und 2030 würden die Gesamtkosten dann aber fallen. Bis zum 25. Oktober müssen die Übertragungsnetzbetreiber eine neue Prognose zu den EEG-Kosten veröffentlichen.

Die EEG-Förderzahlungen für Markt- und Flexibilitätsprämie sowie für Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag betrugen im ersten Halbjahr 2026 rund 7,7 Milliarden Euro. Das waren 0,6 Milliarden Euro weniger als im Vorjahreszeitraum und fast drei Milliarden Euro weniger als im ersten Halbjahr 2024.

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