Die geplante Begrenzung der Einspeiseleistung von Dach-Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent sorgt für Meinungsverschiedenheiten bei den Energieverbänden. Auch große Verteilnetzbetreiber zweifeln daran, dass die geplante Drosselung den Netzen wirklich hilft. Doch es gibt auch Befürworter.
Worum geht es? Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 soll Solaranlagen auf Dächern aus der staatlich garantierten Förderung in den freien Markt überführen. Wer seinen Strom künftig direkt an der Börse vermarktet, soll von Preissignalen profitieren und mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe flexibel reagieren können.
Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass neue Dachanlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung gedrosselt werden. Gemessen wird dabei am Hausanschluss.
Die Kappung gilt außerdem pauschal, also unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, ob der Strom selbst vermarktet wird; und auch, ob gerade Knappheit im Netz herrscht oder nicht. Das heißt: Auch wer auf Preissignale reagiert und Strom genau dann ins Netz einspeist, wenn er knapp und teuer ist, wird dennoch abgeregelt.
VKU und BDEW widersprechen sich
Genau hier unterscheiden sich auch die beiden großen Energieverbände: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnt die pauschale Kappung ab. Sie schränke gerade jene Anlagen ein, die über Direktvermarktung, Energiemanagement und Speicher auf Preissignale reagieren könnten, heißt es in der Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf.
Der Branchenverband fordert deshalb mindestens eine Ausnahme für Anlagen, die mit intelligentem Messsystem ausgestattet, steuerbar und direkt vermarktet werden. Die Begründung, die Kappung schaffe einen zusätzlichen Anreiz zur Speicherinvestition, treffe ohnehin ins Leere, heißt es weiter: Neue Photovoltaikanlagen würden bereits nahezu immer gemeinsam mit einem Speicher errichtet.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die meisten kommunalen Netzbetreiber vertreten sind, bewertet die Regelung dagegen ausdrücklich positiv. Die Kappung schütze die Netze vor Mittagsspitzen und gebe den Netzbetreibern eine verlässliche Größe für Planung und Netzkonzeption.
Der zusätzliche Energieverlust sei zudem gering, weil Photovoltaikanlagen ihre Nennleistung ohnehin nur wenige Stunden im Jahr erreichten. Und darüber hinaus könne die Begrenzung wiederum Investitionen in Speicher anstoßen. Dass die Kappung auch für Anlagen mit intelligentem Messsystem gilt, begrüßt der VKU ausdrücklich.
Eon und Netze BW: Skeptisch
In der Frage, was den Netzen wirklich hilft, schlagen sich die großen Flächennetzbetreiber eher auf die Seite des BDEW. Eon wollte auf Anfrage keine eigene Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen im eigenen Netzgebiet abgeben, schloss sich aber inhaltlich der BDEW-Stellungnahme an. Eon ist mit seinen Tochterunternehmen wie Bayernwerk Netz, Westnetz oder Edis Netz der größte Betreiber regionaler Verteilnetze in Deutschland.
Ausführlicher äußerte sich Netze BW aus Baden-Württemberg, ebenfalls einer der größten regionalen Verteilnetzbetreiber in Deutschland. Im eigenen Netz wurden 2025 demnach rund 70 Megawatt (MW) Photovoltaikleistung ohne Steuertechnik zugebaut, für die bereits eine Begrenzung auf 60 Prozent Einspeiseleistung gelte. Eine weitere Absenkung auf 50 Prozent würde deshalb "insgesamt nur einen begrenzten zusätzlichen Effekt" haben, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit.
Auch als Planungsgröße taugt die neue Grenze aus Sicht von Netze BW nur bedingt. Der Zubau kleiner Photovoltaikanlagen sei kurzfristig und deshalb nur eingeschränkt planbar. Die daraus entstehenden Prognoseunsicherheiten seien "deutlich größer als die Auswirkungen einer Absenkung der Einspeisebegrenzung von 60 Prozent auf 50 Prozent".
Wo ein intelligentes Messsystem vorhanden sei, seien die technischen Voraussetzungen für eine zielgenaue Steuerung ohnehin gegeben, heißt es weiter. Eine pauschale Abregelung sei dann nicht notwendig. Stattdessen fordert Netze BW ein konsistentes Zusammenspiel der laufenden Reformen zum Netzanschlusspaket, zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom ("AgNes") und zum EEG, verbunden mit einer Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau.
Warum der VKU möglicherweise anders denkt
Dass der VKU als Verband kommunaler Netzbetreiber die Kappung begrüßt, lässt sich auch mit unterschiedlichen Interessenlagen erklären. Ein Blick auf einzelne kommunale Netze zeigt, warum die pauschale Lösung dort attraktiver erscheint.
So kämpft etwa die N-Ergie Netz aus Mittelfranken in Bayern mit einer Einspeise-Last-Schere, die in dieser Form die wenigsten Flächennetzbetreiber kennen: An sonnigen Tagen drücken rund 3,4 Gigawatt (GW) aus Photovoltaik und Wind ins Netz – bei einer gleichzeitigen Last von nur etwa 700 Megawatt (MW).
In der Spitze können mehrere hundert MW nicht aufgenommen werden, erklärte Geschäftsführerin Kerstin Fröhlich im ZFK-Interview. Solche Netze, in denen der Solarstrom die lokale Nachfrage um ein Vielfaches übersteigt, haben ein grundlegend anderes Problem als ein Flächennetz mit homogenerer Verteilung.
Eine verlässliche gesetzliche Einspeiseobergrenze würde hier erhebliche Kosten beim Netzausbau einsparen. Diese Einsparungen kämen wiederum der Allgemeinheit zugute, argumentieren Befürworter. Rechtfertigen mögliche Einsparungen bei den Netzkosten also die Einschränkungen für Besitzer von Solaranlagen?
Anzahl der betroffenen Anlagen unklar
Das parlamentarische Verfahren muss zeigen, ob der Gesetzgeber den pauschalen Eingriff beibehält oder es Ausnahmen für steuerbare Anlagen geben wird. Direktvermarkter und Solaranbieter warnen teils vor erheblichen Einbußen bei den Vermarktungserlösen von 20 bis teilweise 35 Prozent, sollte die Solarstrom-Drosselung wie geplant Gesetz werden.
Ein deutlicher Einbruch im PV-Markt gilt dann als wahrscheinliches Szenario. Ohnehin steht die Branche durch weitere Reformen wie den von der Bundesnetzagentur geplanten Prosumeraufschlag unter Druck.
Für Unsicherheit sorgt zudem, dass die genaue Tragweite der möglichen Solarstrom-Drosselung offen ist: Etwa, wie viele Anlagen die Regelung tatsächlich treffen würde. Das ist nämlich noch nicht entschieden.
Im Kabinettsentwurf steht der Schwellenwert für den betroffenen Anlagenkreis weiterhin in eckigen Klammern. Im Raum stehen Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt oder weniger als 100 Kilowatt installierter Leistung. Je nach Entscheidung würde die Kappung deutlich mehr oder deutlich weniger Dachanlagen erfassen.