Bild: © Bundesrat

Das Plenum des Bundesrats folgte am Freitag mit seinen Änderungsvorschlägen an der vom Bundeskabinett verabschiedeten EEG-Novelle weitgehend den Empfehlungen des Wirtschafts-, Agrar- und Umweltausschusses der Länderkammer.

So fordert der Bundesrat von der Bundesregierung höhere Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien, um das 65-Prozent Ökostromziel bis 2030 tatsächlich zu erreichen. Denn der im EEG-Regierungsentwurf zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch von 580 TWh sei angesichts der Sektorenkopplung zu gering angesetzt.

125 GW Photovoltaik bis 2030

So sollte der Zubau bei der Photovoltaik bis 2030 aus Sicht der Länderkammer auf 125 Gigawatt (GW) ausgebaut werden, im EEG-Entwurf vorgesehen sind 100 GW. Deutliche Steigerungen werden auch bei der Windkraft angemahnt.

Um die Akzeptanz der Windkraft vor Ort zu steigern, fordert die Ländervertretung zudem eine verpflichtende Abgabe an die Standort- und Nachbarkommunen anstelle der im Gesetzentwurf vorgesehenen freiwilligen Zahlung.

Mehr Mieterstrom – keine iMS-Pflicht für Kleinanlagen

Auch plädiert der Bundesrat für eine Aufhebung der Größenbeschränkung für Mieterstromanlagen, die Erweiterung der Mieterstromförderung auf Nichtwohngebäude und die Anhebung der Solarstromvergütung sowie die Verringerung der Degression.

Nachbesserungen werden auch beim Eigenverbrauch und der Smart-Meter-Pflicht für Kleinanlagen verlangt. So empfiehlt der Bundesrat, auf die vorgesehene Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen (iMS) für Photovoltaikanlagen ab 1 Kilowatt (kW) zu verzichten, sondern die Schwelle bei 7 kW zu belassen. Zudem sollte der Einbau bei ausgeförderten Anlagen nicht verpflichtend sein.

Umlagenbefreiung bis 30 kW – keine Auktionspflicht für PV-Dächer

Zudem spricht sich die Länderkammer dafür aus, auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 kW zu verzichten. Im Regierungsentwurf der Novelle liegt der Schwellenwert bei 20 kW.

Auch plädiert der Bundesrat dafür, gewerbliche Photovoltaikanlagen nicht wie von der Regierung vorgesehen ab einer Leistung von 500 kW in die Auktionspflicht einzubeziehen und deren Potenzial auch für den Eigenstromverbrauch zu nutzen.

Pinkwart: Innovative Geschäftsmodelle nicht blockieren

In der Aussprache im Plenum plädierte der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) dafür, positive Entwicklungen zur Marktintegration der Erneuerbaren, beispielsweise bei der  Grünstromvermarktung oder im Bereich der Power-Purchase-Agreements, stärker anreizen.

Die Kreativität der Unternehmen sollte gefördert und innovative Geschäftsmodelle nicht blockiert werden. "Leider enthält die von der Bundesregierung vorgelegte EEG-Novelle hierzu keine überzeugenden Ansätze", unterstrich Pinkwart.

Ausstieg aus der überkomplexen EEG-Umlagenfinanzierung

Zudem müsse es darum gehen, möglichst bald von einer inzwischen überkomplexen EEG-Umlagefinanzierung abzukehren und damit "einen signifikanten Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten", so Pinkwart weiter.

Auch der sächsische Energieminister Wolfram Günther (Grüne) sprach sich dafür aus, möglichst bald aus dem EEG-Umlagesystem auszusteigen.

VKU und BSW begrüßen die Vorschläge

Lob für den Vorstoß der Länderkammer gab es sowohl vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als auch vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). "Der VKU begrüßt, dass sich die Länderkammer vor allem im Bereich der Photovoltaikförderung und des Mieterstroms für erhebliche Verbesserungen ausspricht", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung.

Begrüßt würden auch die Empfehlungen des Bundesrates zur Stärkung der anderen EE-Technologien, etwa indem die bestehenden Regelungen zur Degression bei der Verstromung von Biomasse, Geothermie und Wasserkraft abgemildert werden sowie bei der Bürgerenergie.

Bundestag nun weiter am Ball

"Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, sich die Beschlüsse der Länderkammer schnell zu eigen zu machen. Andernfalls würde sich der Zubau von Solardächern bereits im kommenden Jahr gegenüber 2020 drastisch reduzieren", so BSW Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Zudem drohe bereits 2021 die Stilllegung tausender bewährter Solarstromanlagen.

Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30. Oktober 2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz. Die Bundesregierung will erreichen, dass es zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. (hcn)

Mehr Hintergründe zur EEG-Novelle finden Sie auch in der Novemberausgabe der ZfK, welche am 9. November erscheint.

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