Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Bild: © OFC Pictures/AdobeStock

Das EEG-Entwurf 2021 in seiner jetzigen Fassung droht zu einem schier unlesbaren Bürokratiemonster zu werden, das durch Überregulierung, fehlende Ausbauambitionen und Unklarheiten neue Marktteilnehmer und Prosumer wohl eher abschreckt als anreizt. So lassen sich die zahlreichen Kritikpunkte erklären, die die Teilnehmer des Online-Panels "Wie kann der Ausbau der erneuerbaren Energien entfesselt werden?" am Freitag diskutierten. Veranstalter war die Bundestagsfraktion der Grünen.

Vor allem PV-Anlagen-Betreiber, egal ob Altanlagen-Prosumer oder Neubau, werden es nach dem EEG 2021 schwer haben, wie Felix Dembski, Vice President Regulatory beim Speicherherstellers Sonnen erklärt: Die verpflichtende Teilnahme von PV-Dachanlagen ab 500 kWp an Ausschreibungen in Kombination mit dem Eigenverbrauchsverbot könnte dafür sorgen, dass sich Investoren ihre Anlage kleiner konzipieren. Für sie sei die Eigenverbrauchsoption entscheidend für die Amortisation und Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Keine Preisobergrenze für Kleinstanlagen

Mindestens genauso schwer wiegt die geplante Smart-Meter-Pflicht für PV-Kleinstanlagen ab einem kWp. Prinzipiell spricht für Dembski erst einmal nichts gegen diese Neuregelung, allerdings sei sie nicht sehr kundenfreundlich. Es gelte weder eine Preisobergrenze für die intelligente Messsysteme für Anlagen zwischen einem und sieben kWp, wie sie von der Bundesnetzagentur (BnetzA) festgelegt wurde, noch gibt es eine Frist für den Einbau.

Damit könnte eine paradoxe Situation entstehen. Da der örtliche Netzbetreiber sowohl für die Auszahlung der EEG-Vergütung zuständig ist, als auch die Rolle des Messstellenbetreiber übernehmen kann, könnte einen durch ihn verzögerten Einbau des Messsystems, gleichzeitig zu einem Stopp der Vergütungszahlung führen. Wer kein intelligentes Messsystem verbaut hat, an den darf auch keine EEG-Vergütung ausgezahlt werden.

Mieterstromzuschlag angepasst

Und auch im Mieterstromsegment kann nicht auf große Sprünge gehofft werden, wie Malte Künzel, Geschäftsführer Solarimo erklärt: Genau wie bei der Smart-Meter-Pflicht würden auch beim Mieterstrom viele Unklarheiten geschaffen bzw. bestehen bleiben. So sei beispielsweise die Kooperation der Netzbetreiber nicht klar geregelt, wer welche Aufgaben in Bezug auf Mieterstrom übernehmen muss und welche Ansprechpartner es hierfür bei den Netzbetreibern gibt.

Mehr Bewegung gibt es hingegen beim Mieterstromzuschlag. Dieser wurde für verschiedene Leistungsklassen angehoben. Für den Solarimo-Chef reicht das allerdings noch nicht aus. Er schlägt eine Vergütung von vier Cent pro kWh vor. Und auch die Pflicht zur Anlagenzusammenfassung wird im EEG 2021 überarbeitet. Zwar können Anlagen künftig einzeln betrachtet werden, jedoch nur, wenn die Anlagen von unterschiedlichen Betreibern betrieben werden und einen unterschiedlichen Anschlusspunkt haben. Damit werde ein Hemmnis durch eine wirkungslose Neuregelung abgelöst.

Bundesregierung verteidigt Entwurf

Damit wurde auf dem Panel der Grünen einmal mehr deutlich, wie unzufrieden die Branche mit dem bisherigen Entwurf ist. Die Bundesregierung gab in den letzten Tagen allerdings wenig Hoffnung auf eine Überarbeitung. Die Vorschläge des Bundesrates, die viele der Kritikpunkte behoben hätten, wurden vorerst weitgehend abgelehnt. (lm)

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