Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) fehlte krankheitsbedingt bei der Energieministerkonferenz in Niedersachsen. Dafür war ihre Wärme-Abteilungsleiterin Stephanie von Ahlefeldt (Zweite von links) vor Ort.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) fehlte krankheitsbedingt bei der Energieministerkonferenz in Niedersachsen. Dafür war ihre Wärme-Abteilungsleiterin Stephanie von Ahlefeldt (Zweite von links) vor Ort.

Bild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Es hat sich viel Frust angestaut gegen Katherina Reiche (CDU) in der überwiegend rot-grün besetzten Energieministerkonferenz. Am Freitag entlud er sich.

Niedersachsens Energieminister Christian Meyer, Gastgeber der diesjährigen Konferenz auf der ostfriesischen Insel Norderney, beklagte, dass weder die Bundeswirtschaftsministerin noch ihr Staatssekretär persönlich vorbeigekommen seien. Reiche sagte krankheitsbedingt ab. Ihr Staatssekretär war nach Meyers Angaben lediglich eineinhalb Stunden digital zugeschaltet. Wie Fotos belegen, war allerdings Stephanie von Ahlefeldt, immerhin einflussreiche Wärme-Abteilungsleiterin im Wirtschaftsministerium, vor Ort.

"Wir wollen kein Stoppschild, wir wollen keine Bremsen, wir wollen eine erfolgreiche, resiliente und preisstabile Energiewende", sagte Grünen-Politiker Meyer. Er kritisierte "Schnellschüsse" und "Verfahren in wenigen Tagen" auf Bundesebene.

Armin Willingmann ist seit 2021 Energieminister Sachsen-Anhalts.Bild: © MWU/Nilz Böhme

Es ist auch nicht klug, wenn der Bund an diesen (...) Konferenzen nicht durchgängig prominent teilnimmt.

Armin Willingmann

Energieminister Sachsen-Anhalts, SPD

"Es ist nicht schön gewesen, dass die Bundesministerin keine Zeit hatte", fand Armin Willingmann, Sprecher der SPD-Energieminister. "Es ist auch nicht klug, wenn der Bund an diesen (...) Konferenzen nicht durchgängig prominent teilnimmt." Nicht wenige Gesetze seien zustimmungspflichtig, warnte er. "Aber selbst dort, wo es Einspruchsgesetze sind, braucht man den Konsens mit den Ländern."

Kampfansage an Reiche

Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen benötigt die Bundesregierung eine Mehrheit im Bundesrat. Tatsächlich ist aber nur eine Minderheit der Energiegesetze zustimmungspflichtig.

Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag den Bundesrat notfalls überstimmen. Zentrale energiepolitische Vorhaben wie das Gebäudeenergiegesetz, das Energiewirtschaftsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind in der Regel Einspruchsgesetze.

Scharfe Worte wählte auch Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt von den Grünen. Es sei "absurd", dass auf Bundesebene nur Energiediskussionen geführt würden, die eigentlich nur dazu dienen, "den Laden aufzuhalten", kritisierte er.

Konservative Energieminister fehlen

Verteidigt wurde Reiche auf der Pressekonferenz von niemandem. Die beiden konservativen Energieminister aus Bayern (Hubert Aiwanger, Freie Wähler) und Brandenburg (Martina Klement, CSU) fehlten. Klement hatte eine ZFK-Interviewanfrage im Vorfeld der Konferenz aus Zeitgründen abgelehnt.

Stattdessen verkündete Goldschmidt, dass die Konferenz mit 16 zu 0 Stimmen den sogenannten Redispatch-Vorbehalt zurückgewiesen habe. Das Instrument ist ein Kernelement des umstrittenen Netzpakets. In Netzengpassgebieten sollen neue Erneuerbare-Energien-Anlagen demnach für eine bestimmte Zeit keine Entschädigungszahlungen mehr im Falle von Abregelungen erhalten. Zeitgleich zur Pressekonferenz hatte das Bundeswirtschaftsministerium führende Energieverbände und -unternehmen noch einmal davon zu überzeugen versucht, warum der Redispatch-Vorbehalt notwendig sei.

Alle 16 Energieminister hätten zudem abgelehnt, die gesetzlich vorgesehenen Windflächenziele zu "rasieren", fuhr Goldschmidt fort. "Auch das ist ein klares Zeichen nach Berlin."

Ferner stellten sich alle Energieminister gegen das ersatzlose Streichen der Einspeisevergütung für Neuanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Im Beschlusspapier machten sie sich dafür stark, "dass auch zukünftig eine auskömmliche und unbürokratische Vergütung kleinerer PV-Anlagen und bestehender kleinerer Wasserkraftanlagen notwendig sein kann." Zudem sprachen sie sich dafür aus, "eine Form der Einspeisevergütung beizubehalten, ergänzt um eine besondere Form der Einspeisevergütung für Anlagen "Made in Europe"."

Lob für Deutschlandfonds

Lobende Worte für die Bundesregierung fand Grünen-Minister Meyer an anderer Stelle. Die Konferenz habe begrüßt, dass der Bund über die Förderbank KfW und gemeinsam mit den Ländern Kapital für die kommunale Energie- und Wärmewende bereitstellen wolle, sagte er. "Da gab es in den letzten Wochen auch Gespräche."

Im Beschlusspapier fordern die Energieminister den Bund auf, zum Beispiel im Rahmen des Deutschlandfonds sogenannte Mezzanine-Instrumente oder Nachrangdarlehen zu schaffen. So soll die Eigenkapitalbasis der Stadtwerke gestärkt und die Aufnahme von Fremdkapital erleichtert werden. Dabei soll der Bund Möglichkeiten zur Einbindung von privatem Kapital prüfen. Bis Ende August soll er über den Fortgang eines entsprechenden Programms schriftlich an die Energieministerkonferenz berichten.

Vorbilder Hessen und Niedersachsen

Die Energieminister verwiesen im Beschlusspapier zudem darauf, dass es auf Länderebene bereits unterstützende Instrumente gebe. Als ein Beispiel wurde die Bereitstellung von verbürgtem Nachrangkapital für Stadtwerke über Landesförderbanken genannt. Hessen gilt hier als Vorreiter.

In Niedersachsen können Kommunen wiederum sogenannte Konzernkredite als nachrangige Gesellschafterdarlehen nutzen. Die Stadt Hannover und ihr Versorger Enercity machten davon bereits Gebrauch.

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Minimalkompromiss zu Heizungsgesetz

Ansonsten hatten die Minister zum Wärmebereich nur wenig Neues zu berichten. Dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde nur ein Satz gewidmet. Das Gesetz solle "sozialverträglich" ausgestaltet werden, beschloss die Runde. Im Juni muss der Bundesrat offiziell zum Vorhaben Stellung nehmen.

Außerdem setzten sich die Energieminister für eine Neufassung der AVB Fernwärmeverordnung und der Wärmelieferverordnung ein, "um klare Regelungen zu Transparenz, Preisbildung und Kündigungsrechten zu schaffen". Zu beiden Vorhaben hat der Dialog mit Marktakteuren nach Angaben der zuständigen Bundesministerien inzwischen begonnen.

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