Nachdem sich die Ampel-Fraktion am gestrigen Dienstag bei einigen Punkten der Energiepreisbremsen geeinigt hatte, befasste sich der federführende Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am heutigen Mittwoch mit den Gesetzentwürfen zu den Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas.
Mehrere Anregungen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) wurden in dem parlamentarischen Prozess aufgegriffen und berücksichtigt. So erteilten die Abgeordneten der umstrittenen plötzlichen Streichung der Entgelte für dezentrale Erzeugung ("vermiedene Netznutzungsentgelte" - vNNE) eine Absage.
Liebing: "Kluge Entscheidung"
"Eine kluge Entscheidung", nannte dies in einer Ersteinschätzung Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. „Alles andere hätte – wie im Gesetzentwurf vorgesehen - eine fatale Folge für die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gehabt, die Wärmewende behindert und ein verheerendes Signal für künftige Investitionen ausgelöst“, erklärte Liebing.
Lob und Anerkennung verdiene auch, dass organisatorische Mängel des Gesetzentwurfes und Widersprüche zwischen den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme aufgelöst werden sollen. "Indem Informationspflichten, Fristen und Vorgaben zur Preisgestaltung klargestellt und vereinheitlicht werden, wird das Gesetz für die Stadtwerke handhabbarer“, so Liebing.
VKU warnt vor sozial gerechter Ausgestaltung über die Energieversorger
Angesichts der späten Beschlussfassung kurz vor Weihnachten bleibe es aber dennoch ein "extrem ambitionierter Zeitplan", alle vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen, unterstrich Liebing. Auch warnte er davor, eine soziale gerechte Ausgestaltung der Preisbremsen über die Energieversorger erreichen zu wollen. Das gelte sowohl für ein haushaltsbezogenes Basiskontingent und die Berücksichtigung von Haushaltsgrößen als auch für Obergrenzen.
Daten dazu lägen den Mitgliedsunternehmen des VKU nicht vor. "Ihre Erhebung durch die Unternehmen würde ein sehr komplexes und unsicheres Unterfangen darstellen. Massive Datenschutzprobleme kämen hinzu", so Liebing. Er plädiert an die Parlamentarier, dem Vorschlag der Gas-Kommission zu folgen, und einen direkter Finanzkanal zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, über den ein sozialer Ausgleich direkt möglich ist.
VKU-Kritik an Abschöpfung von Erlösen und Einbeziehung Steinkohle
Weiterhin kritisch sieht der Stadtwerkeverband den geplanten Abschöpfungsmechanismus zur Finanzierung der Strompreisbrems. Denn es sollen nicht Gewinne, sondern Erlöse abgeschöpft werden – auch dann, wenn gar keine Gewinne entstehen. „Das muss, wenn die Folgen im kommenden Jahr offenkundig werden, in einem Reparaturgesetz bereinigt werden“, fordert Liebing.
Gleichzeitig lobt der VKU-Chef geplante Verbesserungen für Biogas- und Altholzanlagen zur Verhinderung von Überabschöpfungen sowie für Power-Purchase-Agreements (PPAs). Unverständlich sei allerdings die vorgesehene Verordnungsermächtigung zur Einbeziehung der Steinkohleverstromung in die Erlösabschöpfung – nachdem man viele Steinkohlekraftwerke erst gerade wieder zur Begrenzung des Gasverbrauchs an den Markt zurückgeholt habe. Für die betroffenen Unternehmen sei das ein weiteres Signal der Unsicherheit für ihre Anlagen und ihren Geschäftsbetrieb.
Verdi und Verbraucherzentrale pro weitere soziale Ausgleichsmaßnahmen
Trotz der vorgesehenen Ausweitung der Entlastungen auch für Haushalte, die beispielsweise mit Öl- oder Pellets heizen, fordern unter anderem Verdi und die Verbraucherzentrale Bundesverband weitere soziale Ausgleichsmaßnahmen.: «Die soziale Balance der Maßnahmen stimmt nicht“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke der Deutschen Presse-Agentur. Beispielsweise hätten Mieterinnen und Mieter einer schlecht isolierten Zweizimmerwohnung kaum eine Chance, 20 Prozent einzusparen.
Wer viel verbraucht habe, solle mehr bekommen als diejenigen, die schon in der Vergangenheit sparsam unterwegs waren, kritisierte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, gegenüber dpa. Gebraucht hätte es ein Mindestkontingent für jene, die in den letzten Jahren bereits gespart haben. Auch müsse noch mehr unternommen werden, um Energiesperren zu verhindern.
Energiegeld für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen
Werneke und Pop machten sich dafür stark, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem neuen Instrument von direkten staatlichen Zahlungen geholfen werden kann. "Es ist dringend erforderlich, 2023 Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen direkt zu unterstützen - als "Energiegeld"", forderte Werneke.
Unterdessen kündigte der Ökostromanbieter Green Planet Energy wegen Nachteilen für die Energiewende und die Verbraucher eine Klage gegen das Gesetz zur Strompreisbremse an, falls es in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen werde.
Bundestag entscheidet diesen Donnerstag
Am morgigen Donnerstag entscheidet der Deutsche Bundestag nach einer knapp 70-minütigen Debatte in namentlicher Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie wird hierzu jeweils eine Beschlussempfehlung abgeben. (hcn/dpa)



