Auf dem Gabentisch der deutschen Energiewirtschaft wird zu Weihnachten kein fertig geschnürtes und vom Bundestag verabschiedetes Energiewende-Finanzierungspaket für das kommende Jahr liegen. Das gestand am Donnerstag die Führung der SPD-Bundestagsfraktion ein.
"Obwohl wir von unserer Seite alles dafür getan haben, kann der Haushalt für das Jahr 2024 nicht mehr rechtzeitig in diesem Jahr beschlo[ss]en werden", schrieb die parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast am Donnerstag in einer SMS an ihre Fraktion. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Haushaltsloch in Höhe von 17 Milliarden
Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hätten sich nach wie vor nicht auf eine Lösung der Haushaltskrise geeinigt, schrieb Mast. Scholz sei aber "zuversichtlich, dass in den kommenden Tagen ein Ergebnis erzielt werden kann".
Die Ampel-Spitzen ringen darum, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Haushalt gestopft werden kann. Dieses war unter anderem deshalb entstanden, weil das Bundesverfassungsgericht Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. In der Folge waren wichtige Fördermittel für die Energiewende, darunter auch Gelder für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze oder den Hochlauf des Wasserstoffmarktes, eingefroren worden.
Weiteres Vorgehen
Ursprünglich hatte sich die Ampel-Koalition vorgenommen, den Haushalt für das kommende Jahr noch vor Weihnachten im Bundestag zu beschließen. Nun könnte es darauf hinauslaufen, dass nur der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen noch abschließt.
Nach einer politischen Einigung würde er voraussichtlich noch einmal Sachverständige zu den Vorschlägen befragen. Dann müsste die sogenannte Bereinigungssitzung abgeschlossen werden, mit der der Etat grundsätzlich festgezurrt wird. Im Januar könnte dann der Bundestag zur Haushaltswoche zusammenkommen und anschließend der Bundesrat den Haushalt behandeln.
Vorläufige Haushaltsführung
Bis dahin würde die sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten.
Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Wärmepumpen-Verband reagiert ungehalten
Ziemlich ungehalten reagierte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, auf Masts Nachricht. "Seit Monaten fordern wir von Bundesregierung und Bundestag Klarheit zu den Rahmenbedingungen bei der neuen BEG-Förderung, die ein wichtiger Eckpfeiler für den Klimaschutz in Deutschland ist", teilte er mit.
"Zudem flankiert die neue Förderung die zum Januar in Kraft tretende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Dass sich die Planungssicherheit für den angeschlagenen Markt und die ohnehin stark verunsicherten Verbraucher nun noch einmal verschiebt, ist nicht nachzuvollziehen."
Unklarheit bei Wärmewende-Förderprogrammen
Sabel spielt auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, an, für die die Bundesregierung allein im kommenden Jahr knapp 19 Milliarden Euro eingeplant hatte. Damit sollte unter anderem der Kauf klimafreundlicher Wärmepumpen gefördert werden.
Für die Kommunalwirtschaft noch wichtiger ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, für die im nächsten Jahr eigentlich 800 Millionen Euro bereitgestellt werden sollten. Auch dieses Geld hängt weiter in der Luft.
Weiter Warten auf Übertragungsnetzentgelte
Am Donnerstag blieb überdies offen, wie es mit den Übertragungsnetzentgelten weitergeht. Die Bundesregierung wollte eine deutliche Netzentgelterhöhung mit einem Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro abfedern. Das Geld sollte jedoch aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen, der nun aufgelöst werden soll.
"Die Bundesregierung berät derzeit intensiv über die Aufstellung des Haushalts 2024", teilte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums der ZfK mit. "Wir können Ihnen hier keinen neuen Sachstand mitteilen." (Hier mehr Hintergründe zu den Übertragungsnetzentgelten.)
Weniger Stromsteuer für produzierendes Gewerbe
Ein anderes für die Energiewirtschaft relevantes Vorhaben trieb die Ampel-Koalition dagegen am Donnerstag weiter voran. Der Haushaltsausschuss beschloss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde (MWh) oder umgerechnet 0,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu senken.
Diese Entlastungsmaßnahme, die die Ampel im November als Teil eines umfassenden Strompreispakets präsentiert hatte, soll vorerst bis Ende 2025 gelten. Der Bundestag muss den Änderungen noch final zustimmen. (aba/dpa)



