Kommt die Dämpfung der Übertragungsnetzgelt-Erhöhung, die die Ampel-Koalition um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) in Aussicht gestellt hat, infolge des Karlsruhe-Urteils nun doch nicht? Stand jetzt laufen die Verhandlungen noch.

Kommt die Dämpfung der Übertragungsnetzgelt-Erhöhung, die die Ampel-Koalition um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) in Aussicht gestellt hat, infolge des Karlsruhe-Urteils nun doch nicht? Stand jetzt laufen die Verhandlungen noch.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Anfang Oktober äußerten sich die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50 Hertz und Transnet BW noch unmissverständlich: Bis zum 6. Dezember müsse die gesetzliche Grundlage für einen milliardenschweren Zuschuss des Bundes vorliegen.

Nur dann würde aus den vorläufigen Übertragungsnetzentgelten in Höhe von im Schnitt 3,19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für das kommende Jahr auch Realität. Wenn nicht, "werden sich die endgültigen bundeseinheitlichen [Übertragungsnetzentgelte] für 2024 entsprechend erhöhen."

Veröffentlichung verschiebt sich "um einige Tage"

Der 6. Dezember ist gekommen und gegangen. Und noch immer steht in den Sternen, welche Übertragungsnetzentgelte in wenigen Wochen eigentlich fällig werden.

"Es finden aktuell noch Abstimmungen hierzu innerhalb der Bundesregierung statt", stand am Mittwoch auf der Seite Netztransparenz.de, die von den Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam betrieben wird. "Daher wird sich die Veröffentlichung der endgültigen Übertragungsnetzentgelte 2024 noch um einige Tage verschieben."

Wohl nur noch wenige Tage Puffer

Fakt ist: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem die 5,5 Milliarden Euro Zuschuss eigentlich kommen sollten, soll aufgelöst werden. Will die Bundesregierung wie geplant die Netzentgelterhöhung dämpfen, müsste sie das Geld anderweitig auftreiben.

Wie die ZfK erfuhr, bleibt dafür nur noch wenig Zeit. Wohl spätestens Mitte dieses Monats müssten die endgültigen Netzentgelte bekannt gegeben werden. Dann wären zuerst die Verteilnetzbetreiber am Zug. Diese würden ihre berechneten Entgelte an die Versorger weiterleiten. Diese müssten dann gegebenenfalls Strompreise für Endkunden neu kalkulieren, bekanntgeben und Abschläge anpassen.

Eher schlechte Aussichten

Am Mittwoch gaben sich von der ZfK angemailte Ampel-Koalitionäre bedeckt. Eine ZfK-Anfrage beim Bundeswirtschaftsministerium und bei der SPD-Bundestagsfraktion blieben zunächst unbeantwortet. Karsten Klein, der als FDP-Berichterstatter im Haushaltsausschuss für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zuständig ist, verwies darauf, dass die Beratungen für den Haushalt 2024 noch laufen würden. "[Daher] kann auch noch keine abschließende Aussage zur Dämpfung der Netzentgelte getroffen werden."

Im Hintergrund wurde der ZfK in den vergangenen Tagen dagegen gespiegelt, dass es derzeit eher schlecht aussehe mit der vollständigen Bereitstellung des Zuschusses.

Übertragungsnetzentgelte: Verdopplung droht

Sollte der Bund gar kein Geld zur Verfügung stellen, hätte das weitreichende Folgen. Dann könnten sich die 3,19 Cent pro Kilowattstunde (kWh), die ursprünglich als Übertragungsnetzentgelte 2024 veranschlagt waren, auf mehr als das Doppelte aufblähen.

Für eine Stellungnahme im Bundestag nannte der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz im November die Zahl 6,68 Cent pro kWh. Zum Vergleich: Derzeit stehen die Übertragungsnetzentgelte bei 3,12 Cent pro kWh.

Stompreiserhöhung durch die Bank droht

Ohne Zuschuss droht Haushalten, Gewerbe und Industrie eine spürbare Strompreiserhöhung. Systemisch würden die Kosten auf so gut wie alle Kunden und Kundengruppen durchgereicht und damit von allen getragen werden müssen, schreibt der Verband kommunaler Unternehmen, kurz VKU, auf ZfK-Anfrage.

"Die exakte Höhe der anteiligen Kosten wird jedoch von Netzebene zu Netzebene unterschiedlich ausfallen. So macht bei Haushaltskunden in der Niederspannung der Anteil der [Übertragungsnetzentgelte] an den Netzkosten einen Anteil zwischen 20 und 40 Prozent aus."

Folgen für Versorger

Zusätzlich brisant: Noch wenige Tage vor dem Haushaltsurteil hatte sich die Ampel-Regierung auf ein Strompreispaket geeinigt, das die Dämpfung der Übertragungsnetzentgelt-Erhöhung als zentralen Pfeiler für Entlastungen im kommenden Jahr vorgesehen hatte. (Die ZfK berichtete.)

Doch welche Auswirkungen hätten höhere Entgelte für Versorger? "Preise in der Grundversorgung könnten frühestens zum 1. Februar 2024 geändert werden, weil Preisänderungen in der Grundversorgung sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden müssen, um wirksam zu sein", ordnet eine VKU-Sprecherin ein.

Netzentgelterhöhungen nicht mehr zum 1. Januar 2024 umsetzbar

Frist und Form bei Preisänderungen außerhalb der Grundversorgung richteten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Hier sei die gesetzliche Vorgabe lediglich, die Kunden vor Preisänderung mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Preisänderung zu informieren.

Preisanpassungen, die aufgrund von Netzentgelterhöhungen notwendig werden, könnten demnach nicht mehr zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden, führt die Verbandssprecherin aus. "Für Preisanpassungen bei Tarifkunden ist ein Vorlauf von einigen Wochen erforderlich. Wir hatten daher – mit Bezug auf die Preisbremsen – darauf hingewiesen, dass für eine Umstellung zum Jahreswechsel eine Information Mitte Oktober benötigt wird."

Zusätzliche systemische Umstellungskosten

Vorgenommen werden müssten unter anderem die Neuberechnung und öffentliche Bekanntmachung von Preisen, IT-Anpassungen, Druckaufträge und die Versendung von Preisanpassungsschreiben.

"Änderungen von weiteren Preisbestandteilen, beispielsweise der CO2-Preis oder die Mehrwertsteuer, sollten daher zeitgleich erfolgen. Das vermeidet systemische Umstellungskosten, die am Ende auf alle Kundinnen und Kunden umgelegt werden." (aba)

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen ZfK-Printausgabe auf Seite 2 unten: "Müssen die Tarife bald wieder erhöht werden?". Hier geht's zur Ausgabe und hier zum Abo.

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