Nachdem zu den Vorarbeiten der Ampelkoalition für ein Verbot für den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2024 immer mehr Details vorliegen, wird die branchenweite Kritik lauter. Sowohl VKU als auch die Stadtwerkeholding Thüga sehen in der gewählten Strategie keinen Nutzen für den Klimaschutz, dagegen wachse die Unsicherheit. Außerdem würden Investitionen ausgebremst.
In einem der ZfK vorliegenden Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird die Zielvorgabe klar skizziert. So sollen ab dem kommenden Jahr nur noch „moderne, zukunftsfähige Heizungen auf einer Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien in Deutschland eingebaut werden dürfen“. Das Gesetz sehe vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden könne und ermögliche auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien, heißt es. Allerdings ist der Einsatz der einzelnen Technologien an zum Teil sehr detaillierte und weitreichende Bedingungen geknüpft.
Zuschüsse, Kredite, steuerliche Förderung geplant
Die verantwortlichen Eigentümer müssten bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern komplett beendet und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, heißt es in dem 92 Seiten umfassenden Gesetzentwurf, der vom 15. Februar datiert. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) ist dieses Papier aber nur eine Arbeitsgrundlage. „Die Entwürfe, die teilweise kursieren, sind nicht aktuell und entsprechen nicht dem aktuellen Stand», erklärte am Dienstag eine Sprecherin.
Um den immensen Investitionsbedarf für neue Heizungsanlagen und Sanierungsmaßnahmen zu flankieren, plant die Bundesregierung direkte Zuschüsse, Kredite sowie steuerliche Förderungen. Dabei sollen die Hilfen künftig stärker auch auf „kapital- und einkommensschwache Eigentümer“ ausgerichtet werden.
VKU-Chef Liebing: Ungewollte Vollbremsung
In dem Entwurf wird die Dringlichkeit der GEG-Novelle unterstrichen. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Dabei dominiere das Erdgas im Gebäudewärmebereich. „Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen“, heißt es in dem Entwurf.
Die geplanten Regelungen glichen einer „ungewollten Vollbremsung“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einem Statement. Sie führten sowohl bei Gebäudeeigentümern als auch bei Energieversorgungsunternehmen zu enormen Unsicherheiten. Denn die erlaubten Heizungstechnologien würden sich „gerade im Bestand, nicht 1:1 und schon gar nicht sofort realisieren lassen.“
Ausreichende Übergangsfristen notwendig
Hingegen werde die effiziente Nutzung kommunaler Gasnetze de facto von vornherein ausgeschlossen. Die Konsequenz seien steigende Kosten für Gebäudeeigentümer und Zurückhaltung von klimapolitisch dringend erforderlichen Investitionen. Pläne, dass ab 2024 gasbasierte Heizungen nur noch eingebaut werden dürften, wenn diese sofort mit Biomethan oder grünen Wasserstoff betrieben würden, ignorierten die Möglichkeit einer schrittweisen und bedarfsgerechten Transformationsplanung kommunaler Gasnetze, betonte der VKU-Chef weiter.
Der aktuelle Gesetzentwurf laufe somit de facto auf ein Einbauverbot von gasbetriebenen Heizungen ab 2024 hinaus, da in Deutschland zu diesem Zeitpunkt nirgendwo grüner Wasserstoff oder Biomethan in ausreichenden Mengen aus dem Gasverteilnetz beim Endkunden ankommen werde. Für die Option „grüne Gasheizung“ müsse es „zwingend ausreichende Übergangsfristen für die Versorgung mit Wasserstoff und Biomethan geben“, forderte Liebing.
„Planwirtschaftliche Transformation des Wärmesektors“
Offenbar beabsichtige das BMWK mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine „planwirtschaftliche Transformation des Wärmesektors“, erklärte der Thüga-Vorstandsvorsitzende Michael Riechel. Anders sei nicht zu erklären, warum „klimafreundliche Heizungen auf Basis grüner Gase, Biomasse oder hybride Heizsysteme gegenüber anderen Technologien wie Wärmepumpen oder Fernwärme deutlich benachteiligt werden“.
So solle im Neubau der Einsatz solcher Heizungen grundsätzlich nicht gestattet und im Bestand nur mit hohen und ab 2024 unmittelbar geltenden Anforderungen möglich sein. Zwar sei der Gesetzesentwurf noch nicht ressortabgestimmt. Doch „die Tendenz geht klar in Richtung Planwirtschaft und Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger“, betonte Riechel.
Thüga-Chef: Verbote und Monostrategien führen nicht zum Ziel
Entscheidend werde sein, im Gebäudebestand die Erfüllungsoption zur Erreichung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Anforderung für Gasheizungen ähnlich und gleichberechtigt wie bei Wärmenetzen auszugestalten. „Und zwar über sogenannte Transformationspläne, die detailliert und verbindlich die Umstellung auf grüne Gase zu bestimmten Jahren anstreben“, so der Thüga-Chef weiter.
Mit dem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) existiere seit vergangenem Jahr bereits ein zentrales und standardisiertes Planungsinstrument für die Dekarbonisierung der Gasverteilnetze, das über die kommenden Jahre weiterentwickelt und verfeinert werde. „Wer nur auf Ordnungspolitik, Verbote und Monostrategien setzt, wird die Klimaziele nicht erreichen“, kritisierte Riechel.
Gasanteil bei neuen Heizungen zuletzt 70 Prozent
Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt laut Gesetzentwurf derzeit nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machten jeweils nicht einmal drei Prozent aus. Die übrigen 6 Prozent entfallen demnach auf Feuerungsanalgen für feste Brennstoffe, wie Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und Kohle. „Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 sogar 70 Prozent“, heißt es.
Regelmäßige Überprüfung und Messung vorgesehen
Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge eine regelmäßige Überprüfung und Messung der neuen Heizungsanlagen. Neben einer neuen Vorschrift zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen sollen auch die momentan befristet geltenden ordnungsrechtlichen Vorgaben aus der „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSimiMaV) dauerhaft gelten. Diese umfassten eine Heizungsprüfung und -optimierung. Als wesentliches Optimierungswerkzeug sei ein hydraulischer Abgleich geplant. Dem derzeit noch bestehenden Mangel an Fachkräften werde dabei durch die Eingrenzung auf große Gebäude Rechnung getragen.
Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Für bereits davor eingebaute oder aufgestellte Wärmepumpen, die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, ist eine Betriebsprüfung bis zum 1. Januar 2029 vorgeschrieben. Danach sollen alle Wärmepumpen ohne Fernkontrolle regelmäßig spätestens alle fünf Jahre gecheckt werden. (hil)



