Gemeinsam mehr erreichen ist das Prinzip des Crowdfundings. In Wiesbaden hat der neue Ansatz im kommunalen Sponsoring bereits gut funktioniert.

Gemeinsam mehr erreichen ist das Prinzip des Crowdfundings. In Wiesbaden hat der neue Ansatz im kommunalen Sponsoring bereits gut funktioniert.

Bild: © Andrey Popov/Adobe Stock

In der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger liegt einer der Schlüssel für den Erfolg der Energiewende. Am 9. Mai 2019 hat der Bundestag Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen auf den Weg gebracht, die die Eigenkapital-Finanzierung über Bürgerbeteiligungen vereinfachen. Der angepasste §2a des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) wird voraussichtlich noch im Juni in Kraft treten.

"Schwarmfinanzierungen sind heute schon ein beliebtes Instrument der Ausgestaltung von Bürgerfinanzierungen, da sie auch prospektfrei umgesetzt werden können. Zukünftig wird diese Form der digitalen Bürgerbeteiligung noch attraktiver", sagt Josef Baur, Gründer und Geschäftsführer von Eueco. "Gerade für Energieversorger und Projektierer von Wind- und Solarparks, aber auch für die Umsetzung von Mobilitäts- und umfangreicheren Mieterstromkonzepten bringt das neue Gesetz äußerst positive Effekte mit sich".

Prospektfreie Schwarmfinanzierungen werden einfacher

So wird die Möglichkeit prospektfreier Emissionen pro Gesellschaft vom Gesetzgeber von 2,5 Mio. Euro auf 6 Mio. EUR erhöht. Die Einzelanlagemöglichkeit für Privatpersonen steigt von bisher 10.000 EUR auf maximal 25.000 Euro. Zudem fallen künftig auch Genussrechte unter die Prospektbefreiung für Schwarmfinanzierungen. Nicht vollständig platzierte beziehungsweise getilgte Vermögensanlagen fließen zudem nicht in die Berechnung des Schwellenwerts ein. "Insgesamt werden Schwarmfinanzierungen vom Gesetzgeber damit deutlich stärker privilegiert", sagt Baur. Dabei gilt nach wie vor: Prospektfreie Schwarmfinanzierungen müssen im Wege der Anlagevermittlung stets über eine elektronische Plattform realisiert werden.

Eueco sieht die Änderungen der Betragsgrenzen für Schwarmfinanzierungen als weiteren Impuls für prospektfreie digitale Beteiligungsmodelle. "Bisher wurden Schwarmfinanzierungen bereits stark von Projektierern und Energieversorgern nachgefragt. Die teure und langwierige Erstellung eines Verkaufsprospekts konnte damit vermieden werden". Immerhin belaufen sich die Kosten für die Erstellung eines Prospektes auf 50.000 bis 80.000 Euro, die entsprechend eingespart werden könnten, so Baur gegenüber der ZfK. "Dennoch waren die Betragsgrenzen aus Sicht der Emittenten wie auch der der Investoren oftmals zu niedrig. Die neue Schwelle von 6 Mio. Euro wird die Nutzung prospektbefreiter Beteiligungsformen zusätzlich steigern. Den Einzelinvestoren kann mit der neuen Anlageschwelle von 25.000 Euro dem häufigen Wunsch nach höheren Beteiligungssummen in Zukunft optimal entsprochen werden", so Baur.

Schub für Bürgerbeteiligungsprojekte von Stadtwerken erwartet

Damit verbunden ist laut seiner Einschätzung die unkomplizierte Emission über eine elektronische Beteiligungsplattform. Im Gegensatz zu klassischen, papierbasierten Angeboten könnten so Emissionskosten erheblich reduziert werden. Letztlich sei so nicht nur der Beteiligungsprozess sehr einfach, sondern es gebe darüber hinaus auch spezielle Fördermöglichkeiten für digitale Bürgerbeteiligungen. "Für die Akzeptanz und Umsetzung der Energiewende ist das eine gute Nachricht", sagt Baur.

Er erwartet jedenfalls einen Schub auch für entsprechende Bürgerbeteiligungsprojekte unter Einbeziehung von kommunalen Unternehmen, für welche Eueco als White Label Lösung eine Plattform sowie Beratung anbietet. Beteiligungsplattformen, "Bürgerkraftwerke" und andere Projekte wurden beispielsweise schon mit Enercity, Entega, Gelsenwasser sowie den Stadtwerken Münster, Gengenbach oder Haßfurth realisiert, so Baur.

Finanzielle Bürgerbeteiligung jedoch nur als ein Baustein

Auch Naturstrom sowie das Bündnis Bürgerenergie sehen die neue Regelung positiv. "Eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit an Wind- und Solarparks ist ein ganz wesentliches Instrument, um die Bürger vor Ort einzubinden", so Tim Loppe, Sprecher von Naturstrom. "Das Bündnis Bürgerenergie begrüßt auch kleine Schritte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung, wie den §2 VermAnlG", sagt Projektmanagerin Janina Kosel. Allerdings sei die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen "nur einer von mehreren Bausteinen, die zu einer erfolgreichen und "akzeptanzfördernden" Projektumsetzung führten. (hcn)

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