Von Hanna Bolte
Der Ruf nach mehr Kontrolle auf dem Fernwärmemarkt wurde in den vergangenen Monaten so laut, dass mit SPD und Grünen im Wahlkampf gleich zwei Parteien der Mitte explizit eine Fernwärmepreisaufsicht forderten und die Linke sogar einen Preisdeckel verlangte. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist das Wort "Preisaufsicht" zu finden. Diese wollen die Koalitionspartner stärken. Konkret heißt es im Folgesatz: "Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle." Wie genau diese Schlichtungsstelle aussehen soll, wird allerdings nicht weiter ausgeführt.
Versorger und Verbraucherschützer sehen diesen Vorschlag grundsätzlich positiv. Die Schlichtung habe sich als niedrigschwelliger Weg zur unbürokratischen Durchsetzung bestehender Rechte als sehr hilfreich erwiesen, schreibt Tom Janneck von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "So konnte etwa die Schlichtungsstelle Energie mit ihrer Arbeit die Gerichte entlasten und zur Zufriedenheit der Strom- und Gaskunden beitragen und ist damit ein Beispiel für das Erfolgsmodell unabhängiger Schlichtung."
Freiwillige Teilnahme für Unternehmen
Auch die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme hält die Einrichtung einer Schlichtungsstelle grundsätzlich für sinnvoll. "Die freiwillige Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bietet Unternehmen eine wirksame Möglichkeit, Streitigkeiten mit Verbrauchern effizient und ohne den Umweg über die Gerichte zu klären", sagt Geschäftsführer Werner Lutsch. Die Schlichtungsstelle könnte dabei als "Frühwarnsystem" in der Vertragsbeziehung zwischen Fernwärmeversorgern und Fernwärmekunden agieren.
Entscheidend sei, dass die Schiedsstelle über ausreichend fachliche Expertise verfügt, sagt Lutsch. "Die Vielschichtigkeit der Fernwärmeversorgung, insbesondere in technischen Fragen und bei den preislichen Rahmenbedingungen, erfordert ein tiefgehendes Verständnis der spezifischen Rahmenbedingungen der Fernwärme."
Auch der Energiekonzern EWE hält die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für begrüßenswert. "Es sollte jedoch überprüft werden, ob nicht vorhandene Einrichtungen dazu geeignet wären", gibt ein Unternehmenssprecher zu bedenken.
Aus Sicht des Krefelder Stadtwerkechefs Carsten Liedtke ist wichtig, dass die Schlichtungsstelle nur nach Auftreten eines Streitfalls angerufen werden kann und nicht schon vor notwendigen Entscheidungen von Unternehmen, etwa um Preisanpassungen zu verhindern. "Auch die Kostenfrage muss geklärt werden. Aus unserer Sicht sollten Verbraucherschutz und Versorger die Kosten paritätisch tragen sowie bei unberechtigten Klagen die klagende Seite."
Zuordnungsfrage noch offen
Ein Vorbild für eine unbürokratische Schlichtungsstelle könnte die Schlichtungsstelle Energie sein. Die Stelle wurde 2011 eingerichtet und dient der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Energieversorgern und Verbrauchern. Sie ist aber nur für Streitfälle im Strom- und Gasbereich zuständig und ausdrücklich nicht für Fernwärme.
Bereits 2022 fragte der CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Helfrich die damalige Bundesregierung, ob sie plane, die Kompetenzen der Schlichtungsstelle Energie zu erweitern. Die Antwort des damaligen Energiestaatssekretärs Patrick Graichen (Grüne): "Die Bundesregierung prüft, ob und unter welchen Bedingungen die Kompetenzen der Schlichtungsstelle Energie e. V. auf den Bereich Fernwärme ausgeweitet werden können."
Die Schlichtungsstelle selbst verwies nun auf Nachfrage der ZfK auf die Universalschlichtungsstelle des Bundes, die aktuell für den Bereich Fernwärme zuständig ist. Konkrete Pläne der Bundesregierung für die Schaffung einer Branchenlösung seien ihr nicht bekannt.
Novellierung der AVB-Fernwärme-Verordnung gefordert
Aus Verbraucherschutzsicht könnte eine unbürokratische Schlichtungsstelle für Fernwärme auch verunsicherten Verbrauchern helfen, um Preise professionell prüfen zu lassen, ohne gleich vor Gericht ziehen zu müssen. Zugleich drängt die VZBV auf einen "geeigneten Rechtsrahmen", um eine für beide Seiten tragfähige Einigung zu schaffen.
"Dieser fehlt und muss durch eine verbraucherfreundliche Modernisierung der AVB Fernwärmeverordnung zügig geschaffen werden. Dazu zählen neben der Abbildung der tatsächlichen Kosten in den Preisänderungsklauseln auch die Verbesserung der Transparenzvorgaben." Eine Reform der AVB Fernwärmeverordnung fordert auch die Energiebranche schon lange.
Auch dazu steht etwas im Koalitionsvertrag. So will die neue Regierung die Verordnung "zügig überarbeiten und modernisieren" und dabei sowohl die Interessen des Verbraucherschutzes als auch der Versorgungsunternehmen berücksichtigen. Was genau damit gemeint ist, blieb noch offen.




