Klaus Müllers Bundesnetzagentur wird die Kraftwerksausschreibungen durchführen.

Klaus Müllers Bundesnetzagentur wird die Kraftwerksausschreibungen durchführen.

Bild: © Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat sich demonstrativ hinter die Kraftwerkspläne des ihr übergeordneten Bundeswirtschaftsministeriums gestellt. Das am Dienstag durchgesickerte Gesetz sei "die richtige Antwort", postete Behördenchef Klaus Müller auf Linkedin. Mit Blick auf die von der Speicherbranche mit angeheizte Gaskraftwerke-Debatte schrieb er: "Was wir nicht brauchen, ist eine Art 'Kulturkampf' zwischen Kraftwerken und Speichern. Wir werden beide brauchen."

Das Kraftwerksgesetz schränkt die ersten beiden Ausschreibungen mit einer Gesamtleistung von neun Megawatt (MW) zwar nicht explizit auf Gaskraftwerke ein – das würde EU-Recht widersprechen –, zieht aber sehr hohe Hürden ein. Dafür suchte das Ministerium unter anderem bei den Energiekonzernen und interessierten Gaskraftwerksinvestoren RWE und EnBW um Rat.

Kritik von Enpal und BNE

Zugelassene Langzeitkapazitäten müssen in der Lage sein, zehn Stunden am Stück unter Volllast zu laufen. Zudem müssen sie nach einer Stunde Pause erneut den Dauerbetrieb von zehn Stunden gewährleisten können. Auf diese Weise sollen die Anlagen auch sogenannte kalte Dunkelflauten überbrücken können. Gemeint sind Wetterlagen, in denen es längerfristig zugleich kalt, bewölkt und windstill ist. Dabei kann es sich durchaus auch mal um mehrere Tage handeln.

Die Speicherbranche fühlt sich ausgegrenzt. "Wir haben in Deutschland bereits jetzt Batterien im Gigawattmaßstab zur Verfügung", kommentierte Markus Meyer, Politikchef beim Erneuerbaren-Unternehmen Enpal am Mittwoch. "Stattdessen werden aber fossile und geopolitische Abhängigkeiten manifestiert."

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der anstelle eines Kapazitätsmarkts lieber eine Absicherungspflicht einführen will, kritisierte die Bundesregierung, einseitig auf Gaskraftwerke zu setzen.

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BDEW für Technologiemix

Anders positioniert sich Deutschlands größter Energieverband BDEW. Im Sinne eines hohen Versorgungssicherheitsniveaus sei es angezeigt, dass zuerst auch Gaskraftwerke zum Zug kämen, teilte Verbandschefin Kerstin Andreae in der vergangenen Woche mit.

"Für Dunkelflauten brauchen wir flexibel regelbare Gaskraftwerke, die perspektivisch mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden, genauso wie Großbatteriespeicher, Sektorkopplung und Flexibilitäten auf Verbrauchsseite", schob sie am Mittwoch nach.

Kapazitätsmarkt ab 2027

Das Wirtschaftsministerium will die Kriterien für Ausschreibungen nach 2026 schrittweise lockern. Bei der geplanten Auktion im Mai sollen allgemein Stromerzeugungsanlagen mit einer Gesamtleistung von 2 MW zum Zug kommen. Ausdrücklich werden im Entwurf neben Kraftwerken auch Stromspeicher genannt.

Jeweils zum 1. Oktober 2027 und 2029 sollen weitere Ausschreibungen folgen, an denen sich dann auch Bestandsanlagen beteiligen können. Auch Anbieter regelbarer Lasten sollen teilnehmen können. Gemeint sind beispielsweise Industrieanlagen, die ihren Strombezug zuverlässig reduzieren können.

Bei der "Handelsblatt"-Stadtwerketagung warb Frank Wetzel, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, für den Kurs seines Hauses. Deutschland brauche grundlastfähige Kraftwerke, sagte er. "Unser Standort und die Zustimmung der Bevölkerung zur Energiewende leben davon, dass wir zu jedem Zeitpunkt eine sichere Energieversorgung in den Haushalten haben."

VKU vermisst Gasmotoren

Kritische Worte fand neben der Speicherbranche auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Er stößt sich am Ausschluss bestehender Gaskraftwerksstandorte und an der Nichtberücksichtigung von Gasmotoren bei der Auflistung möglicher Technologien. "Beides würde dezentrale Anlagenkonzepte und damit auch kommunale Projekte massiv diskriminieren", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Tatsächlich will das Wirtschaftsministerium Standorte, in denen in den letzten fünf Jahren vor Gebotstermin hauptsächlich Gas zur Stromerzeugung eingesetzt wurde, für die ersten Ausschreibungen nicht zulassen. Es will so verhindern, dass die Förderung genutzt wird, um ein bestehendes, eigentlich noch funktionstüchtiges Gaskraftwerk stillzulegen und ein neues zu bauen. In der Praxis ergeben sich daraus für Energiekonzerne mit Kohlestandorten Vorteile. Dazu zählt insbesondere RWE.

Sebastian Bolay, Energieexperte von der Deutschen Industrie- und Handelskammer, rieb sich an einer anderen Passage. Denn die Kosten, die für die Einführung des Kapazitätsmarkts samt ersten Kraftwerksausschreibungen entstehen, sollen über die Einführung einer Umlage finanziert werden. Das sehen EU-Vorgaben vor.

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"Das dicke Ende bei der Kraftwerksförderung kommt für die Unternehmen und privaten Haushalte (...) noch", kommentierte Bolay.

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