Noch vor Ostern soll das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vom Kabinett beschlossen werden. Der Zeitplan für den Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), weithin als Heizungsgesetz bekannt, gilt als ambitioniert.
Im Rahmen der veröffentlichten Eckpunkte kam es wohl zu Irritationen. Darum geht es in der Diskussion.
Grüngas/Öl-Quote nicht Teil des GMG?
In der Aussendung des Wirtschaftsministeriums heißt es zu der geplanten Grüngas/Öl-Quote, dass die Inverkehrbringer ab 2028 zu einem Anteil von bis zu einem Prozent verpflichtet werden. Zum Zeitplan für die Beimischquote von grünem Öl beziehungsweise Gas hieß es: "Bis Sommer werden hierzu vom BMWE Eckpunkte vorgelegt, danach erfolgt ein Gesetzgebungsverfahren."
Bisher wurde dieser Teil wohl häufig so wahrgenommen, dass die Quote innerhalb des Gebäudemodernisierungsgesetzes erfolgen soll. Das wäre im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch nach dem Kabinettsentwurf und vor der Verabschiedung im Bundestag denkbar gewesen.
Eine Nachfrage des Grünen-Abgeordneten Alaa Alhamwi zeigt, dass bisher nicht abschließend geklärt ist, in welchem Gesetz die Quote verankert wird. Konkret hieß es aus dem Ministerium: "Diese Prüfung umfasst auch die potenzielle rechtliche Umsetzung sowie Fragen zu Verfügbarkeiten und Kosten grüner Gase. Bis zum Sommer sollen Eckpunkte zur Umsetzung einer solchen Quote vorgelegt werden." Nach Informationen der ZFK könnte die Quote im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Eingang finden.
Reaktionen auf die grüne Quote
Gegenüber der ZFK sagte Anfragesteller Alhamwi: "Beim GMG bleibt vieles im Nebel. Wenn die Grüngasquote erst bis Sommer konkretisiert werden soll, stellt sich die Frage, was die Bundesregierung jetzt überhaupt regeln will. So wirkt es, als seien politische Ankündigungen wichtiger als eine klare, durchdachte Entscheidung. Planungssicherheit sieht anders aus." Die Grüngasquote, auf welche die Anfrage abzielte, wirke "unausgegoren".
Im Gespräch mit der ZFK sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer: "Die Verabredung ‚bis zum Sommer 2026 Eckpunkte vor(zu)stellen‘ verlangt, dass bereits vor Sommerbeginn und damit parallel zur Ausarbeitung des GMG und dem sich anschließenden parlamentarischen Verfahren eine koalitionäre Verständigung über die Ausgestaltung der Eckpunkte stattfindet."
Vor dem Hintergrund der bekannten Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes scheint jedoch ein Punkt unstrittig zu sein: Die sogenannte "Bio-Treppe" wird als Teil des GMG kommen. Das bestätigte eine Sprecherin im Gespräch mit der ZFK erneut: "Die Biotreppe soll im Detail im Gebäudemodernisierungsgesetz geregelt werden." Diese beinhaltet zwar auch eine Quote bezüglich des Anteils an grünen Gasen/Ölen, ist jedoch nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen Quotenregelung.
Der Unterschied zwischen "Bio-Treppe" und Grüngasquote
Anders als bei der Bio-Quote zielt die "Bio-Treppe" auf die Eigentümer ab. "Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss beachten, dass er nach und nach den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen muss", heißt es dazu in der Veröffentlichung zum GMG des Ministeriums.
In drei Schritten soll der Anteil dann bis 2040 erhöht werden. Begonnen wird bei zehn Prozent im Jahr 2029. Notwendig wurde dieser Eckpunkt, um die von der Union versprochene Technologieoffenheit einzulösen – also, dass es keine Vorschriften bezüglich der verbauten Heizungstechnologie geben soll.
Zum Vergleich: Die Grüngas/Öl-Quote bezieht sich auf die Inverkehrbringer. Diese sollen laut dem Papier ab dem Jahr 2028 dazu verpflichtet werden, anteilig ein Prozent an grünem Gas/Öl beizumischen.



