Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden.
Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall. Der Gesetzgeber ist damit "weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet", wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte.
Vattenfall begrüßt Urteil
Bundesumweltministerin Svenja Schulze kündigte daraufhin an, rasch für eine neue Regelung zu sorgen. "Wir werden das Urteil gründlich analysieren und zügig eine Gesetzesregelung auf den Weg bringen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird", sagte die SPD-Politikerin.
Vattenfall begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018 sei den Vorgaben des Gerichts nicht einmal ansatzweise gerecht geworden und habe stattdessen die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Versorgern nochmals verschärft, teilte das Unternehmen mit.
RWE sieht sich gestärkt
Der Essener Konkurrent RWE wiederum sieht seinen Anspruch auf Entschädigungen für die vorzeitige Abschaltung seiner Atomkraftwerke gestärkt. "Nach erster Einschätzung wird sich unsere Rechtsposition definitiv nicht verschlechtern", sagte RWE-Finanzvorstand Markus Krebber. Die Entscheidung müsse aber noch genau geprüft werden.
RWE erwartet als Entschädigung für nicht mehr nutzbare Reststrommengen seiner Atomkraftwerke ungefähr einen "mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag", sagte Krebber. "Daran hat sich auch heute nichts geändert." Bisher sei kein Geld geflossen. Das sei erst nach dem Atomausstieg vorgesehen.
2023 Schluss mit Atomkraft
Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Dann ist Schluss mit der Atomkraft.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.
Profiteur Vattenfall
Davon profitiert unter anderem Vattenfall. Der schwedische Konzern hatte wegen der 2011 festgelegten festen Abschalttermine keine Möglichkeit mehr, seinen beiden deutschen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ursprünglich einmal zugeteilte Strommengen noch konzernintern zu produzieren.
Dafür soll der Konzern 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe verlangen können. Die genaue Summe wird sich laut Bundesumweltministerium erst dann bestimmen lassen.
Regelungen teils "unzumutbar"
Die gesetzlichen Regelungen dazu sind in Teilen aber "unzumutbar", wie es in der Karlsruher Entscheidung heißt. Außerdem wurde das Inkrafttreten von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig gemacht. Diese sei allerdings nie förmlich erteilt worden.
Weitere Vattenfall-Klage
Wegen des Atomausstiegs ist auch noch eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel. (dpa/ab)



