
Gastbeitrag von:
Herbert Pohl,
Gründer und Geschäftsführer
Deutsche Erdwärme
Das Bundeswirtschaftsministerium lässt dem Koalitionsvertrag Taten folgen und legt einen angepassten Entwurf für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz vor. Der Entwurf, der nun in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben wurde, ist eine Weiterentwicklung des Entwurfs der Ampelregierung aus dem September 2024.
Zweck und Ziel sind dabei unverändert geblieben: Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Skalierung der Geothermie in Deutschland ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium signalisiert damit klar die große Bedeutung der Geothermie für die nationalen Klimaschutzziele, was angesichts der schleppenden Wärmewende zweifelsohne zu begrüßen ist. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass das Gesetzesvorhaben unabhängig von der neuen Regierung weitergeführt wird – ein wichtiges Signal, dass Klimaschutz durch einen breiten Konsens getragen wird und ein Stück weit unabhängig von der Tagespolitik ist.
Geothermie wird (wie bereits im Entwurf der Ampelregierung) ausdrücklich "im überragenden öffentlichen Interesse" eingestuft. Diese Klarstellung ist mehr als ein symbolischer Akt: Sie hat praktische Relevanz, weil sie eine erleichterte Abwägung bei Zielkonflikten im Natur- und Artenschutz sowie eine klare Priorisierung gegenüber konkurrierenden Belangen ermöglicht.
Anpassungen im Bergrecht
Wie schon der Entwurf der Ampelregierung sieht auch die neue Version umfangreiche Anpassungen im Bundesberggesetz vor, die Verfahren straffen und die Rechtssicherheit stärken sollen. So ist die Einführung von Höchstfristen angedacht, nach denen die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres über Genehmigungsanträge entscheiden muss – ein wichtiger Schritt, um Planungs- und Investitionssicherheit für Geothermieprojekte zu schaffen.
Außerdem wird den Bergämtern die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung von der bislang obligatorischen Betriebsplanpflicht abzusehen, um Genehmigungsverfahren weiter zu vereinfachen. Im Einklang mit dem Koalitionsvertrag soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass potenzielle Schäden durch geothermische Vorhaben vollständig abgesichert sind. Hierzu erhalten die Bergbehörden die Befugnis, von Unternehmen Sicherheitsleistungen für mögliche Bergschäden zu verlangen.
Ein zentraler Unterschied zum Entwurf von 2024 besteht in der Einbeziehung von Wärmeleitungen. So gelten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im neuen Entwurf nicht mehr nur für Großwärmepumpen, Geothermieanlagen und Wärmespeicher, sondern auch für Wärmeleitungen.
Ähnlich wie bei der Energiewende müssen auch im Bereich Wärme Produktion und Transport im Einklang miteinander wachsen, um ein klimaneutrales und resilientes Versorgungssystem aufzubauen. In diesem Zusammenhang Verfahrenserleichterungen und Instrumente anzuwenden, die sich bereits beim Ausbau von Gas- und Wasserstoffleitungen bewährt haben, ist folgerichtig.
Neue Akzente im Wasserrecht
Auch im Wasserrecht setzt der Gesetzentwurf im Vergleich zur Version der Ampelregierung neue Akzente, insbesondere durch die Einführung des sogenannten Projektmanagers, der als Verwaltungshelfer auf Antrag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers und auf dessen Kosten tätig wird. Der Projektmanager kann zahlreiche Aufgaben übernehmen, darunter die Erstellung von Verfahrensleitplänen, die Fristenkontrolle sowie die Erstellung von Entwürfen für Entscheidungen und Stellungnahmen. Damit entlastet er die zuständigen Behörden organisatorisch erheblich, ohne deren hoheitliche Entscheidungsbefugnisse zu beeinträchtigen – diese bleiben ausdrücklich bei der Behörde.
Das Wirtschaftsministerium sollte an dem Ziel des Koalitionsvertrags, das neue Gesetz zügig (!) auf den Weg zu bringen, unbedingt festhalten. Das Gesetz mag nicht perfekt sein, aber es ist ein guter Fortschritt. Anstatt in Detaildiskussionen zu verharren, braucht es jetzt eine gewisse Portion Pragmatismus, um die Geothermie zu skalieren. Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz ist dabei ein wichtiger Schritt, doch wird es allein nicht ausreichen, um das große Geothermie-Potenzial in Deutschland zu heben.
Der Geothermie-Boom braucht mehr als verbesserte Regulierung
Um eine Skalierung der Geothermie zu erreichen, ist mehr erforderlich: Nicht nur der regulatorische Rahmen für Genehmigungen, sondern auch das Förderregime muss verlässlich ausgestaltet werden.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) muss langfristig finanziell und rechtlich abgesichert werden. Ferner müssen die Regierungen in Bund und Ländern das Signal senden, dass sie es ernst mit dem Ausbau der Geothermie meinen und hier ein attraktiver Markt entsteht. Damit entsteht ein Anreiz, dass die Unternehmen, die wir für die Umsetzung der Wärmewende brauchen, wieder nach Deutschland kommen.
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