Von Daniel Zugehör
Am 5. Dezember 2024 stand im Bundestag ein zentraler Baustein der deutschen Energiepolitik zur Diskussion: Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) wurde erstmals debattiert. Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und damit verbundener Infrastrukturen bis Ende 2030. Nach der Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Prüfung an die Ausschüsse überwiesen, mit dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie als federführender Instanz.
Planungssicherheit stärken
Die CDU/CSU-Fraktion begründet die Änderung mit der Notwendigkeit, Projekte durch längere Fristen abzusichern. Bisher gilt die Förderung für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Doch insbesondere größere Projekte benötigen oft mehr Zeit für Planung und Genehmigung. Die vorgeschlagene Verlängerung bis 2030 soll Investoren und Betreibern mehr Planungssicherheit bieten und so den Ausbau von KWK-Anlagen beschleunigen.
Klima schützen
Die Fraktion betont die zentrale Rolle der KWK in der Energiewende: Sie sei unverzichtbar für die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Steigerung der Energieeffizienz und als Ergänzung zu einem auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem. KWK-Anlagen böten eine zuverlässige Strom- und Wärmeerzeugung und gelten als tragende Säule für die Energieversorgung der Zukunft.
Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Ausschüssen – ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Zuvor war Bundeswirtschaftsminister Robert Habecks (Grüne) damit gescheitert, das Kraftwerkssicherheitsgesetz samt Verlängerung des KWK-Gesetzes schnell durch das Bundeskabinett zu bringen.



