Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat dieses Jahr noch viel vor.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat dieses Jahr noch viel vor.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Wie gelingt es Deutschland, klimaneutral zu werden und dabei wohlhabend zu bleiben? Einen Fahrplan dafür legte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am Donnerstag vor. Der Titel: "Wohlstand klimaneutral erneuern." Zudem wurden neue Details zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes bekannt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Was genau soll wann bei neu eingebauten Heizungen gelten?

Bereits von 2024 an sollen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Das war schon bekannt. Was neu ist: Das Bundeswirtschaftsministerium stellt ein milliardenschweres Förderprogramm in Aussicht, das sich am Einkommen orientieren soll. "Es gibt zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden," heißt es im Werkstattbericht.

Für wen sind Übergangsfristen vorgesehen?

Laut überarbeitetem Gesetzentwurf, über den die "Bild" zuerst berichtete, sollen Eigentümer "in bestimmten Sonder- und Härtefällen" mehr Zeit erhalten, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Wenn der Anschluss an ein Wärmenetz nach Ausfall einer Heizung noch nicht möglich ist, soll es unter bestimmten Bedingungen eine fünfjährige Übergangsfrist geben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen um bis zu weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn sich der Wärmenetzbetreiber verpflichtet, das Gebäude zu einem angemessenen Preis mit Wärme zu versorgen.

Auch beim Ausfall einer Etagenheizung soll es eine dreijährige Übergangsfrist geben, um die Planung einer Zentralisierung der Heizung zu ermöglichen. Wird eine Zentralisierung gewählt, soll den Eigentümern drei weitere Jahre zur Umsetzung eingeräumt werden.

Funktioniert eine Heizung nicht mehr ordnungsgemäß, soll der Eigentümer einmalig und höchstens für drei Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Heizung einbauen können.

Welche Förderungen sind für Eigentümer vorgesehen?

Vorgesehen sind etwa direkte Zuschüsse, Kredite und steuerliche Förderungen. Einkommensschwache Eigentümer sollen bedarfsgerecht unterstützt werden, damit sie die aus Sicht der Regierung notwendigen Investitionen in eine neue Heizung tätigen können.

Welche Förderungen sind für Mieter vorgesehen?

Laut überarbeitetem Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau von Heizkesseln, die Biomethan, Pellets oder andere grüne Gase nutzen, keinen höheren Preis als den Gasgrundversorgungstarif verlangen können. Mieter sollen zudem vor hohen Stromkosten geschützt werden, die beim Einbau einer ineffizienten Wärmepumpe in ein noch nicht saniertes Bestandsgebäude drohen.

Was plant das Bundeswirtschaftsministerium beim Thema Energiewende sonst noch dieses Jahr?

Windkraft: Hierzu will Minister Robert Habeck (Grüne) Eckpunkte einer Wind-an-Land-Strategie vorstellen, zum zweiten Branchentreffen im April soll das Papier fertig sein

Photovoltaik: Um die Solarindustrie in Deutschland wiederzubeleben, plant Habeck eine Durchführbarkeitsstudie. Diesen Freitag soll ein erster Entwurf stehen, am 3. Mai soll dieser fertig sein. Außerdem: Die Installation von Solaranlagen in Industrie- und Gewerbegebieten will Habeck erleichtern.

Wasserstoff: Ein Gesetz, das Produktion und Transport des gasförmigen Energieträgers vorantreibt, soll noch 2023 kommen.

Füllen der Stromlücke: Auch hierzu will Habeck aktiv werden – und zwar schon bis zum Sommer. Der Minister sieht einen Bedarf an Zubau und Modernisierung im Umfang von 17 bis 25 GW. Ziel ist der Bau neuer Gaskraftwerke, die später auf Wasserstoff umgestellt werden können.

Fernwärme: Mit einem Wärmeplanungsgesetz will das Ministerium den Ausbau des Wärmenetzes vorantreiben. Ziel sei es, die kommunale Wärmeplanung bundesweit und flächendeckend zu verankern und "ein zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und strategische Planungs- und Investitionsentscheidungen für klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort" zu schaffen, heißt es. Das Ministerium plant im Sommer einen gesonderten Fernwärmegipfel, bei dem es auch um eine schnellere Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung – gemeint sind insbesondere Gasnetze – gehen soll. (aba/dpa)

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