Die schwarz-rote Koalition sieht für den Haushalt 2026 elf Milliarden Euro mehr Investitionen vor als 2025. Neben dem Kernhaushalt umfasst das Paket auch die Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und den Klima- und Transformationsfonds. Der Entwurf liegt der Redaktion vor. Es sind insgesamt Investitionen von 126,7 Milliarden Euro vorgesehen. Dabei fällt die Förderung der Wärmewende weitaus geringer aus, als von der Branche gefordert. Am Mittwoch will das Bundeskabinett über den Haushaltsentwurf abstimmen.
21,7 Milliarden Euro entfallen auf den Klima- und Transformationsfonds. Dabei bleibt der Posten für den Um- und Neubau von klimaneutralen Wärmenetzen erneut deutlich hinter der Forderung der Verbände zurück.
Weniger Investitionen in den Wärmeausbau
Das Fernwärmeprogramm BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) wird im Haushaltsentwurf 2026 mit 1,4 Milliarden Euro ausgestattet. Für das laufende Jahr ist es eine Milliarde Euro. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) und der Fernwärmeverband AGFW haben im vergangenen Jahr eine Studie beauftragt. Diese kam zu dem Schluss, dass rund 3,4 Milliarden Euro an Investitionen pro Jahr notwendig seien, um die gesetzten Ausbauziele im Bereich der Fernwärme zu erreichen.
In einem Brief appellierten bereits 20 Verbände an die Bundesregierung, pro Jahr 3,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) zu veranschlagen. Die bis 2030 vorgesehenen Mittel, seien außerdem nicht ausreichend, um "den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden".
Die im Haushaltsentwurf aufgelisteten Verpflichtungsermächtigungen im Bereich der Wärmenetze belaufen sich bis 2030 auf 3,9 Milliarden Euro. Bis 2036 sind insgesamt 5,9 Milliarden Euro veranschlagt. In der Liste der größten Finanzhilfen des Bundes, im Bereich des Klima- und Transformationsfonds, schafft es die BEW-Förderung im Bundeshaushalt 2026 auf Platz 11. Im Vorjahr landete sie noch auf Platz 9.
VerpflichtungsermächtigungenEine Verpflichtungsermächtigung erlaubt es dem Bund, zukünftige Ausgaben über das laufende Haushaltsjahr hinaus einzugehen. Der Staat darf also bereits heute Verträge abschließen, bei denen die Zahlungen erst in Zukunft, also nach dem Haushalt 2026, fällig werden. Normalerweise darf der Staat lediglich mit Geldern wirtschaften, die im jeweiligen Haushalt beschlossen wurden. Die Verpflichtungsermächtigung bildet eine Tendenz der Ausgaben in den kommenden Jahren ab. Sie bedeutet jedoch nicht, dass in den entsprechenden Haushalten dann auch die genannte Summe für den jeweiligen Bereich enthalten sein wird. Das hängt stark damit zusammen, wie viele Gelder abgerufen werden. |
Ein Viertel weniger Förderung für Gebäude
Der größte Posten entfällt, wie bereits im Vorjahr, auf die Förderungen im Gebäudebereich - kurz: BEG. Haushalte können aus diesem Topf Mittel beantragen, wenn sie auf Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und andere klimafreundliche Heiztechnologien umsteigen. Außerdem werden Gebäudeumbauten hin zu einer klimafreundlicheren Energieeffizienz gefördert.
Mit 12,1 Milliarden Euro ist es mit Abstand der größte Finanzhilfeposten im Bundeshaushaltsentwurf 2026. Im Vergleich zum laufenden Jahr ist der Posten jedoch um knapp über 20 Prozent eingebrochen. Für 2025 einigte man sich auf 15,3 Milliarden Euro.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt, dass die Mittel für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Milliarden Euro steigen sollen. Über den BEG EM wird die Heizungsmodernisierung im Wesentlichen gefördert. Dieser Posten ist im Haushaltsentwurf 2026 mit 7,7 Milliarden Euro eingepreist. "Gerade mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung ist es wichtig, dass die Bundesregierung ein klares Signal für den Fortbestand der Förderung für die Heizungsmodernisierung setzt, sowohl hinsichtlich der Mittel als auch der Konditionen", sagte ein Sprecher der BDH auf ZfK-Anfrage. Die Reduzierung des Budgets für den Klimaschutz im Gebäudesektor insgesamt bedauert der Verband jedoch.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hofft auch in Zukunft auf eine zuverlässige Förderung: "Die Wärmepumpen-Förderung muss verlässlich fortgeführt und sogar in dem Maße aufgestockt werden, dass ein weiterer Markthochlauf möglich ist", sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Branche blicke auf einen gestiegenen Wärmepumpenabsatz im ersten Halbjahr 2025 zurück, es seien erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft worden. "Die Hausbesitzenden wollen erneuerbar heizen und der Ausstieg aus der Verbrennung von Öl und Gas im Wärmesektor kann schon bald Realität werden."
Haushaltsentwurf muss noch durch Bundestag
Nach der Abstimmung im Bundeskabinett kommt der Haushaltsentwurf voraussichtlich nach der Sommerpause im September zur Beratung in den Bundestag. Nach der ersten und zweiten Lesung wird er dann inklusive der beiden Sondervermögen voraussichtlich Ende November beschlossen und kann am 1. Januar 2026 in Kraft treten.



