Es sind gewaltige Investitionssummen, die auf Deutschlands Fernwärmeversorger zukommen dürften. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts sollen es insgesamt 43,5 Milliarden sein, wie aus einer Neuauflage eines Fernwärme-Gutachtens hervorgeht. Erstellt wurde die Arbeit vom Analysehaus Prognos. Auftraggeber sind die Wärmeverbände AGFW und VKU.
Der Investitionsbedarf ist demnach noch größer als bislang angenommen. Im Vergleich zur ursprünglichen Studie, die 2020 erschien, sind es rund elf Milliarden Euro mehr. Als Gründe dafür werden beispielsweise gestiegene Baukosten sowie konkretere Fernwärmeziele genannt. So wurde auf dem Fernwärmegipfel 2023 beschlossen, mittelfristig jährlich mindestens 100.000 Gebäude pro Jahr neu an Wärmenetze anzuschließen.
Wärmenetzinvestitionen deutlich höher
Vor allem die Investitionen in Wärmenetze fallen deutlich höher aus: Statt 16 werden nun 25 Milliarden Euro prognostiziert. Demgegenüber gehen die Investitionskosten in Wärmeerzeugung sowie deren Einbindung in die Wärmenetze nur leicht nach oben. Statt 17 sollen es 18 Milliarden Euro werden.
Als wesentlicher Hebel für den Aus- und klimaneutralen Umbau der Fernwärme gilt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz BEW. Das vor knapp zwei Jahren gestartete Programm ist bis Ende 2028 befristet.
0,9 Milliarden im laufenden Jahr bewilligt
Für das laufende und das darauffolgende Jahre wurden im Bundeshaushalt 2024 insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro eingestellt. Bewilligt wurden davon bislang 0,9 Milliarden Euro, wie die ZfK erfuhr. "Nach einer Anlaufphase wird das Programm inzwischen gut nachgefragt", teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.
Wie groß der Fördertopf im kommenden Jahr ausfällt, ist offen. Konkrete Zahlen werden erst im August bekanntgegeben. Am Ende entscheidet der Bundestag.
3,4 Milliarden Euro Förderung notwendig – pro Jahr
Aus AGFW- und VKU-Sicht steht aber schon jetzt fest: Auskömmlich finanziert ist das Programm derzeit keineswegs. Die beiden Verbände fordern mindestens 3,4 Milliarden Euro pro Jahr – bis Mitte der 2030er-Jahre.
Als zweites Fernwärme-Förderinstrument gilt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, kurz KWK-Gesetz. Die Hilfen sind nach jetzigem Stand bis 2026 beihilferechtlich genehmigt. Auch hier drängen Energieverbände auf eine schnelle Verlängerung. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft diese Forderung nach eigenen Angaben. (aba)
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