„Corona ist ein ungeplanter Großversuch im Homeoffice“, sagte Hubertus Heil (SPD). Bei dem Thema gebe es „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, so der Bundesminister für Arbeit und Soziales in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
In seinem Gesetzentwurf hatte Heil einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr vorgeschlagen. Dagegen hatte es in der Unions-Bundestagsfaktion Widerstand gegeben. In dem RND-Interview rückte der Arbeitsminister nun davon ab. Er strebt nun zumindest einen Rechtsrahmen für das mobile Arbeiten an.
Arbeitgeber muss Ablehnung begründen
Die Beschäftigten sollten einen „Erörterungsanspruch“ bekommen. D.h. sie sollten das Recht haben, mit ihrem Arbeitgeber über das Arbeiten im Homeoffice zu verhandeln. Dieser müsste eine Ablehnung, beispielsweise aus betrieblichen Gründen, dann gut begründen.
Der Arbeitsminister strebt auch eine Regelung für den Unfallversicherungsschutz an. Diese Lücke müsse geschlossen werden. Außerdem müsste die Arbeitszeit im Homeoffice geregelt werden. Heil setzt dabei auf eine digitale Lösung, beispielsweise mit einer App, mindestens aber auf eine schriftliche Dokumentation.
Gesetzesvorlage noch in diesem Jahr?
Der Minister betonte gegenüber dem RND, dass es ihm um praktische Hinweise gehe. „Auch mobile Arbeit darf nicht krank machen“, sagte Heil. Ergonomische Fragen und Pausenregelungen sowie Maßnahmen, die Arbeitnehmer vor eine Entgrenzung der Arbeit zu Hause schützen, gehören dazu. Der Arbeitgeber soll aber nicht dazu verpflichtet werden, den Arbeitsplatz der Mitarbeiter in deren Wohnung auszustatten.
Heil sagte, er sei den Wünschen der Union bereits sehr weit entgegengekommen. „Wenn sie guten Willens ist“, könnte das Gesetz noch in diesem Jahr eingebracht werden. (hp)



