Sie gelten als Architekten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und dürften bei den noch ausstehenden Verhandlungen erneut eine entscheidende Rolle spielen: Unions-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn (CDU, links) und sein SPD-Pendant Matthias Miersch.

Sie gelten als Architekten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und dürften bei den noch ausstehenden Verhandlungen erneut eine entscheidende Rolle spielen: Unions-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn (CDU, links) und sein SPD-Pendant Matthias Miersch.

Bild: © Markus Lenhardt/dpa

Das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, geht in die heiße Phase. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag am Montag zeigte sich, wo Union und SPD offenbar noch ringen. Eine Auswahl:

1. Biotreppe

Aktueller Stand: Mit der sogenannten Biotreppe soll auch künftig der Einbau von Gas- und Ölheizungen möglich sein. Allerdings müssen Hauseigentümer ab 2029 bestimmte Bio-Beimischungsquoten erfüllen, die in den Folgejahren steigen. Der Anteil muss 2029 mindestens zehn Prozent betragen. Ab dem Jahr 2030 sind es mindestens 15 Prozent und ab 2035 mindestens 30 Prozent. Ab 2040 müssen 60 Prozent aus Bioquellen stammen.

Knackpunkte: Union und SPD sehen in Biomethan sowie in Öl- und Gasheizungen unterschiedlich viel Potenzial. Während die Union Biomethan auch in größeren Mengen als echte Alternative zu Erdgas ansieht, sind die Sozialdemokraten deutlich skeptischer.

Zur Debatte steht zudem, welche Biotreppe für Gasheizungen gelten soll, die zwischen Inkrafttreten der aktuellen Regelung und Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingebaut worden sind. Die Stufen der aktuellen Biotreppe weichen leicht von der geplanten neuen Treppe ab. Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sprach sich für nur eine Biotreppe aus. Die alte solle auf die neue Biotreppe angeglichen werden, empfahl er. Ansonsten drohe ein "bürokratischer Albtraum".

2. Heizkostenbremse

Aktueller Stand: Union und SPD haben vereinbart, dass Vermieter beim Einbau neuer Gas- und Ölheizungen hälftig an den Kosten für Bioenergie, Netzentgelte und CO2-Preis beteiligt werden sollen. Bei der Bioenergie-Beteiligung gibt es ab 2040 einen Vermieterdeckel. Außerdem können Hauseigentümer die Mitzahlpflicht umgehen, wenn sie als Ergänzung auf eine Solarthermie-Anlage setzen.

Knackpunkte: Die SPD sieht sowohl beim Vermieterdeckel als auch beim Solarthermie-Ausweg noch Änderungsbedarf. Der von der SPD als Experte geladene Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, Florian Becker, schlug vor, die hälftige Aufteilung der Bioenergiekosten über 2040 auszuweiten.

3. Verfassungsrecht

Aktueller Stand: Die entscheidende Frage ist: Erschwert das Gebäudemodernisierungsgesetz das Erreichen der Klimaziele, insbesondere des verfassungsrechtlich verankerten Klimaneutralitätsziels 2045? Kritiker verweisen auf die Biotreppe, die die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel ersetzen soll. Die Bundesregierung hat darauf verzichtet, für 2045 einen Bioanteil von 100 Prozent für Gas- und Ölheizungen festzuschreiben. Gleichzeitig soll das Verbot für fossil betriebene Heizungen ab 2045 wegfallen.

Knackpunkte: Generell hat die SPD bei diesem Punkt größere Bauchschmerzen als die Union. Die Unionsfraktion lud mit Johann-Christian Pielow von der Energiekanzlei Rosin Büdenbender sogar einen Juristen ein, der das neue Gesetz ausdrücklich für verfassungskonform hält.

Aus seiner Sicht sind auch ohne Verbot kaum mehr fossil betriebene Gasheizungen nach 2044 in Betrieb. "Dagegen spricht die begrenzte Lebensdauer (von Gasheizungen, Anm. d. Red.), aber auch das Fehlen von Ersatzteilen." Pielow bestritt zudem, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 nur noch Gesetze zulasse, die den Klimaschutz verschärfen. Er interpretierte die Gerichtsentscheidung so: so viel Klimaschutz wie möglich, aber in Abwägung mit anderen Verfassungsgütern wie soziale Gerechtigkeit.

4. Weitere Themen

Die Union sieht offenbar bei der Option Holzenergie noch Änderungsbedarf. Darauf deutete eine Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Lars Rohwer an Markus Staudt, den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), hin. Aus Staudts Sicht ist im vorliegenden Entwurf nicht gewährleistet, dass das volle Holzenergie-Potenzial gehoben werden kann. Der Verbandschef forderte beispielsweise Nachbesserungen bei der Anrechenbarkeit von Holzenergie auf die Biotreppe.

Festhalten will die Union offenbar am Ende der Beratungspflicht beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Der Bundesrat hatte dies in seiner Stellungnahme kritisiert.

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