Blick auf einen Wärmespeicher in Cottbus.

Blick auf einen Wärmespeicher in Cottbus.

Bild: © Frank Hammerschmidt/dpa

Bei zwei Punkten waren sich die meisten geladenen Sachverständigen im Energieausschuss des Bundestags einig: Ja, die am Freitag veröffentlichten Änderungen machen den ursprünglich ins Hohe Haus eingebrachten Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes besser. Aber Verbesserungs- und Klärungsbedarf gibt es schon noch.

So sahen das auch die Vertreter der Energiebranche. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sprach von einem "Paradigmenwechsel", was die Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung, aber auch die Option Wasserstoff betrifft. Er begrüßte, dass starre Fristen für Wärme- und Gasnetze für die Jahre 2030 und 2035 nun wegfallen sollen.

"Mehr Mut und Vertrauen"

Die Regeln, denen Netzbetreibern folgen müssten – unter anderem sind Fahrpläne und Investitionspläne vorgeschrieben (hier mehr dazu) – bezeichnete er dagegen als weiterhin "sehr kleinteilig". Hier ortete er ein "gehöriges Maß an Skepsis" der Gesetzgeber gegenüber Netzbetreibern. "Hier hätte ich mir mehr Mut und Vertrauen gewünscht."

Liebing nannte die im Gesetz festgehaltenen Regresspflichten, denen Netzbetreiber unterliegen, wenn sie sich an die aufgestellten Umsetzungsfahrpläne nicht halten und in Verzug geraten. Heißt: Netzbetreiber müssten Kunden entstandene Mehrkosten erstatten. "Das bedeutet, dass sich die Stadtwerke sehr genau angucken werden, wem sie eine Anschlusszusage geben. Das ist eine bedauerliche Hürde für den Fernwärmeausbau. Es wäre gut, wenn das wegkäme."

"Misstrauen" gegenüber Wasserstoff

Ein "gewisses Misstrauen" der Ampel beklagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Energiebranchenverband BDEW, auch beim Thema Wasserstoff. Es gebe sehr viele Planungszuständigkeiten, sodass unklar sei, wer hier was zu entscheiden habe, sagte sie.

Dazu seien "unklare Rechtsbegriffe" im Entwurf. Als Beispiel nannte sie die "Netzentwicklungspläne der Fernleitungsebene". Damit sei vermutlich der Netzentwicklungsplan der Fernleitungsnetzbetreiber, Nepgas, gemeint, sagte sie. "Hier muss noch einmal geschärft werden, damit klar ist, worüber wir hier eigentlich reden."

Option Wasserstoff

Wie bereits in der ersten Anhörung legte Andreae dar, dass es nicht darum gehe, Wasserstoff zu der Lösung schlechthin zu machen. Die Technologie sei im Vergleich zur Wärmepumpe und zur Fernwärme eine "kleine Option". Sie werde aber insbesondere dort eine Rolle spielen, wo sich Ankerkunden befinden, also beispielsweise Industrieunternehmen, die Wasserstoff für die Produktion benötigen.

Überwiegend positiv äußerten sich die kommunalen Spitzenverbände zur überarbeiteten Version. Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag kritisierte jedoch, dass laut Änderungsanträgen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits Mitte 2026 ihre Wärmepläne vorlegen müssten und kleinere Mitte 2028. Bislang war das jeweilige Jahresende als Frist vorgesehen gewesen.

"Eine Wärmeplanung ist komplex und dauert", sagte Wilcken. "Wir werden dafür Zeit brauchen." Sie plädierte dafür, die Fristen wieder bis Ende 2026 beziehungsweise 2028 zu verlängern.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper