Am Montag sind mehrere Verbände zu einer öffentlichen Anhörung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Bundestag geladen, um über das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu diskutieren. Im Kern sieht es vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen.
Der Verband kommunaler Unternehmen lobte in einer Ersteinschätzung den Entwurf: „Das neue Grundprinzip „Erst Wärmepläne, dann Heizungen“ zur engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG begrüßen wir. Das hatten wir von Anfang an angefordert. Gleiches gilt für den Grundsatz der Technologie-Offenheit", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Die Planungsfreiheit der Kommunen werde durch vorgezogene GEG-Regelungen also nicht eingeschränkt, so der VKU. Bürgerinnen und Bürger erhalten mit den kommunalen Wärmeplänen die Planungssicherheit, ob der Anschluss an ein Wärmenetz möglich bzw. absehbar ist oder ob Wärmepumpen oder Grüne Gase in Frage kommen. So können sie Fehlinvestitionen vermeiden.
Fernwärme und Grüne Gase
Bei der Fernwärme sieht Liebing eine deutliche Verbesserung des Gesetzes durch die Ampel-Koalition: "Indem sie die unrealistischen Zwischenziele von 50 bzw. 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen hat, können die Abgeordneten wesentliche Hürden für die Fernwärme abräumen. Wichtig ist, dass die unrealistischen Zwischenziele auch aus dem noch ausstehenden Wärmeplanungsgesetz herausgenommen werden", so sein Appell.
Ein Lichtblick seien die grundlegenden Änderungen bei Grünen Gasen, insbesondere Wasserstoff: Die Ampel rückt vom vorgezogenen Klimaneutralitätsziel für 2035 ab, wie es in einem früheren Entwurf vorgesehen war. Im Ursprungsentwurf sollte Wasserstoff gar keine Erfüllungsoption darstellen.
Komplizierte Fahrpläne werfen noch mehr Fragen auf
Mit den „Wasserstoffnetzausbaugebieten“ erkenne die Koalition die Rolle von klimaneutralen Gasen in der Wärme an. "Unterm Strich wurde der ursprüngliche Entwurf zu Grünen Gasen wie Wasserstoff klar verbessert. Spürbar ist jedoch, dass es sich bei den Regeln für den Wandel der Gasnetze hin zu Grünen Gasen, wie Wasserstoff, um einen Kompromiss handelt", so Liebing.
Und weiter: "Denn die Ampel stellt gleichzeitig neue Anforderungen durch komplizierte Fahrpläne, die noch mehr neue Fragen aufwerfen. Solch detaillierte Fahrpläne mit hoher Rechtsverbindlichkeit stellen schon eine hohe Hürde dar."
Wasserstoff noch in der Schwebe
Viele notwendige Informationen und rechtliche Voraussetzungen, etwa im Hinblick auf die laufenden EU-Verhandlungen zur EU-Gasrichtlinie, seien aktuell noch nicht bekannt, lautet eine weitere Kritik des Verbands. So stelle sich zum Beispiel die Frage, ob Wasserstoff tatsächlich eine Option sein wird, wenn die EU-Kommission sich in Brüssel mit ihrer Unbundling-Idee gegen das Parlament durchsetzt: Dann dürften die Gasnetzbetreiber nämlich künftig nicht automatisch Wasserstoffnetze betreiben und dürften gar keine Umstellungsfahrpläne erstellen.
"Ein weiteres Beispiel ist die noch offene Frage, was passiert, wenn Gasnetzkonzessionen auslaufen - sprich: ob Gasnetzbetreiber für die Zeit nach ihrer Konzession Verpflichtungen zum Übergang auf Wasserstoff eingehen dürfen. Hier bleibt gegebenenfalls weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf bestehen“, so Liebing
Kritik von kommunalen Wohnungsunternehmen
Bei kommunalen Wohnungsunternehmen stößt das geplante Heizungsgesetz der Ampel-Koalition dagegen auf massive Kritik. Es sei völlig unklar, wer den Umbau der Heizungsanlagen bezahlen soll, sagte der Direktor des Verbands der Wohnungswirtschaft, Jens Zillmann, der Deutschen Presse-Agentur.
Berechnungen des Verbands zeigten, dass in den kommunalen Wohnungen die Mietpreise deutlich angehoben werden müssten. Zwar sieht das Gesetz auch eine Deckelung für Mieterhöhungen vor, dies setze dann aber die kommunalen Unternehmen unter Druck, so der Verbandsdirektor. «Wir hoffen, dass unser Widerstand dazu führt, dass der gröbste Unsinn aus dem Gesetz raus kommt.»
Unterstützung gefordert
Große Kritik gibt es auch daran, dass die Gesetzesvorlage erst kurzfristig, wenige Tage vor dem Termin verschickt wurde. Probleme sieht der Verbandschef aus Sachsen-Anhalt auf viele kommunale Wohnungsverbände in Ostdeutschland zukommen. Historisch bedingt würden viele Wohnungen per Fernwärme geheizt: Wärme, die aktuell aus der Verbrennung von Erdgas entsteht. Allein in Sachsen-Anhalt werden 88 Prozent der Wohnungen mit fossilen Energieträgern geheizt. Hier fordert der Verband große finanzielle Unterstützung für Umrüstungen.
Erst vor wenigen Tagen hatte Sachsen-Anhalts Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch (SPD) bei einem Treffen mit den Geschäftsführungen der Wohnungswirtschaft gesprochen. Dabei betonte er die immense Bedeutung des Gebäudesektors für das Gelingen der Energiewende. Gewerbliche Vermieter und Wohnungsgesellschaften spielten hier eine zentrale Rolle. «Wir müssen weg von Gas und Öl, um das Klima zu schonen, unsere Abhängigkeit zu verringern und langfristig Wohlstand zu erhalten», betonte der Staatssekretär. Allerdings müsse auch klimaschonendes Wohnen bezahlbar sein.
Dies sieht der Wohnungsverband mit dem geplanten Gesetz in Gefahr. Der Verband der Wohnungswirtschaft vertritt die Interessen von rund 81 kommunalen Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt. Etwa 650.000 Menschen leben nach Verbandsangaben in kommunalen Wohnungen. (dpa/sg)



