Die Pläne der Ampelkoalition sehen vor, dass von Anfang 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Für Bestandsimmobilien – im Bild eine Ölheizung in einem Altbau – soll es Übergangsfristen geben.

Die Pläne der Ampelkoalition sehen vor, dass von Anfang 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Für Bestandsimmobilien – im Bild eine Ölheizung in einem Altbau – soll es Übergangsfristen geben.

Bild: © Carsten Koall/dpa

Lange hat es gedauert, doch nun sind die Details zur Ausgestaltung der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) bekannt. Der Haushaltsausschuss hat sich wohl Ende vergangener Woche auf die neuen Förderrichtlinien geeinigt, so berichten es verschiedene Medien und auch erste Verbände.

Große Änderungen gibt es zu den bereits bekannten Plänen nicht. Die Grundförderung für den Tausch einer alten Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundliche Variante betrage laut dem Entwurf, auf den sich u.a. Spiegel und Merkur beziehen, 30 Prozent. Weitere 30 Prozent könnten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro beantragen. Der Geschwindigkeitsbonus soll künftig 25 Prozent betragen – allerdings nur für das Jahr 2024. Anschließend sinke der Bonus schrittweise ab.

Höherer Geschwindigkeitsbonus bis Ende 2024

Bis Ende 2026 soll der Geschwindigkeitsbonus noch 20 Prozent betragen. Bis Ende 2028 sind es 15 Prozent und bis 2030 nur noch 12 Prozent. Danach soll der Bonus jährlich um drei Prozent abschmelzen. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt.

Trotz vieler Forderungen nach einer Anhebung der förderfähigen Investitionskosten auf 45.000 Euro, blieb die Bundesregierung letztlich bei einer Absenkung von derzeit 60.000 Euro auf 30.000 Euro.

Konjunkturbooster für Sanierungsmaßnahmen

Freuen können sich Eigenheimbesitzer:innen, die Sanierungsmaßnahmen planen. So habe sich der Haushaltsausschuss auf einen „Konjunktur-Booster“ geeinigt. Dieser beträgt 30 Prozent und kann beispielsweise für eine neue Dämmung oder andere Maßnahmen an der Gebäudehülle genutzt werden. Für den Heizungstausch gilt dieser Boni nicht. Außerdem wird er nur so lange gezahlt bis der Fördertopf in Höhe von drei Mrd. Euro ausgeschöpft ist.

Der BEE gibt sich vorerst zufrieden mit der Einigung: „Es ist sehr erfreulich, dass die BEG alle Erneuerbaren-Heizungstechnologien und auch Mehrkosten für energetische Sanierungsarbeiten berücksichtigt“, so Simone Peter, BEE-Präsidentin und ergänzt: „Das ist mit Blick auf GEG und WPG auch folgerichtig, denn auch dort wurden alle Erneuerbaren-Heizungstechnologien aufgenommen. Die Wärmewende wird dadurch effizienter und kostengünstiger.“

Fördermittel fallen künftig de facto oft geringer aus

Auch die vorgesehenen Booster für den Heizungstausch sowie Sanierungsmaßnahmen seien begrüßenswert. „Die populistische Diskussion um die Reform des GEG hat die Menschen massiv verunsichert, die Verkaufszahlen von erneuerbaren Heizungen sind in der Folge deutlich zurückgegangen“, betont Peter weiter. Daher sei es richtig, mit einem Booster den zügigen Umstieg auf erneuerbare Heizungen anzureizen und ein positives Aufbruchssignal an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Branche zu senden, resümiert die Verbands-Präsidentin.

Kritisch sei nach wie vor die Absenkung der maximal förderfähigen Kosten, mahnt der BEE. „Auch mit den Bonuszahlungen werden die Fördermittel de facto gesenkt. Sollte sich abzeichnen, dass der gewünschte Beschleunigungseffekt ausbleibt, sollte die Höhe der Förderung angepasst werden“, so Peter. Damit stehe und falle der Erfolg der Wärmewende. „Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die Ausgaben für Erneuerbare Energien und Effizienz im Gebäudebereich trotz des Bundesverfassungsgerichtsurteils fließen. Dem sollte das Parlament in den Haushaltsverhandlungen in dieser Woche folgen“, so Peter abschließend. (lm)

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