Die Bundesregierung will diesen Mittwoch in der Kabinettssitzung Nägel mit Köpfen machen. Das lang angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz soll beschlossen werden. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren.
Zeitachse des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Ende Februar hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bereits Eckpunkte zum neuen Heizungsgesetz vorgelegt. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz ging dann am 5. Mai in die Länder und Verbändeanhörung. Die Stellungnahmefrist endete nach sechs Tagen am Montag. "Das Bekenntnis der neuen Koalition im Sinne guter Gesetzgebung, Konsultationsfristen von in der Regel vier Wochen einzuhalten, wird bisher selten erfüllt", kritisierte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Energiewirtschaftsverbandes BDEW bereits im März. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist das Gebäudemodernisierungsgesetz bis zum 1. Juli in Kraft zu setzen. Damit dies realisiert werden kann, muss der Kabinettsbeschluss am 13. Mai fallen, denn der Bundesrat tagt nur noch einmal vor dem 1. Juli – am 12. Juni.
Die Verbände hatten nur wenige Tage Zeit, sich zum Gebäudemodernisierungsgesetz zu positionieren. Am Montagabend endete die Abgabefrist. Die Stellungnahmen zeigen: Einigkeit herrscht kaum.
Von "Kostenfalle" bis zum "klaren Fortschritt"
In der Gesamtbewertung blickt der Gasverband DVGW positiv auf den neuen Aufschlag. "Gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz stellt der Entwurf einen klaren Fortschritt dar, insbesondere durch den Verzicht auf technologisch einseitige Vorgaben und durch einen deutlich stärkeren Fokus auf Systemeffizienz, Klimawirkung und technologischen Wettbewerb", antwortete der Verband auf ZFK-Anfrage.
Der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW steht ebenfalls hinter dem Ansatz, "einfachere und praxistauglichere Regelungen" zu schaffen. Allerdings würden "aus Sicht der Energiewirtschaft zentrale Fragen zur Planungs- und Investitionssicherheit offen" bleiben.
Der Fernwärmeverband AGFW begrüßt die laufende Diskussion zur Aktualisierung der Regeln für die Wärmewende grundlegend. Der vorliegende Entwurf schafft jedoch gerade kein Level Playing Field, so Geschäftsführer Frank Mattat. "Statt vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Optionen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu schaffen, werden Wärmenetze im Ergebnis benachteiligt."
Am kritischsten äußerte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Die Bundesregierung setze auf das Prinzip Hoffnung. "Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz droht zur Kostenfalle zu werden. Statt klare und bezahlbare Perspektiven zu schaffen, hält die Bundesregierung an Öl- und Gasheizungen fest."
Bio-Treppe: Verband fordert Nachbesserungen
Im Interview mit der ZFK forderte DVGW-Chef Gerald Linke bereits Anfang April bei der Biotreppe einen Zwischenschritt von 30 Prozent in zehn Jahren. Die im Referentenentwurf enthaltene Stufe von 30 Prozent Bio-Beimischung im Jahr 2035 entspricht nahezu der Forderung. Dementsprechend positiv bewertet der DVGW "Einstiegniveaus" und den "schrittweisen Anstieg" als "realistisch und grundsätzlich umsetzbar". Allerdings sieht der Verband "erheblichen Ergänzungsbedarf bei den flankierenden Maßnahmen". Es fehle etwa "eine stringente Biomethanstrategie". Eine solche Strategie müsse prioritäre Nutzungsbereiche, verfügbare Potenziale, sowie ein Nachweis‑, Zertifizierungs‑ und Handelssystem definieren – letzteres am besten europäisch harmonisiert.
Der BDEW fordert ebenfalls eine solche Strategie. Denn die stärkere Rolle von Biomethan und Grüngasen sei nur tragfähig, wenn diese in ausreichender Menge verfügbar und bezahlbar seien, heißt es in der Antwort an die ZFK. Der VZBV sieht ebenfalls hohe Kostenrisiken für private Haushalte. Die vorgesehene Beteiligung von Vermietern an bestimmten Heizkostenbestandteilen begrüßt der Verband jedoch. Trotzdem dürften die Beratungspflichten aus dem aktuell gültigen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht entfallen, sondern müssten sogar noch verstärkt werden. Der Referentenentwurf in seiner vorliegenden Fassung sieht eine Streichung der Beratungsvorgabe vor.
EU-Frist läuft Ende Mai ab
Druck für eine schnelle Umsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kommt auch von der EU. Denn in dem neuen Heizungsgesetz soll die Gebäuderichtlinie der EU umgesetzt werden. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht läuft bereits am 29. Mai ab. Deutschland wird diese Frist verpassen.
Aus Sicht des DVGW wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz "eine zentrale Schwäche des bisherigen GEG, das in der Praxis zu Fehlsteuerungen geführt hat" korrigiert und entspräche damit der Logik der EU-Gebäuderichtlinie. Denn der Gesetzgeber habe den Fokus damit nun "auf die Gesamtperformance des Gebäudes und die tatsächliche CO₂‑Minderung verlagert". Probleme sieht der Gasverband darin, "dass dieser systemische Ansatz durch nationale Sonderregelungen (...) abgeschwächt wird".
Aus Sicht des VZBV setzt der Referentenentwurf zentrale Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie um. Der Verbraucherverband sieht jedoch noch Nachbesserungsbedarf bei Vergleichbarkeit, Verständlichkeit und der Aussagekraft. Der BDEW begrüßt die Umsetzung ebenfalls. Aus der Sicht des Verbands wurden fast alle Inhalte der EU-Gebäuderichtlinie in dem Entwurf berücksichtigt. "Auch die Regelung, alle Neubauten ab 2030 als 'Nullemissionsgebäude' zu errichten, schafft eine europäische Vergleichbarkeit."



