Die schwarz-rote Bundesregierung hat am Mittwoch zwei der wichtigsten Energievorhaben dieser Wahlperiode beschlossen. Erstens ging das neue Heizungsgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, durch das Kabinett. Zweitens wurde das Kraftwerksgesetz verabschiedet, das in abgekürzter Form "Strom VKG" genannt wird. Damit beginnt für beide Vorhaben das parlamentarische Verfahren. Ein Überblick:
Wie geht es für die Vorhaben weiter?
Für beide Gesetze dürfte der Zeitplan ähnlich aussehen. Bis zur Sommerpause will die Koalition die Gesetze verabschieden. Der Bundesrat muss also am 12. Juni seine Stellungnahme abgeben. Am 10. Juli muss die Länderkammer die Vorhaben abschließend verabschieden.
Der Bundesrat hat nur begrenzte Möglichkeiten, die beiden Gesetze hinauszuzögern oder komplett zu blockieren. Er kann im zweiten Durchgang Einspruch einlegen. Der Bundestag kann die Länderkammer in diesem Fall aber überstimmen.
Der Bundestag hat nur wenig Zeit für Beratungen, wenn die Gesetze noch im Sommer verabschiedet werden sollen. Bis Mitte Juli sind nur noch vier reguläre Sitzungswochen angesetzt. Bis dahin müssten alle drei Lesungen sowie die traditionelle Expertenanhörung stattfinden.
Wer im Bundestag ist für die Themen Kraftwerksstrategie und Gebäudemodernisierungsgesetz zuständig?
Zuerst zum Kraftwerksgesetz. Zuständige Berichterstatter in der Unionsfraktion sind Fabian Gramling (Baden-Württemberg), Klaus Wiener (Niedersachsen) und Lars Rohwer (Sachsen). Bei der SPD ist das Thema Chefsache. Die energiepolitische Sprecherin Nina Scheer (Schleswig-Holstein) ist Berichterstatterin.
Berichterstatter beim Gebäudemodernisierungsgesetz sind auf Unionsseite Wilhelm Gebhard (Hessen), Saskia Ludwig (Brandenburg) und Lars Rohwer. Bei der SPD ist Helmut Kleebank zuständig.
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Zu erwarten ist aber, dass auch höhere Ebenen Einfluss nehmen werden. Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurden beispielsweise federführend von den Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) ausgehandelt.
Welche Knackpunkte gibt es noch im Gebäudemodernisierungsgesetz?
Die Grundstruktur des Gesetzes dürfte unverändert bleiben. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel für neue Heizungen wird entfallen. Auch die überarbeitete Biotreppe und die Heizkostenbremse für Mieter werden kommen. Eine stärkere Verzahnung mit dem Gaspaket, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren findet, ist denkbar.
Am Mittwoch stellte sich Bauministerin Verena Hubertz (SPD) ausdrücklich hinter das neue Gesetz. Die Vorgängerversion habe das Land verunsichert, sagte sie bei einem Pressetermin. Gleichzeitig betonte sie, dass die Klimaschutzanforderungen bestehen blieben. "Wir werden 2030 evaluieren und notfalls auch nachsteuern."
In Teilen der SPD gibt es Vorbehalte, ob der Paragraf 72 des aktuellen Gesetzes ersatzlos gestrichen werden soll. Damit würde auch dieser Satz wegfallen: "Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden."
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Welche Knackpunkte gibt es noch im Kraftwerksgesetz?
Auch hier wird der Kern voraussichtlich bleiben, auch weil dieser auf einer Vereinbarung mit der EU-Kommission basiert. Die Kommission muss das Gesetz abschließend genehmigen.
Noch in diesem Jahr will der Bund insgesamt rund zehn Gigawatt Langzeitkapazitäten, in der Praxis wohl Gaskraftwerke, ausschreiben. Bereits am 1. September soll die erste Ausschreibung stattfinden.
Ein Streitpunkt könnte der Südbonus werden. Geplant ist, zwei Drittel der ersten Ausschreibungsmengen in den sogenannten netztechnischen Süden zu lenken. Dazu zählt neben Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen.
Der ostdeutsche Kraftwerksbetreiber Leag hat den Südbonus bereits kritisiert. Er fürchtet, dass seine Kohlekraftwerksstandorte wie Schwarze Pumpe in der Lausitz leer ausgehen könnten.
Widerstand hat auch Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) angekündigt. "Kommt der sogenannte Südbonus (...), wäre Ostdeutschland klarer Verlierer", sagte er der ZFK. "Dann würden erneut Bundesländer wie Bayern profitieren, die sich jahrelang nicht um den angemessenen Ausbau der erneuerbaren Energien gekümmert haben. Dagegen wehren wir uns."
Möglicherweise werden auch Obergrenzen bei Gebotsmengen noch einmal Thema. Das Bundeskartellamt erneuerte zuletzt seine Kritik, dass der aktuelle Entwurf keine Begrenzung der Zuschlagsmenge je Bieter enthalte. Die Kontrollbehörde befürchtet, dass sich bestehende Marktmachtstrukturen auf dem Stromerzeugungsmarkt verfestigen könnten.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) pocht auf Veränderungen. Unverhältnismäßig hohe finanzielle Sicherheiten, praxisferne Vertragsstrafen und kostenintensive technische Vorgaben stellten für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Hürden dar, kommentierte er am Mittwoch. "So werden Stadtwerke benachteiligt, obwohl sie eine wichtige Rolle für eine sichere Stromversorgung vor Ort spielen."
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Die Gefahr, dass das Kraftwerksgesetz alte Marktmachtstrukturen zementieren könnte, sieht Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht. Sie verwies bei einem Pressetermin auf weitere technologieoffene Ausschreibungen, die 2027 und 2029 geplant seien. Dann würden im Rahmen eines geplanten Kapazitätsmarkts zweimal 12 GW Leistung ausgeschrieben werden. Dann könnten beispielsweise auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Batteriespeicher mitbieten. Wie viel Leistung tatsächlich ausgeschrieben werden soll, steht laut Gesetzentwurf nicht fest. Die Bundesnetzagentur soll dies auf Grundlage eines Berichts zur Versorgungssicherheit festlegen.



