Das Bundeskabinett will nach ZfK-Informationen am 10. Februar den Gesetzentwurf der Regierung zum Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur beschließen. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ – so der vollständige Name des 178 Seiten starken Papiers – liegt der ZfK vor.
Die Bundesregierung hat mit dem nun öffentlich gewordenen Entwurf offenbar zumindest in Teilen auf die harsche Kritik der Branche reagiert. Die Pläne aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) würden den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft gefährden, zu erheblichen Mehrkosten führen und den Umbau der Gasinfrastruktur ausbremsen, hatten Verbände und Fernleitungsnetzbetreiber seinerzeit moniert.
Weniger strenge Entflechtungsanforderungen
Mit dem Kabinettsbeschluss soll das anders werden - zumindest in bestimmten Bereichen. Betreiber von Wasserstoffnetzen sollen nun nicht mehr so strengen Entflechtungsanforderungen unterliegen, wie noch im ersten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vorgesehen. Nach Einschätzung von André Lippert von Taylor Wessing besteht darin der wesentliche Unterschied zum aktuellen Entwurf der Bundesregierung.
Gestrichen wurde demnach insbesondere die Regelung, wonach Energieversorgungsunternehmen von den Betreibern von Wasserstoffnetzen, mit denen sie vertikal oder horizontal verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig sein müssen. Allerdings bleibe es bei der grundsätzlichen Möglichkeit eines opt-in: Die Betreiber von Wasserstoffnetzen können erklären, dass sie der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unterliegen wollen. „Dann gilt für sie auch die Pflicht, den Betrieb der Wasserstoffnetze einerseits unabhängig von der Erzeugung, Speicherung oder dem Vertrieb von Wasserstoff andererseits zu gestalten; sie dürfen nicht Eigentümer an entsprechenden Wasserstoff-Anlagen sein.“ Wie Lippert weiter ausführt, bedeutet dies, dass jeder einzelne Netzbetreiber für sich entscheiden könne, ob er sich der Regulierung unterwirft oder nicht – was die Situation aus Sicht der Lieferanten von Wasserstoff, die in das Netz einspeisen wollen, unübersichtlich machen dürfte.
Größere Netzbetreiber profitieren
Zudem sei zu befürchten, dass von diesem Ansatz vor allem größere Netzbetreiber profitieren – auch weil sie beispielsweise bestehende, aber zukünftig ausgediente Erdgasleitungen in Wasserstoffnetze umwidmen können. Ob auch kleinere, insbesondere kommunale Netzbetreiber ein solches Modell für sich werden nutzen können, wird sich erst noch beweisen müssen, betont André Lippert.
Auch bleibe es bei der grundsätzlichen, strikten Trennung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen: Die Regelungen des EnWG zu Erdgas sollen nicht auch gleichzeitig für Wasserstoff gelten. Weite Teile der Branche hatten indes genau das gefordert.
Kosten könnten steigen
Wie Lippert weiter ausführt, dürfte dies die Kosten für die notwendige Wasserstoffinfrastruktur steigen lassen und könnte den Markthochlauf dieser noch sehr jungen Energieversorgung gleich zu Beginn durch höhere Kosten für die Nutzer ersticken. „Das BMWi sieht in diesem Ansatz zwar nur eine Übergangslösung – ob und wann allerdings die erwartete europäische Regulierung kommt, ist derzeit nicht absehbar.“
Im Kabinettsbeschluss heißt es dazu, dass es sich bei der vorliegenden Regelung um eine "Übergangsregelung" handele, "die nicht nur im Lichte der zu erwartenden EU-Vorgaben anzupassen sein wird, sondern auch mit Blick auf den beabsichtigten Integrationsprozess und die Erfahrun- gen, die wir in den nächsten Jahren mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie sammeln."
Nach Einschätzung von Lippert enthält der Entwurf aber auch Positives - etwa in Form einer neuen, etwas versteckten Regelung: Behördliche Zulassungen für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb einer Erdgasleitung sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch als Zulassung für den Transport von Wasserstoff gelten. „Dies ist aus Sicht der Betreiber sicher eine begrüßenswerte Verfahrensvereinfachung“, sagt Lippert.
Zukunft Gas: Vertane Chancen bei der Nutzung der Gasinfrastruktur
Auch Timm Kehler, der Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Gas, sieht Licht und Schatten in dem nun vorliegenden Papier. Er begrüßt, dass im überarbeiteten Entwurf die ursprünglich geplante strikte Trennung von Erdgasnetz und künftigen Wasserstoffnetz aufgehoben werde. Kritisch sieht Kehler aber, dass die bislang für Erdgas geltenden Finanzierungs- und Planungsregeln nicht auch auf Wasserstoff übertragen werden. „Mit dem vorliegenden Entwurf versäumt die Politik die Chance, die nationale Gasinfrastruktur, insbesondere das Verteilnetz, für die Wasserstoffwirtschaft zu nutzen, so wie es in der Wasserstoffstrategie angelegt ist. So wird Wasserstoff nicht in die breite Anwendung bei Gebäuden und vielen mittelständischen Industriebetrieben kommen.“
Zwar seien viele Gasnetze im Kern schon „H2-ready“, dennoch seien noch Investitionen erforderlich, beispielsweise in neue Messtechnik oder Kompressortechnologien, so Kehler weiter. „Diese sind aber nach dem geltenden Regulierungsrahmen nicht erlaubt, da der Gesetzgeber nur Investitionen in ,Erdgasnetze‘ gestattet.“ Insbesondere für die Betreiber von Verteilnetzen sei damit eine wichtige Zukunftsfrage verbunden, schließlich würden über die Verteilnetze neben den Haushaltskunden vor allem mehr als 1,6 Millionen Industriekunden im Mittelstand versorgt.
VKU: Ganzheitlicher Ansatz fehlt nach wie vor
Noch deutlicher wird der VKU, der bereits den Referentenentwurf scharf kritisiert hatte. Trotz einiger Nachbesserungen gehe der Regierungsentwurf nach wie vor den falschen Weg, sagt Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Auch wenn die spezifische Regulierung für reine Wasserstoffnetze nur übergangsweise gelten soll, wäre es sinnvoller gewesen, von Anfang an einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, moniert der Verbandschef. "Hier wäre es mit wenig regulatorischen Aufwand möglich, die bestehende und gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen. Eine Erweiterung des Gasbegriffs, der auch Wasserstoff und Biogas abdecken würde, hätte dazu gereicht."
Dieser Ansatz ist nach Überzeugung von Liebing auch der richtige, um die Transformation der Gasnetze und die Dekarbonisierung der Gasversorgung insgesamt voranzubringen. "Er hätte zudem für langfristige Planungssicherheit auch bei den Gasnetzbetreibern gesorgt. Wir werben daher im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens dafür, dass hier die richtigen Weichen gestellt werden." (amo)



