"Gefangene Kunden" – so nennt Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt Millionen Fernwärmeverbraucher:innen, die ihren Anbieter nicht wechseln können. Deshalb dringt die Behörde auf eine stärkere Kontrolle im Fernwärmemarkt. Mundt sagte auf der Jahrespressekonferenz am Dienstag, dass seine Behörde dazu dauerhaft mit dem Bundeswirtschaftsministerium im Kontakt stehe.
Beweislastumkehr bei Fernwärmeanbietern
Anschluss- und Benutzungszwänge oder die hohen Kosten eines Systemwechsels ließen den meisten Kund:innen kaum eine Wahl, erklärte Mundt. "Dass es hier eine stärkere Kontrolle geben muss, ich glaube, darüber herrscht Einigkeit." Offen sei aber, wie stark diese Aufsicht ausfallen und wie sie konkret aussehen solle.
Ein mögliches Instrument sei, dass Unternehmen ihre Kosten den Behörden gegenüber stärker offenlegen müssen, erklärte Mundt. Fernwärmeanbieter sollen nachweisen, dass sie ihre Kosten angemessen und sauber zuordnen – ähnlich wie in anderen Bereichen der Energiewirtschaft.
Eine solche Beweislastumkehr könne Prüfungen aus Sicht des obersten Wettbewerbshüters erleichtern. Denn mit den heutigen Instrumenten seien Verfahren zu aufwendig, zu bürokratisch und zu langwierig, erklärte Mundt. Derzeit muss das Kartellamt Missbrauch selbst nachweisen.
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Das Bundeskartellamt könne die Preisaufsicht mitübernehmen, sagte Mundt. Seine Behörde führe bereits heute Verfahren im Fernwärmebereich. Die Expertise für eine strengere Überprüfung sei in seinem Haus vorhanden, auch aus früheren Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts.
Zur Frage, ob Biotreppe und Grüngasquote wieder mehr Wettbewerb in den Wärmemarkt bringen könnten, äußerte Mundt sich zurückhaltend. Seine Behörde sei auch dazu im Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium. Mehr wollte er aber nicht sagen, um laufenden Erwägungen nicht vorzugreifen. Er gab aber zu verstehen, dass es dazu "durchaus Überlegungen hinsichtlich des Bundeskartellamtes" gebe.
Kraftwerksgesetz: Vermachtung auf Erzeugermarkt
Sorgen bereitet Mundt auch der Stromerzeugungsmarkt. Mit dem geplanten Kraftwerksgesetz sollen noch in diesem Jahr neue Erzeugungskapazitäten in Höhe von zehn Gigawatt ausgeschrieben werden. Das Bundeskartellamt hatte einen Gebotsmengendeckel von zehn Prozent pro einzelnem Bieter vorgeschlagen. So sollte verhindert werden, dass der Markt sich zunehmend auf wenige große Anbieter wie RWE oder EnBW konzentriert. Der Regierungsentwurf sieht eine solche Deckelung jedoch nicht vor.
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Laut Mundt steigt so das Risiko, dass zusätzliche Kapazitäten vor allem bei den ohnehin schon großen Unternehmen landen. Das Bundeskartellamt sehe hier "eine gewisse Gefahr", dass Marktmacht weiter zunehme. Wenn das tatsächlich so kommen sollte, werde man sich damit arrangieren müssen, sagte Mundt.
Der Bundestag muss noch über das Gesetz beraten. Mundt äußerte die vorsichtige Hoffnung, dass das Parlament sich mit der Wettbewerbsfrage befassen könnte.
Öffentliche Ladesäulen: Kaum Bewegung
Marktkonzentration beschäftigt das Bundeskartellamt auch an anderer Stelle: Bei öffentlichen Ladepunkten für E-Autos sieht Mundt wenig Veränderungen. Viele Kommunen hätten ihre Position dazu genutzt, auf Ladepunkte der eigenen Stadtwerke zu setzen. Das Kartellamt hatte das 2024 in seiner Sektoruntersuchung kritisiert. Mundt mahnte, die Empfehlungen aus dieser Untersuchung umzusetzen.
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Allerdings beobachte er ein stärkeres Problembewusstsein. Verbraucher:innen, die über hohe Preise an öffentlichen Ladepunkten klagten, könnten den Druck erhöhen. Diese Preise könnten eine Folge der Marktkonzentration sein.