Von Andreas Baumer
Als die Monopolkommission das letzte Mal grundlegende Veränderungen auf dem Fernwärmemarkt forderte, prallte sie bei der schwarz-roten Bundesregierung ab. Jetzt wagt sie einen neuen Anlauf. Man sehe eine "historische Chance", weil das Fernwärmenetz stark im Umbruch sei, sagte Kommissionsmitglied Rupprecht Podszun, Professor für deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht in Düsseldorf. Tatsächlich muss das Fernwärmenetz kräftig ausgebaut und vergrünt werden, wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will.
Aus Sicht des unabhängigen Gremiums, das das Bundeswirtschaftsministerium berät, wurde in den vergangenen Jahren das Vertrauen der Verbraucher in die Fernwärme "zuweilen erschüttert", erläuterte Podszun. Die Monopolkommission stellte auch in den vergangenen Monaten nach eigenen Angaben Aufschläge bei den Basispreisen fest. Die Marktmacht der Fernwärmeunternehmen gegenüber den Nachfragern sei gestiegen, sagte der Juraprofessor. Eine Journalistenfrage, ob Eon oder die Stadtwerke die größten Preistreiber seien, ließ Podszun offen.
Zugang Dritter in Fernwärmemarkt
Um das Fernwärmemonopol aufzubrechen und den Wettbewerb zu fördern, hält die Monopolkommission das sogenannte Contracting für denkbar. Unternehmen könnten Wärme aus dem Netz des Netzbetreibers an Endkunden weiterverkaufen, ohne selbst als Wärmeerzeuger tätig zu werden. Außerdem könnte ein Wärmeproduzent Wärme ins Netz einspeisen und an das Fernwärmeunternehmen verkaufen, ohne selbst ins Endkundengeschäft einzusteigen.
Langfristig wünscht sich die Monopolkommission ein sogenanntes Durchleitungsmodell. Voraussetzung dafür ist eine klare unternehmerische Trennung des Netzbetriebs vom Vertrieb. Neue Unternehmen könnten so in Konkurrenz zu etablierten Fernwärmeversorgern treten. "Im Idealfall entsteht dadurch ein nachhaltiger Wettbewerb auf den Endkundenmärkten, der weitere regulatorische Eingriffe überflüssig macht", schrieb die Kommission in ihrem neuen Gutachten. Die Autoren empfehlen demnach bereits jetzt, ein regulatorisches Recht auf Durchleitungszugang gesetzlich festzuschreiben.
Die Monopolkommission erneuerte am Dienstag ihre Forderung nach einer Preisdeckelregulierung. Konkret warb sie für die Einführung eines sogenannten Grundversorgungstarifs. Anbieter würden verpflichtet, einen Vertrag ohne fixe Preiskomponente oder zusätzliche Umlagen anzubieten. Der Arbeitspreis wäre also der alleinige Preisbestandteil. Dieser Tarif dürfe die Preisdeckel-Vorgabe nicht überschreiten.
Zudem müssten Kundinnen und Kunden regelmäßig – beispielsweise einmal jährlich oder bei jeder Preisanpassung des aktuellen Tarifs – die Möglichkeit haben, zwischen Grundversorgungstarif und regulären Tarifangeboten des Anbieters zu wechseln, ohne dass die Gesamtlaufzeit des geschlossenen Vertrags dadurch beeinflusst werde.
Schwarz-Rot bei Preisdeckel zurückhaltend
In einer Stellungnahme zu einem früheren Gutachten der Monopolkommission hatte sich die Bundesregierung skeptisch zu einer Entflechtung von Netzbetrieb, Erzeugung und Vertrieb sowie zu einem Preisdeckel geäußert. Die Festlegung einer Obergrenze stelle sich methodisch schwierig dar, warnte sie. Dafür seien die regionalen Unterschiede zu groß.
Eine Trennung der Fernwärmegeschäftsbereiche sei wiederum "hochkomplex" und "jedenfalls kein kurzfristig umsetzbares Instrument", kommentierte die Bundesregierung. Sie verwies darauf, dass eine solche Einführung nach Ergebnissen einer europaweiten Untersuchung sogar zu höheren Wärmepreisen führen könne.
Beißende Kritik an den neuen Einschätzungen und Empfehlungen der Monopolkommission kam von den Fernwärmeverbänden. Die Annahme, dass Fernwärmeunternehmen in den vergangenen Jahren wegen mangelnden Wettbewerbs tendenziell steigende Aufschläge auf den Wärmepreisindex verlangen hätten können, sei "falsch", teilte eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) mit. "Ursache der steigenden Preise ist nicht in der Wettbewerbssituation, sondern dem hohen Investitionsbedarf in den Netzausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme zu sehen."
Der Vorschlag einer Preisobergrenze würde zudem Investitionen in den Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme stoppen und damit die Klimaziele kippen. "Die einzige Alternative wäre, die Lücke zwischen Deckel und tatsächlichen Kosten aus Steuermitteln zu stopfen, womit der Deckel aber eigentlich nur Selbstbetrug wäre." Der Fernwärmeverband AGFW erinnerte seinerseits daran, dass der Verwaltungsaufwand hoch wäre und eine jährliche Wechseloption einem einseitigen Kündigungsrecht gleich käme. Der Nutzen eines Grundversorgungstarifs ist aus seiner Sicht ungeklärt.
Auch das von der Monopolkommission bevorzugte Durchleitungsmodell lehnt der Stadtwerkeverband VKU ab. "Wir bevorzugen das bereits etablierte Verfahren auf Basis freiwilliger Verträge zwischen Stadtwerk und Einspeisern, weil sich der verhandelte Zugang in der Praxis bewährt hat", erläuterte die Verbandssprecherin. "Die Vorschläge der Monopolkommission zeugen von wenig Sachkenntnis in der Praxis." Die AGFW fasste die neuen Vorschläge so zusammen: "Alter Wein in neuen Schläuchen."
Monopolkommission für dynamische Netzentgelte
Auch zum Strommarkt gab die Monopolkommission mehrere Empfehlungen ab. Aus ihrer Sicht sollte Deutschland die bundeseinheitliche Strompreiszone aufgeben und sogenannte nodale Preise einführen. Strompreise würden je nach Netzknotenpunkt variieren und so Angebot und Nachfrage genauer abbilden. So ließen sich milliardenschwere Redispatch-Kosten sparen.
Die Bundesregierung ist hier grundsätzlich anderer Meinung. Sie will an einer einheitlichen Strompreiszone festhalten und stattdessen die Stromnetze ausbauen. Für diesen Fall empfahl die Monopolkommission, zunächst auf statisch zeitvariable Netzentgelte zu setzen – über das bisherige Maß hinaus. Langfristig sei eine vollständige Digitalisierung aller Kunden auf sämtlichen Netzebenen erforderlich, schrieben sie in das Gutachten. Wo die Voraussetzungen erfüllt seien, sollten echte dynamische Netzentgelte eingeführt werden.
Die Monopolkommission sprach sich zudem für die Beteiligung von Stromeinspeisern an den Netzentgelten aus. Die Bundesnetzagentur steuert bei ihrer Reform der Netzentgelte in die gleiche Richtung.
Keine Wasserstoff-Quersubventionierung durch Erdgas
Strenge Vorgaben wünschte sich das Expertengremium auch für Gasnetzbetreiber. Man müsse davon ausgehen, dass künftig "bis zu 95 Prozent" des Gasnetzes in Deutschland nicht mehr gebraucht werden, sagte Tomaso Duso, Wirtschaftsprofessor und Vorsitzender der Kommission. Er sprach sich dafür aus, ein verpflichtendes Planungsinstrument für Betreiber von Gasverteilnetzen einzuführen.
Es sollten Prognosen zu Angebot und Nachfrage von Gas und Wasserstoff angestellt werden, heißt es dazu im Gutachten. "Auf dieser Basis ist dann die Entscheidung über Stilllegung, Weiterbetrieb oder Transformation zu treffen."
Duso warb zudem dafür, Gasnetze im Regelfall nur stillzulegen statt zurückzubauen. Das würde unnötige Kosten vermeiden. Außerdem sprach er sich gegen einen Quersubventionierung der Wasserstoffinfrastruktur durch Erdgasnetzentgelte aus. "Der Umbau von Gasverteilnetzen zu Wasserstoffnetzen sollte nur durch die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer von Wasserstoff finanziert werden", heißt es dazu im Gutachten.
Anmerkung: Dieser Text wurde um Stellungnahmen des VKU und der AGFW ergänzt.
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