Der stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion Oliver Krischer betonte, dass es nicht um eine Totalopposition gehe.

Der stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion Oliver Krischer betonte, dass es nicht um eine Totalopposition gehe.

Bild: © Fabian Sommer/dpa

"Uns geht es nicht um Totalopposition, sondern um konstruktive Verbesserungsvorschläge", unterstrich der stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion Oliver Krischer am Donnerstag bei einem Hintergrundgespräch in Berlin. Denn zumindest etliche geplante Maßnahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung gingen ja in die richtige Richtung, doch griffen sie zu kurz, einige seien gar kontraproduktiv.

Für bedenklich halten Krischer und Volker Ratzmann, Staatssekretär und Bevollmächtiger des Landes Baden-Württemberg beim Bund, das Tempo, mit dem derzeit das Artikelgesetz zur Umsetzung des Klimapakets durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht werde. Zwar sei grundsätzlich Geschwindigkeit beim Klimaschutz zu begrüßen, doch die Regelungen müssten wirksam und sinnvoll angelegt sein, weil sie ja auf lange Zeit Wirkung entfalteten und die Investoren Planungssicherheit für die kommenden Jahre bräuchten.

Diesen Freitag kommen weitere Gesetzentwürfe in den Bundestag

Zudem hätten die Fachabteilungen in den Ministerien, die Parlamentarier im Bundestag sowie die Länder im Bundesrat derzeit vielfach nicht ausreichend Zeit, qualifiziert zu den geplanten Regelungen Stellung zu nehmen, unterstrichen Krischer und Ratzmann. Doch offensichtlich ginge es vor allem dem Koalitionspartner SPD darum, das Klimaschutzpaket bis zum kommenden Bundesparteitag Anfang Dezember unter Dach und Fach zu haben. Sachgerechte Abwägungen blieben hier eher auf der Strecke.

So soll schon am morgigen Freitag (8. November) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr sowie ein neues Kraftwerksgesetz zur Stilllegung der Steinkohlekraftwerke in den Bundestag eingebracht werden. Braunkohlekraftwerke blieben hierbei jedoch außen vor, monierte Krischer.

Ressorts beim Klimaschutzgesetz stärker in die Verantwortung nehmen

Mit Anträgen über den Bundesrat versuchen nun die Länder unter grüner Regierungsbeteiligung bzw. Regierung Nachbesserungen bei den zustimmungspflichtigen gesetzlichen Regelungen des Klimapakets auf den Weg zu bringen. So geht es den Grünen beim aktuellen Entwurf der Bundesregierung für ein Klimaschutzgesetz unter anderem darum, Ziele für die Treibhausgasminderung für die Jahre 2025, 2040 und 2050 vorzusehen.

Zudem müssten Ressorts, welche Klimaschutzvorgaben verfehlten, auch haushalterisch in die Verantwortung genommen werden, wie dies ursprünglich vorgesehen gewesen sei. Ebenso sollte die vorgesehene Expertenkommission für Klimafragen gestärkt werden, indem ihr auch ein Vorschlagsrecht für Nachsteuerungsmaßnahmen eingeräumt wird.

Keine Förderung von Ölheizungen – keine geplante höhere Entfernungspauschale

Auch beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht fordern nun die grün regierten Länder über einen Antrag des Umweltausschusses im Bundesrat, Nachbesserungen durchzusetzen. Voraussetzung für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sollte der KfW-Standard 55 über alle Gebäudeteile sein, heißt es in dem Antrag. Zudem müsse die steuerliche Förderung "an die Inanspruchnahme einer Energieberatung für Gebäude in Form der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans vor Beginn der ersten Maßnahme, wenn deren Kosten einen Schwellenwert von 5000 Euro übersteigt", gekoppelt werden. Die Kosten der Energieberatung müssten ebenfalls steuerlich gefördert werden.

Darüber hinaus müsse die "Förderung von Heizungsanlagen, die für den ausschließlichen Einsatz fossiler Energieträger geeignet sind, ausgeschlossen werden. Die Förderung von Ölheizungen muss generell ausgeschlossen sein". Auch plädieren die grün regierten Länder für ein Aussetzen der geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale von 30 auf 35 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Dies führe zu einer "teilweisen Überkompensation der durch die Einführung einer CO2-Bepreisung verursachten Kostensteigerung für fossile Kraftstoffe", heißt es in dem Antrag. Deshalb sollte diese Regelung vorerst nicht verabschiedet werden und "andere Möglichkeiten der Kompensation der Mehrbelastungen durch die Einführung eines CO2-Preises geprüft werden".

Kommunalen Hebesatz überdenken – Mindestabstandsregelung gefährdet bestehende Planungen

Auf eine Änderung drängen die grün regierten Länder auch bei der geplanten Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete. Grundsätzlich sei der Ansatz, Standortkommunen stärker an den Einnahmen der Windkraft zu beteiligen, berechtigt. Die vorgesehene Regelung werfe jedoch eine Reihe von Fragen auf, die vor deren Verabschiedung geklärt werden müssten, um einen dynamischen Zubau von Windenergieanlagen nicht weiter zu erschweren. So müsse eine sinnvolle Deckelung des Hebesatzes vorgesehen werden und bereits mit Windenergieanlagen überbaute Flächen sowie geplante Standorte, für die bereits eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, sollten aus der Regelung ausgenommen werden.

Der im Klimapaket der Bundesregierung vorgesehene 1000-Meter-Mindestabstand für Windkraftanlagen von Siedlungen hat laut Sicht von Krischer und Ratzmann im Übrigen auch den Nebeneffekt, dass bereits genehmigte Regionalpläne und Vorranggebiete für Windkraft künftig nicht mehr gelten und allesamt neu geplant werden müssen. Dies werfe den bereits schleppenden Windkraftausbau in Deutschland zusätzlich um viele Jahre zurück. (hcn)

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