Deutschland

Klimapaket: Welche Umsetzungsschritte müssen erfolgen?

In der Veranstaltung des Forums für Zukunftsenergien wurde deutlich, dass für die Umsetzung des Klimapakets die rechtlichen Rahmenbedinungen dringend geändert werden müssten.
19.11.2019

Der Klimaschutz soll vorankommen. Aber Experten haben bei einer Abendveranstaltung des Forums für Zukunftsenergien hervorgestellt, dass hierfür die Gesetze noch nicht passen.

Das Forum für Zukunftsenergien fand zahlreiche Antworten in seiner Veranstaltung "Das Klimapaket der Bundesregierung – welche Umsetzungsschritte müssen folgen?": Vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten nachjustiert werden, machte das Forum in einer Pressemitteilung deutlich. Nach Christian Dessau, Rechtsanwalt bei BBH Becker Büttner Held Rechtsanwälte, seien die höchsten Hürden bei denjenigen Maßnahmen, die auf der EU-Ebene umgesetzt werden müssten und insbesondere Fördermaßnahmen beträfen oder Beihilfen darstellten.

Auch im Hinblick auf das geplante Nationale Emissionshandels-System zeigte der Rechtsanwalt noch Herausforderungen auf, wie etwa die notwendige kompatible Ausgestaltung mit dem EU-ETS, die Vermeidung eines Widerspruchs zu EU-Beihilfe-Regelungen sowie eines Verstoßes gegen Finanzverfassung und das Abgaberecht.

Verbände kritisieren zu wenig Zeit

Michael Wübbels, Stv. Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), kritisierte, dass den Verbänden zur Bewertung der geplanten Maßnahmen zu wenig Zeit eingeräumt wurde. Wodurch die Gefahr der Verabschiedung nicht kompatibler Rechtsnormen entstehe. Als verbesserungsbedürftig bewertete er die Maßnahmen zum Ausweis von Flächen für Windkraftanlagen und forderte in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Situation der Anlagenbauer deren finanzielle Unterstützung durch die Steuerzahler.

Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, warnte davor, dass bei einer übereilten Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen, diese nicht den nötigen Abgleich erhielten. Daraus könnten Prozesse, fehlende Planungssicherheit und keine Akzeptanz bei den Bürgern resultieren. Die Versorgungssicherheit beim Kohleausstieg solle über verbesserte Anreize für den Einsatz von Gas und KWK gestärkt werden.

Gebäudebestand bietet noch großen Spielraum

Entsprechend den Ausführungen von Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), sei eine Einsparung von CO2 im Gebäudebestand um 40 Prozent bis zum Jahr 2030 über die Anlagentechnik erreichbar. Hierfür müsse der Wärmebedarf abgesenkt und die Effizienz sowie die Erneuerbaren Energien im Gebäudebestand gesteigert werden.

Dazu bedürfe es aber geeigneter politischer Maßnahmen. So sollte rasch eine zügige Konkretisierung und Umsetzung der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (über drei Jahre Berücksichtigung von 20 Prozent der Investitionskosten durch Abzug von der Steuerschuld) erfolgen, so Lücke. Ferner brauche es eine Austauschprämie mit einem Förderanteil in Höhe von bis zu 40 Prozent und die Förderfähigkeit von effizienter Brennwerttechnik müsse beibehalten werden. Die Betreiber von ca. drei Mio. Ölheizungen, denen entsprechende Alternativen wie Fernwärme oder Gasnetz fehlten, sollten auf Brennwerttechnik umstellen dürfen. (ab)