Die Koalitionsfraktionen haben sich am Dienstagabend (30. Oktober) auf ein Gesamtpaket zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik geeinigt. Die Staffelung der Sonderausschreibungen ist nun so festgelegt: 2019 sollen jeweils ein Gigawatt an Windenergie und Photovoltaik zugebaut werden, 2020 je 1,4 GW und 2021 je 1,6 GW. Die Deckelung von 52 GW bei der Photovoltaik bleibt bestehen. Die Sonderausschreibungen werden aber nicht auf die Deckelung des Photovoltaik-Ausbaus angerechnet. Eine neu eingesetzte Arbeitsgruppe soll zudem prüfen, ob bei Wind an Land in den Ausschreibungen die Vergabe eines Süd-Bonus von 0,3 Cent pro kWh sinnvoll sei.
Im Rahmen der Sonderausschreibungen kommt es auch zu technologieübergreifenden (Wind & Photovoltaik) Innovations-Ausschreibungen: im Jahr 2019 sind 250 MW geplant (Pilotprojekt ohne Entschädigungszahlung für netzbedingte Abregelungen), 2020 etwa 400 MW und 2021 etwa 500 MW.
Neue Mechanismen testen
Die Ausschreibungsbedingungen für die Innovations-Ausschreibung werden durch Verordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Zustimmung des Bundestags festgelegt. Dabei sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit führen, heißt es. Unter anderem soll es keine Vergütung bei negativen Preisen geben oder eine technologieneutrale fixe Marktprämie.
Die Bundesregierung wird die Innovationsausschreibungen 2019 evaluieren. Bei positiven Auswirkungen hinsichtlich Netz- und Systemdienlichkeit prüfen die Koalitionsfraktionen, einzelne Elemente des Ausschreibungsdesigns für die übrigen Ausschreibungen zu übernehmen. Darüber hinaus werden die Koalitionsfraktionen bei einer positiven Bilanz die Ausschreibungsmengen in den Innovationsausschreibungen 2021 verdreifachen.
Arbeitsgruppe für die Akzeptanz
Zur Schaffung von mehr Akzeptanz für Windkraft an Land setzt die Koalition eine neue Arbeitsgruppe ein. Dies war so nicht im Koalitionsvertrag festgelegt. Sie soll beraten über Punkte wie
- für Länder verbindliche oder optionale Abstandsregelungen und Höhenbegrenzungen,
- monetäre Beteiligungen,
- Stärkung der Entscheidungsbefugnisse von Städten und Kommunen und
- Veränderung von Planungsverfahren.
An der Arbeitsgruppe werden die Länder beteiligt. Vertreter von Anwohnerinteressen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende können Stellungnahmen abgeben. Die Ergebnisse sollen bis zum 31. März 2019 vorgelegt werden.
Entscheidung im Herbst 2019
Zusammen mit den Ergebnissen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, der weiteren Kostenentwicklung beim Erneuerbaren-Ausbau und unter Berücksichtigung der Fortschritte beim Stromnetzausbau entscheidet die Koalition bis Herbst 2019 über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade bis 2030, heißt es. Mit den Maßnahmen soll das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel von 65 Prozent erreicht werden.
Ferner spricht sich die Koalition für eine bedarfsgerechte Befeuerung aus. Neuanlagen erhalten ab 2020 nur dann eine EEG-Vergütung, wenn sie über eine bedarfsgerechte Nachtbeleuchtung verfügen. Für Bestandsanlagen gilt dies ab 2021, mit einer Ausnahme für kleine Windparks, bei denen eine Nachrüstung nicht wirtschaftlich darstellbar ist.
VKU: "Besser spät als nie"
Verbände und Opposition werteten die Einigung unterschiedlich: „Besser spät als nie“, betont der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Schließlich gehe es um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030; dafür bedarf es neben dem kontinuierlichen Ausbau gerade in den kommenden Jahren erheblicher Anstrengungen. Viele Stadtwerke planten Windenergieprojekte. „Für sie sind die Sonderausschreibungen ein wichtiges Signal, dass Investitionen in die Windenergie politisch weiterhin gewollt sind.“ Parallel müssten aber die Bedingungen für die Genehmigungserteilung verbessert werden, damit die Projekte auch umgesetzt werden können.
Gut sei auch, dass mit der Einigung zu den Sonderausschreibungen die geplanten Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf den Weg kommen und endlich Rechtssicherheit geschaffen wird, betont der VKU. Besonders in hochverdichteten Ballungsräumen sei die KWK die einzige Möglichkeit, erneuerbare Wärme im großen Stil in die Wärmeversorgung zu integrieren.
BDEW fordert mehr Tempo
Ähnlich argumentiert Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): "Diese Einigung ist längst überfällig. Sie ist hoffentlich der Auftakt für eine energiepolitische Offensive der Koalition.“ Mehr Tempo sei notwendig, sonst werde das 65-Prozent-Ziel bei Erneuerbaren bis 2030 nicht geschafft. „Die Initiativen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, die den Windausbau erschweren wollen, sind deshalb absolut kontraproduktiv“, betonte Kapferer. Was rigide Abstandsregelungen beim Windausbau bewirkten, sähe man in Bayern: Dort sei der Ausbau der Windkraft faktisch zum Erliegen gekommen.
Lorenz Gösta Beutin, energiepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, erachtet die Einigung als schwaches Ergebnis: „Es ist mehr als peinlich, wie hier bei einer Zukunftsbranche wie Windenergie geknausert wird.“ Die Bundesregierung stehe bei erneuerbaren Energien weiter auf der Bremse. Kritisch sieht er auch die Arbeitsgruppe, die die Energiewende nur verschleppen soll.
BSW fordert Weglassen des 52-GW-Deckels
Mit Unverständnis reagiert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf das Ergebnis: Es sei versäumt worden, in diesem Zusammenhang den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fixierten 52-GW-Förderdeckel für die Solarenergie zu beseitigen. Der Verband fordert schnelle Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren und eine Streichung des Solardeckels, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werde.
"Die Koalition macht einen kleinen Schritt, wo ein Sprung notwendig wäre“, erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Es sei notwendig, den Umbau des Energiesystems zügig und im Dialog mit den Menschen anzugehen. Nicht verstehen könne Albers, dass bei der Arbeitsgruppe zur Akzeptanz die Kompetenz des BWE nicht gefragt sei. "Es ist dringend erforderlich, die Energieverbände hier einzubinden“, so Hermann Albers. (al)



