Ein Schaufelradbagger räumt Kohle im Braunkohletagebau Nochten ab.

Ein Schaufelradbagger räumt Kohle im Braunkohletagebau Nochten ab.

Bild: © Leag

Mit dem Impulspapier "Perspektiven für eine planvolle Beendigung der Kohleverstromung" hat der Leitausschuss Energiewirtschaft des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) sich mit eigenen Vorschlägen in die Debatte um den Kohleausstieg eingeschaltet. Dieser soll durch einen ausgewogenen Instrumentenmix erreicht werden, heißt es in dem Dokument, das der ZfK vorliegt. Dabei handelt es sich um eine Kombination von Laufzeitbefristungen für Kraftwerke und eine Begrenzung der jährlichen Volllaststunden, der die Verantwortung der Kraftwerke für die Strom- und Wärmeversorgung gleichermaßen miteinbezieht.

"Kurzfristiger Beitrag der Energiewirtschaft bis 2020"

Dadurch werde die Auswirkung auf das Klima gedeckelt und zugleich die notwendige Flexibilität gewahrt, damit Kraftwerke bei großem Energiebedarf von Wirtschaft und Bürgern laufen können. Der Reduktionspfad müsse sich dabei an der CO2-Intensität der Kraftwerke orientieren. "Zusätzlich ist ein kurzfristiger Beitrag der Energiewirtschaft bis 2020 notwendig, der einen substantiellen Beitrag aus Braunkohle beinhalten muss", heißt es in dem Papier weiter. Damit werde die Lücke zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bis 2020 so weit wie möglich verringert. Dies sollte wegen der kurzen Frist über bilaterale Verträge laufen.

"Möglichst Braun- vor Steinkohlekraftwerken"

Es sollten nicht beliebige Anlagen stillgelegt werden, sondern Kraftwerke, die die höchsten CO2-Emissionen pro Kilowattstunde verursachen. Dies sind in der Regel die älteren Kraftwerke, soweit kein Retrofit durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass möglichst Braun- vor Steinkohlekraftwerken sowie ältere vor neueren Anlagen vom Netz gehen sollten. Aus der Verantwortung für die Wärmeversorgung ergebe sich, dass ausschließlich Strom erzeugende Anlagen vor Anlagen mit angeschlossener öffentlicher Wärmeversorgung vom Netz gehen sollten.

Laut VKU lässt sich dieser Vorschlag umsetzen, ohne die Versorgungssicherheit oder die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand zu gefährden. Ziel müsse ein sozialverträglicher Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft sein, der zugleich industrielle Wertschöpfung, Wachstum und Wohlstand ermöglicht.

"Herausforderung für betroffene Regionen"

"Die kommunalen Unternehmen nehmen ihre Verantwortung für den Klimaschutz und die Energiewende seit langem ernst und leisten ihren Beitrag", so der VKU weiter. Um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, müsse die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken sukzessive reduziert werden. Das sei eine Herausforderung für Kraftwerksbetreiber und Beschäftigte, für die sichere Versorgung mit Strom und Wärme, genauso wie für die betroffenen Regionen und nicht zuletzt für Bürger und Wirtschaft. Der vorgeschlagene Instrumentenmix trage dabei den unterschiedlichen örtlichen und technischen Gegebenheiten Rechnung und lasse Spielräume offen. Gleichzeitig gebe er allen Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit für die Umsetzung.

Verlängerung des KWKG bis 2030 gefordert

Darüberhinaus plädiert der Verband für zusätzliche Investitionsanreize in effiziente, klimaverträgliche und flexible Erzeugungstechnologien. Dazu brauche es unter anderem eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG): Eine Verlängerung des KWKG bis 2030 biete hier die notwendige langfristige Planungssicherheit. Für die Förderung des Umstiegs von Kohle auf Gas eigne sich das bewährte Instrument des Kohleersatzbonus aus dem KWKG plus ein Sonderprogramm, das durch Investitionskostenzuschüsse die Umstellung von Kohle-KWK auf Gas unterstützt. Weiterhin bedarf es der Erarbeitung einer Wasserstoff-Strategie und eines regulatorischen Rahmens, in dem Speicher wirtschaftlich betrieben werden können. (hoe)

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