Bevorstehende Landtagswahlen mit ungewissem Ausgang können Gesetzgebungsprozesse bisweilen ganz schön beschleunigen. Das lässt sich derzeit auch in Thüringen beobachten, wo am 1. September gewählt wird.
Schon jetzt steht fest, wie das vom Bundestag beschlossene Wärmeplanungsgesetz in Thüringen umgesetzt werden soll. Bereits im Juni wurde das entsprechende Landesgesetz verabschiedet. Am Dienstag beschloss das Kabinett nun auch eine Verordnung, die den finanziellen Rahmen absteckt und damit Planungssicherheit schaffen soll. Damit ist der Freistaat nach eigener Aussage bundesweiter Vorreiter.
Geld für Bestandsanalyse bis Umsetzungsstrategie
Die Landesregierung rechnet nach eigenen Angaben mit Gesamtkosten von etwa 50 Millionen Euro bis 2028. Das Geld soll aus dem Haushalt des Energieministeriums kommen. Damit sollen Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarien, Umsetzungsstrategie und Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt werden.
Nach Abschluss der Wärmeplanung will die Regierung die tatsächlichen Kosten mit einer sogenannten Spitzabrechnung ermitteln, so dass jede planungsverantwortliche Stelle genau die finanziellen Mittel erhält, die sie benötigt.
Jährliche Zuweisung von 10 Mio. Euro
Für Personal, externe Gutachten und Beteiligungsprozesse ab Oktober 2024 sollen die Kommunen ab Oktober 2024 eine jährliche Zuweisung erhalten.
In diesem Jahr sollen es sieben Millionen Euro sein, ab 2025 dann gut zehn Millionen Euro jährlich.
Nur zwei Städte mit über 100.000 Einwohnern
Prinzipiell haben Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit, ihre Wärmeplanung vorzulegen. Kleinere Kommunen müssen spätestens Mitte 2028 fertig sein.
Laut dem Landesamt für Statistik hat Thüringen insgesamt 605 Städte und Gemeinden. Nur die Landeshauptstadt Erfurt und Jena haben mehr als 100.000 Einwohner.
AfD in Umfragen vorn
Zurzeit regiert in Thüringen eine Koalition aus Linken, SPD und Grünen. Nach aktuellen Umfragen dürfte sie im September keine Mehrheit mehr erhalten. Die Rechtsaußenkraft AfD hat demgegenüber gute Chancen, stärkste Fraktion im neuen Landtag zu werden. (aba)
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