Die Kosten der Kraftwerksstrategie treiben das politische Berlin weiter um. Das wurde bei einer Veranstaltung des Forums für Zukunftsenergien einmal mehr offensichtlich.
Dabei brachte Markus Hümpfer, dem als SPD-Bundestagsabgeordneter die Rolle zufiel, den Ampel-Kurs zu erklären, etwas mehr Licht ins Dunkel. Er taxierte die neue Stromumlage, die die Förderung eines Teils der neuen Kraftwerke finanzieren soll und wohl frühestens Ende der 2020er-Jahre fällig wird, auf rund einen halben Cent pro Kilowattstunde (kWh).
KWK-Umlage als Vergleichswert
Das Bundeswirtschafttsministerium hatte zuvor lediglich von einer Umlage "im Bereich geringer Nachkommastellen" gesprochen. In Regierungskreisen war als Vergleichswert die KWK-Umlage genannt worden. Diese beträgt in diesem Jahr knapp 0,3 Cent pro kWh.
Neue Unruhe brachte zuletzt auch der Wirtschaftsplan der Ampel-Koalition für den Klima- und Transformationsfonds. Dort sind für die Kraftwerksstrategie insgesamt lediglich 500.000 Euro vorgesehen. Dabei rechnet das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der ersten Kraftwerkssäule, die aus Haushaltsmitteln gefördert werden sollen, mit Kosten von insgesamt 12,2 Milliarden Euro bis tief in die 2030er-Jahre hinein.
Fördergelder gesetzlich abgesichert
Auch hier gab es am Montag mehr Klarheit. Die Ampel-Regierung geht offenbar davon aus, dass frühestens 2029 Fördergelder ausgezahlt werden müssen, wenn beispielsweise die ersten Langzeitspeicher in Betrieb gehen. Prinzipiell werden staatliche Baukostenzuschüsse erst dann ausgeschüttet, wenn die Anlage Strom produziert.
Des Weiteren wird argumentiert, dass im Rahmen der Kraftwerksstrategie keine Fördergelder für zukünftige Ausgaben im Klima- und Transformationsfonds eingeplant werden müssen. Schließlich hat sich die Ampel entschieden, die Strategie in ein Gesetz zu gießen. Der Staat verpflichtet sich also per Gesetz, Fördergelder auszuzahlen.
Unsicherheiten bei Kostenweitergabe
Das ist bei Förderprogrammen wie dem Fernwärmenetz-Programm BEW, das nicht gesetzlich verankert ist, anders. Hier kann der Bundestag jedes Jahr aufs Neue entscheiden, wie viel Geld er maximal bereitstellen will.
Noch bestehen große Unsicherheiten darüber, welche Kosten im Rahmen der Kraftwerksstrategie wie an Endverbraucher weitergegeben werden. Klar ist, dass die Bundesregierung nicht umhin kommt, Kosten für den Bau von Kraftwerken, die ausdrücklich der Versorgungssicherheit dienen, per Umlage im Sinne des Kosten-Verursacher-Prinzips weiterzuwälzen. Das sehen EU-Regelungen vor.
Kostenweitergabe bei Kapazitätsmechanismus
Zu diesem Teil zählen fünf Gigawatt (GW) an neuer Kapazitätsleistung, die vor Einführung des Kapazitätsmechanismus, zentral ausgeschrieben werden sollen. Bemerkenswert dabei: Hierbei muss es sich laut Konsultationspapier nicht ausdrücklich um Gaskraftwerke handeln. Vielmehr ist von steuerbaren Kapazitäten zur Stromerzeugung die Rede, "die in der Lage sind, für mindestens 96 aufeinanderfolgende Stunden Strom unter Volllast zu erzeugen".
Dazu könnten Kosten für den Kapazitätsmechanismus kommen. Hier dürfte Folgendes gelten: Die Kosten für zentrale Ausschreibungen würden über eine Umlage weitergewälzt werden. Im dezentralen Element würden Kosten der Bilanzkreisverantwortlichen, die sich dann entsprechend mit Kapazitätszertifikaten eindecken müssten, implizit über den Strompreis weitergegeben werden.
Kapazitätsmechanismus: SPD sucht noch Positionierung
Derzeit tendiert das Bundeswirtschaftsministerium zu einem hybriden Kapazitätsmarkt, der sowohl zentrale als auch dezentrale Elemente vorsieht. Auch der SPD-Abgeordnete Hümpfer sprach sich dafür aus.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat nach ZfK-Informationen noch keine gemeinsame Position. Gleiches gilt für die Unionsfraktion. Auch die FDP hat sich öffentlich noch nicht für eines der vom Wirtschaftsministerium vorgestellten Modelle entschieden. (aba)



