Von Andreas Baumer
Ein Gesetz, zwei Versionen und nur noch wenig Zeit. Der Bundestag macht es bei der Verlängerung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) noch einmal spannend. Dabei dürfte es der Energiewirtschaft gar nicht so leicht gefallen sein, zwischen den beiden vorliegenden Fassungen zu entscheiden.
Da ist der Vorschlag der Unionsfraktion, der ganz schlicht daherkommt. Demnach soll die Förderfrist glatt bis Ende 2030 verlängert werden. Eigentlich wünscht sich die Branche genau das. Problem dabei: Die EU-Kommission sieht es als ihr Recht an, eine solche Verlängerung zuerst zu prüfen und erst dann gegebenenfalls zu genehmigen. Bis es so weit ist, kann wertvolle Zeit verstreichen.
"Gar nichts zu haben, ist ein No-Go"
Auch deshalb fällt der Vorschlag des von Robert Habeck (Grüne) geführten Bundeswirtschaftsministeriums, technisch Formulierungshilfe genannt, deutlich komplizierter aus. Hier würde die bereits von der EU genehmigte 2026-Frist unberührt gelassen. Allerdings könnten Anlagen dann schon vor der Inbetriebnahme Anspruch auf eine Förderung haben.
Ob die EU-Kommission die KWK-Förderung überhaupt genehmigen muss, ist übrigens umstritten. Das Europäische Gericht, die Erstinstanz auf europäischer Ebene, urteilte anders. Daraufhin zog die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung dort wird im Sommer erwartet.
Eine glatte Verlängerung bis 2030 ist unter diesen Umständen den beiden führenden Energieverbänden in Deutschland, dem BDEW und dem VKU, offenbar zu wackelig. Deshalb bevorzugen sie die Ministeriumsversion, wenn auch mit manchen Anpassungen. "Gar nichts zu haben, ist ein No-Go", sagte Kai Lobo, stellvertretender VKU-Hauptgeschäftsführer, bei einer Expertenanhörung im Bundestag. "Die Formulierungshilfe ist ein bisschen der Spatz in der Hand und der Unionsantrag wäre die Taube auf dem Dach".
Wichtig sei jedoch, dass bei einer Neufassung des Gesetzes auf Grundlage der Formulierungshilfe eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung der EU vorgelegt werden sollte. "Wir können uns als Investoren nicht abschließend auf die Rechtsauffassung der Bundesregierung verlassen."
BDEW-Chefin will an vorhandene Genehmigung anknüpfen
Ähnlich äußerte sich BDEW-Chefin Kerstin Andreae. "Aus unserer Sicht bietet sich an, möglichst nah an den bestehenden beihilferechtlichen Genehmigungen der Europäischen Kommission zu bleiben", sagte sie. "Wir müssen also an die vorhandene beihilferechtliche Genehmigung bis Ende 2026 anknüpfen." Man könne sich nicht darauf verlassen, dass die Kommission und der Europäische Gerichtshof im Sinne der Energiebranche entscheiden würden.
Einen anderen Akzent setzte Matthias Dümpelmann, der Geschäftsführer von 8KU, einem Zusammenschluss acht großer Kommunalunternehmen, darunter der Stadtwerke in München und Leipzig. "Die beihilferechtliche Genehmigung ist alleinige Sache des Regierungshandelns", erläuterte er. Es komme also nicht nur auf die Beschlussfassung des Bundestags an, sondern auch auf die Bundesregierung. Diese solle schnell nach Brüssel fahren und Rechtssicherheit herstellen.
Das KWK-Gesetz sei derzeit die entscheidende Größe, um Fernwärmeinfrastruktur auszubauen, erinnerte der Verbandsvertreter. "Das wird immer wieder viel zu wenig gesehen." Werde das Gesetz nicht schnell neu gefasst, bedeute das, "dass bereits heute unmittelbar der Fadenriss bevorsteht".
Zur Eile mahnte auch Stefan Lochmüller vom Nürnberger Energieversorger N-Ergie. Werde das Gesetz in diesem Jahr nicht mehr verlängert, sei die Wärmewende in wesentlichen Bereichen nicht mehr möglich, führte er aus. "Das ist ganz brutal, weil die meisten Städte in Deutschland jetzt den Ausbau begonnen haben."
TEHG und EnWG könnten Bundestag noch passieren
Im politischen Berlin wird erwartet, dass sich Union, SPD und Grüne noch vor den Neuwahlen auf eine Verlängerung des KWK-Gesetzes einigen. Noch ist aber offen, wie ein Kompromiss aussehen könnte. Andreas Jung, energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion, klagte im Dezember, dass die Formulierungshilfe des Wirtschaftsministeriums hinter der CDU/CSU-Initiative zurückbleibe. "Da müssen wir jetzt vorangehen."
Zudem werden derzeit die Neufassung des Treibhausemissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie eine neuerliche Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zwischen Union, SPD und Grünen verhandelt. Zu beiden Gesetzen fanden im Bundestag ebenfalls Anhörungen statt. Auch diese Vorhaben werden voraussichtlich noch den Bundestag passieren, ehe Deutschland im Februar in die letzten Wahlkampfwochen geht.



