Von Julian Korb
Nun könnte es doch noch schnell gehen. Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und die abgespeckte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Stromspitzen könnten noch vor der Neuwahl verabschiedet werden. Zu beiden Gesetzen, sowie zu drei weiteren energiepolitischen Vorhaben, findet am Mittwoch im Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine öffentliche Anhörung statt.
Die Anhörung ist ein wichtiges Element in der Gesetzgebung. Dabei werden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis zu konkreten Gesetzesentwürfen befragt. Anschließend werden die Entwürfe zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag verwiesen, um dort endgültig über sie abzustimmen. Eine Anhörung findet ebenfalls zum Biogaspaket, zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie für ein Gesetz zur besseren Steuerung des Windenergieausbaus statt.
Druck bei KWKG-Verlängerung
Gerade bei der Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) war der Druck aus der Stadtwerke-Branche groß, noch vor der Neuwahl im Februar eine Lösung zu finden. Laut dem von der Union eingebrachten Entwurf soll das Gesetz nun bis Ende 2030 verlängert werden. Aktuell würde es Ende 2026 auslaufen, was viele Projekte gefährden würde. Die Branche drängt daher auf Planungssicherheit.
Unklar ist allerdings noch, ob Schwarz-Rot-Grün am Ende dem Entwurf in dieser Form zustimmen werden. Ein von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachter Entwurf hatte noch eine kürzere Verlängerung vorgesehen. Grund sind EU-rechtliche Bedenken.
Wichtig sei, dass die Verlängerung auch beihilferechtlich sicher ausgestaltet ist, hatte etwa Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), im Dezember gefordert. "Daher empfehlen wir, den Gesetzesentwurf auf Grundlage des BMWK-Vorschlages mit der Energiebranche weiterzuentwickeln." Der Hintergrund: EU-Gerichte könnten die KWKG-Förderung doch noch als staatliche Beihilfe einordnen. Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in dieser Sache ist noch nicht rechtskräftig.
Aus Fraktionskreisen von Union, SPD und Grünen ist aber zu hören, dass eine rechtssichere Lösung gefunden werden kann. Auch die Gruppe der Linken dürfte dem Gesetz im Bundestag zustimmen. Der energiepolitische Sprecher der Linken, Ralph Lenkert, hatte KWK-Anlagen als "entscheidend für die Wärmewende" und als "unverzichtbar als Absicherung für Dunkelflauten" bezeichnet.
EnWG-Novelle im Kleinformat
Auch eine rasche EnWG-Novelle dürfte der Kommunalwirtschaft entgegenkommen. Das sogenannte Stromspitzen- oder PV-Spitzenpaket soll das ungeregelte Einspeisen von PV-Anlagen in Zeiten starker Sonneneinstrahlung eindämmen. Dadurch sollen die Stromnetze entlastet und negative Preise am Strommarkt zurückgedrängt werden.
Vor allem soll dazu im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Direktvermarktung ausgeweitet und entbürokratisiert und Regelungen zur Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten negativer Preise angepasst sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber reformiert werden.
Die Unionsfraktion im Bundestag hat signalisiert, dem Gesetz zuzustimmen und sieht eine zeitliche Dringlichkeit. Um die Komplexitität des Entwurfes zu reduzieren, haben die SPD- und Grünen-Bundestagsfraktionen die ursprünglich mehr als 400 Seiten starke EnWG-Novelle auf rund 150 Seiten getrimmt. Der Gesetzesentwurf sieht auch Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor und legt neue Pflichten für Netz- und Messstellenbetreiber fest.
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Flexibles Biogas
Eine Anhörung findet auch für das Biogaspaket statt. Ziel dieses Gesetzesentwurfes von Rot-Grün ist es, eine flexiblere Fahrweise von Biomasse-Anlagen anzureizen. Für viele Anlagen läuft die 20-jährige Erstförderung aus, bislang fehlt eine Anschlussperspektive. In der Biogasbranche kam der rot-grüne Entwurf allerdings eher schlecht an.
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) nannte das Paket einen "Leitfaden zum Ausstieg aus dieser unverzichtbaren Technologie". Vor allem die Flexibilitätsanforderungen an Anlagen seien unrealistisch. Die Branche dürfte deshalb hoffen, dass sich im Bundestag bis zur Neuwahl keine Mehrheit für das Vorhaben findet.
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Steuerung beim Windausbau
Ebenfalls keine Mehrheit finden dürfte ein Unions-Entwurf zur Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau. Dabei sollen Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, den Ausbau von Windanlagen vor Ort zu gestalten, indem sie neue Windanlagen außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten verzögern. Dazu soll das Windflächenenergiebedarfsgesetz angepasst werden.
Hintergrund sind unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern zu Windenergiegebieten, die in Nordrhein-Westfalen bereits zu Gerichtsverfahren geführt haben. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits ebenfalls einen Entwurf dazu vorgelegt, der aber im Bundeskabinett durchfiel. Nach ZfK-Informationen könnte die SPD-Bundestagsfraktion dem Entwurf die Zustimmung verweigern.
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Nach den Anhörungen im Fachausschuss bleibt nur noch wenig Zeit, um Gesetze zu verabschieden. Vor der Neuwahl am 23. Februar finden noch zwei verkürzte Sitzungswochen im Bundestag statt, und zwar vom 27. bis 31. Januar sowie vom 10. bis 11. Februar. Der Bundesrat tag dann am 14. Februar und könnte dort noch Gesetze durchwinken.
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