Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) ist zwar schon seit 2011 in Kraft, allerdings sind laut Bundesnetzagentur von den erforderlichen 7700 Kilometern an Stromtrassen, die den Windstrom von Norden nach Süden transportieren sollen, derzeit erst 1750 Kilometer genehmigt und 950 realisiert. Gebremst wird der Ausbau der neuen, höheren Strommasten von Protesten der lokalen Bürgerinitiativen und langwierigen Genehmigungsverfahren. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte daher auf seiner Netzausbaureise versprochen, im Oktober einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verschiedene Vereinfachungen und Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren – vor allem bei Übertragungsnetzen – zum Inhalt hat. Der ZfK liegt dieser Entwurf vor, als erstes darüber berichtet hatte die "Süddeutsche Zeitung".
Für Bestandstrassen wird es einfacher
Betroffen von den Änderungen sind das Nabeg, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetzt, das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) sowie kleinere Folgeänderungen in anderen Gesetzen und Verordnungen. Konkret sollen neue Leitungen künftig schneller geplant werden können, wenn sie an bestehenden Trassen verlaufen oder wenn eine bestehende Leitung erweitert werden soll. Die Bundesfachplanung kann hier künftig entfallen und damit auch aufwändige Antragskonferenzen. Bei Bestands-Stromtrassen sollen zudem Leitungen leichter ausgetauscht werden können, wenn die Masten bestehen bleiben. Dann soll auch die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Bei Leitungen entlang bestehender Straßen oder Bahnlinien kann auf die Bundesfachplanung ebenfalls verzichtet werden.
Leerrohre als Reserve
Angedacht ist auch, Leerrohre als zusätzliche Reserverohre beim Verlegen von Erdkabeln mitzuverlegen. Die Bundesnetzagentur ist außerdem dazu angehalten, schärfer zu kontrollieren, wie der Netzentwicklungsplan umgesetzt wird. Und falls es zu Verzögerungen kommt, muss sie berichten, wieso dies der Fall ist und wo Risiken für Verzögerungen liegen könnten. Darüber hinaus soll die Behörde Vorschläge zu beschleunigenden Maßnahmen beim Netzausbau machen.
Netzbetreiber, die die Planungen hinauszögern, können künftig mit Zwangsgeldern mit bis zu zehn Millionen Euro bestraft werden. Eigentümer, die sich gegen notwendige Vorarbeiten auf ihrem Grundstück sperren, begehen laut dem Entwurf eine Ordnungswidrigkeit. Der 56-seitige Referentenentwurf soll im Dezember das Kabinett passieren, danach geht er in den Bundestag und Bundesrat.
Stimmen zum Entwurf
Kritik gab es bereits von der FDP: Deren energiepolitischer Sprecher Martin Neumann sprach von "Schaufensterpolitik". Mit dem Gesetz lasse sich weder dessen physikalische Machbarkeit noch ein gelungenes Management der Energiewende verordnen. Grünen-Politikerin und Sprecherin für Energiewirtschaft Ingrid Nestele sieht den Entwurf als längst überfällig an. "Auch wenn viele der geplanten Maßnahmen sinnvoll sind, darf die Regierung sich aber nicht auf kleinen Schritten ausruhen". Man brauche zudem endlich wieder Planungssicherheit und Verlässlichkeit in der Energiepolitik. Hier habe die Bundesregierung bislang nichts geliefert.
Johann Saathoff vom Koalitionspartner SPD und Mitglied des Deutschen Bundestags begrüßte den Gesetzentwurf. Dieser müsse in der Ressortabstimmung jedoch erstmal auf Herz und Nieren geprüft werden. Die Energiewende sei auf Akzeptanz angewiesen, deshalb dürfe der Vorschlag nicht dazu führen, dass die Akzeptanz schwindet. Mindestens ebenso wichtig wie die Planungsbeschleunigungsmaßnahmen seien die Maßnahmen zur Optimierung bestehender Netze, die ebenfalls zügig erlassen werden müssten, mahnt er. (sg/dpa)



