Für die Forderung nach einer Streichung der PV-Förderung musste Katherina Reiche (CDU) einiges an Kritik einstecken. Unterstützung bekommt die Bundeswirtschaftsministerin nun von Friedrich Merz (CDU) persönlich. Der Bundeskanzler stellt sich am Sonntagabend im NDR-Talkshow-Format mit Caren Miosga hinter die Pläne.
Die Bürger:innen sollen bei den Steuern mehr entlastet werden, da ist man sich im politischen Berlin weitestgehend einig. In puncto Finanzierung scheiden sich jedoch die Geister. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht einen Hebel in der höheren Besteuerung von Besserverdiener:innen. Der Bundeskanzler erteilte dem Vorstoß am Sonntag eine deutliche abfuhr.
Stattdessen möchte Merz über die Streichung von Subventionen Geld in die Staatskasse spülen, um steuerliche Erleichterungen zu finanzieren. "Wir zahlen für Strom, der nicht gebraucht wird, eine hohe Vergütung aus dem Bundeshaushalt", nennt der Kanzler als (einziges) Beispiel.
"Katherina Reiche hat Vorschläge gemacht, wie wir das begrenzen, wie wir das dämpfen, wie wir das reduzieren." Es liege der Vorschlag auf dem Tisch, die Solarförderung im privaten Bereich nicht fortzuführen. Das sei einer der Punkte, die aktuell mit dem Koalitionspartner SPD diskutiert würden.
Wie viel könnte der Reiche-Vorschlag bringen?
Die Einschnitte bei der Einspeisevergütung finden sich etwa in einem Ende Februar durchgestochenen Entwurf der Neuauflage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wieder. Reiche bezog auch mehrfach persönlich Stellung zur PV-Förderung. "Neue, kleine PV-Anlagen rechnen sich schon heute im Markt und bedürften keiner Förderung", sagte Reiche etwa der "Augsburger Allgemeinen".
Von den Einschnitten wären lediglich Neuanlagen betroffen, ein Ende der Förderung bei Bestandsanlagen steht bisher nicht im Raum und wäre wegen Bestands- und Vertrauensschutz auch nur schwer denkbar. Bisher werden zwischen 6,26 und 12,34 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet, abhängig von der installierten Anlage und der Einspeisung. Im Bundeshaushalt 2026 sind 17,2 Milliarden Euro für die EEG-Finanzierung vorgesehen.
Eine wirklich belastbare Prognose über eine mögliche Einsparsumme ist schwer zu treffen. Klar ist jedoch, dass sich der Effekt erst über die Jahre wirklich entfalten würde. Da die EEG-Förderung jedoch auf jeweils 20 Jahre angelegt ist, würde die Ersparnis jedes Jahr anwachsen, wenn ein neuer Jahrgang zusätzlich nicht gefördert wird.
Beispielrechnung für das Jahr 2027
Die Annahme: Pro Jahr werden 500.000 Neuanlagen mit einer Spitzenleistung unter 25 kW zugebaut. Pro Anlage wird eine Einspeisung von 2500 kWh angenommen. Es wird von einem Marktwert im Bereich Solar von 4,2 Cent pro kWh ausgegangen (wird von der Förderung abgezogen). Des Weiteren wird von 700 Stunden mit negativem Preis ausgegangen, in denen keine Förderung bezahlt wird.
Das kurzfristige Ergebnis: Der Staat würde durch die Streichung der Einspeisevergütung für diese Anlagen im Jahr 2027 rund 35 Millionen Euro einsparen.
Das langfristige Ergebnis: Über die kommenden 20 Jahre könnte der Staat etwa 7,3 Milliarden Euro einsparen, wenn für die Anlagen unter 25 kW die Förderung ab 2027 entfällt. Die Auswirkung des Förderstopps auf die Ausbauzahlen wurde in der Beispielrechnung aus Vereinfachungsgründen ausgeklammert.
Ein Blick in den durchgestochenen EEG-Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium zeigt, dass die Aussetzung lediglich für Anlagen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt gelten soll. Für Anlagen zwischen 25 und 100 kW soll dann ein einheitlicher Fördersatz gelten – eine Höhe war in dem internen Entwurf noch nicht angeführt.
Anhand der Beispielrechnung (oben) wird jedoch deutlich, dass das Instrument lediglich langfristig eine signifikante Entlastung für den Bundeshaushalt bringen könnte. Dass davon kurzfristig Steuerentlastungen querfinanziert werden könnten, scheint zumindest für das alleinige Instrument als unwahrscheinlich.
Entwicklung der EEG-Kosten
Die Einspeisevergütung für private PV-Anlagen gibt es in Deutschland seit 2000. Anlagen die bis 2000 errichtet und in Betrieb genommen wurden, erhielten eine Förderung von 50,62 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bis Anfang der 2010er Jahre lag die Vergütung noch bei über 20 Cent pro kWh.
Dadurch, dass jedes Jahr einer der älteren, höher vergüteten, Förderjahrgänge aus der Vergütung fällt, sinken die EEG-Kosten immer weiter. Für Anlagen ab Dezember 2019 liegt die Einspeisevergütung in allen Leistungsebenen unter 10 Cent pro kWh. Generell sinkt die Fördersumme pro Halbjahr um ein Prozent für Neuanlagen, das ist im EEG so verankert. Für Zeiten, in denen der Börsenstrompreis ins Negative rutscht, entfällt seit Anfang 2025 für Neuanlagen jegliche Vergütung.
Negativpreisrekord im Mai
Im vergangenen Jahr traten negative Großhandelspreise in 573 von 8760 Stunden auf, also in 6,5 Prozent. Das ist immer dann der Fall, wenn mehr Strom produziert wird, als das Netz aufnehmen kann. Der Haupttreiber sind zumeist nicht regelbare Einspeiser wie PV-Anlagen – scheint viel Sonne, wird viel Strom produziert.
Am verlängerten Wochenende des ersten Mai 2026 zeigte sich die Auswirkung besonders drastisch. Am Day-Ahead-Markt fiel der Preis zeitweise bis auf die technisch mögliche Grenze des Marktes von minus 499,99 Euro je MWh. Pro kWh entspricht das rund -50 Cent.
Am 1. Mai hat Deutschland 41 Gigawattstunden (GWh) Strom ins Ausland exportiert. Am Folgetag waren es erneut 33 GWh. Katherina Reiche sprach am Montag im Wirtschaftsrat der CDU davon, dass es sich dabei um Solarstrom gehandelt habe. Die Situation habe den Bund einen "hohen zweistelligen Millionenbetrag" gekostet.
Die Wirtschaftsministerin bekräftige erneut ihre Forderung nach der Streichung der Einspeisevergütung. Man könne für kein Produkt, das nicht gebraucht werde, eine Vergütung erhalten. "Wenn Herr Döllner [Audi-Vorstandschef] am Ende des Jahres 10.000 Audis verkaufen wollte, aber nur 5000 verkauft hat, stellt er doch auch nicht der Bundesregierung die 5000 vor die Tür und sagt: Bitteschön, habe ich nicht gebraucht, jetzt ersetze mir das mal. Es gibt keine Branche der Welt, die sich vergüten lässt für ein Produkt, das weggeworfen wird", sagte Reiche. Dort müsse ein Schlussstrich gezogen werden.
Damit spielte die Ministerin höchstwahrscheinlich auf die älteren Bestandsanlagen an, für die noch Vergütungen bezahlt werden, auch wenn der Strompreis negativ ist. Eine Änderung der Regelung für Bestandsanlagen dürfte rechtlich jedoch schwierig werden. Die Bundesregierung hat bereits klargestellt, dass der Bestandsschutz weiterhin gelten soll.



