Als sich das neuartige Coronavirus im Frühjahr in Deutschland ausbreitete, war auch beim regionalen Energieversorger Enervie in Hagen die Verunsicherung groß. Da habe die für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Enervie-Tochter ADUG eine Flut von Mitarbeiterfragen erreicht, erzählt Leiter Sascha Weißgerber: Wann darf ich in die Arbeit kommen, wann muss ich zu Hause bleiben, wann muss ich mich sogar in Quarantäne begeben?
Eine sensible Angelegenheit für Unternehmen wie Enervie, die als Teil der kritischen Infrastruktur gelten. Sie können es sich ähnlich wie Krankenhäuser kaum leisten, dass in Bereichen wie Hochspannung und Wasserversorgung wegen Corona ganze Abteilungen ausfallen. Zudem habe die Beantwortung der Einzelfragen viel Zeit in Anspruch genommen, sagt Weißgerber.
BDEW übernimmt Handlungshilfe
Also entwickelte sein Team eine Handlungshilfe, die dem Virus keine Chance geben und gleichzeitig die Aufrechterhaltung der Energie-, Strom- und Wasserversorgung garantieren soll. Inzwischen steht die Empfehlung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) findet diese offenbar so überzeugend, dass er sie mit geringfügigen Anpassungen übernommen hat.
Das vorgenommene Abfrageschema weicht bisweilen von den Empfehlungen des für Infektionsschutz in Deutschland zuständigen Robert-Koch-Instituts ab.
Abweichung von RKI-Empfehlung
Beispiel: Eine Person, mit der ein Mitarbeiter direkten physischen Kontakt hatte, wurde positiv auf Covid-19 getestet. Was muss der Mitarbeiter tun, wenn er sich selbst gesund fühlt?
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt hier in der Regel eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen. Die Enervie-Tochter dagegen unterscheidet, ob der Mitarbeiter im selben Haushalt lebt wie die infizierte Kontaktperson oder nicht.
Absprache mit Führungskraft
Sollte die infizierte Kontaktperson nicht aus dem eigenen Haushalt stammen, wurden zudem die AHA-Regeln eingehalten, kann der Mitarbeiter nach Absprache mit einer Führungskraft gegebenenfalls zur Arbeit kommen.
Allerdings muss der Betrieb dann einen Covid-19-Test drei bis fünf Tage nach dem Kontaktzeitpunkt veranlassen. Fällt dieser negativ aus, kann der Mitarbeiter zur Regelarbeit zurückkehren.
Vorgehen bei Schnupfen
Ferner steht in der Handlungshilfe der Enervie-Tochter, dass Mitarbeiter bei Auftreten milder Symptome "mit nur geringfügiger Beeinträchtigung des Wohlbefindens" (Schnupfen, leichtes Husten) zur Arbeit kommen dürfen. Es sei auch kein negativer Virusnachweis notwendig.
Anders sieht es bei einem Infekt "mit ausgeprägtem Krankheitswert" aus (Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur). Mitarbeiter mit diesen oder noch gravierenderen Symptomen dürfen nicht zur Arbeit kommen.
Örtliche Gegebenheiten beachten
Die Handlungsempfehlungen seien Beispiele, die gegebenenfalls den örtlichen Gegebenheiten und Regelungen vor Ort anzupassen seien, schreibt Enervie. Für den Hagener Energieversorger selbst sind sie nun im Corona-Management ein zentraler Pfeiler.
Drei Viertel im Homeoffice
Dessen ungeachtet setzt auch Enervie seit Beginn der Pandemie verstärkt auf Homeoffice. In der Hauptniederlassung gebe es insgesamt etwa 450 Beschäftigte, sagt Weißgerber. Zurzeit aber sei im Schnitt nur ein Viertel auch im Büro. "Der Rest arbeitet im Homeoffice."
Die ADUG-Handlungsempfehlungen im Detail sind über diese Seite abrufbar. (ab)



