Deutschland

Neue Höchstwerte für Freiflächen-Solaranlagen

Für Ausschreibungen in 2023 sind Gebote bis 7,37 ct/kWh möglich. Damit hat die Bundesnetzagentur ihren Spielraum voll ausgenutzt. Interessierte können bereits in der nächste Runde profitieren.
23.01.2023

Eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (Symbolbild)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Freiflächen-Solaranlagen auf 7,37 ct/kWh erhöht. Damit reagiert die Behörde auf die gestiegenen Kosten bei der Errichtung und beim Betrieb der Anlagen sowie auf die gestiegenen Zinsen bei der Finanzierung. Die gestiegenen Kosten hätten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten, teilt die BnetzA mit.

"Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein. Die Bundesnetzagentur sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende."

Maximum von 25 Prozent

Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur im Dezember vergangenes Jahr erweitert: Die Behörde hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich.

Von der erweiterten Kompetenz hatte die Bundesnetzagentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen und nun erneut bei Freiflächen-Solaranlagen Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

Kostspielige Planungsverfahren

Die Solarwirtschaft hat die Entscheidung begrüßt. So hatten sich zuletzt laut einer Schätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) neue Solarparks mit einem Volumen von weit über 1000 Megawatt nicht an einer Solarauktion beteiligt. EEG-Ausschreibungen waren daher regelmäßig unterzeichnet.

Der Branchenverband warnt jedoch davor, dass Restriktionen im Bau-, Planungs-, Energie- und Steuerrech die Umsetzung der Energiewende- und Klimaschutzziele der Bundesregierung weiterhin ernsthaft gefährden. "Langwierige und kostspielige Planungsverfahren sowie der Zugang zu den Stromnetzen und geeigneten Standorten müssen verkürzt und vereinfacht werden, Hindernisse bei der Grund- und Erbschaftssteuer aus dem Weg geräumt werden", mahnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. (jk)