Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Austausch.

Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Austausch.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Von Julian Korb

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Dienstag seinen ersten Haushaltsentwurf durchs Kabinett gebracht. Darin enthalten sind auch Maßnahmen zur Senkung der Strompreise. Umsetzen will die Bundesregierung sie schon ab Anfang 2026. Davon sollen Verbraucher wie Unternehmen profitieren – allerdings nicht im gleichen Maße.

"Wir wollen einsteigen in eine erste wirksame Senkung der Strompreise für Industrie, Gewerbe und die privaten Haushalte", sagte Klingbeil, der auch SPD-Chef ist. Das solle die Kaufkraft der Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhöhen.

Keine Entlastung für Verbraucher

Die Entlastung zum 1. Januar 2026 soll sich aus drei Maßnahmen zusammensetzen: Verbraucher werden von der Gasspeicherumlage befreit, die Stromsteuersenkung für Industrie und Landwirtschaft wird verlängert und der Bund übernimmt einen stärkeren Anteil an den Netzentgelten. Damit sollen die Strompreise effektiv sinken.

Auffällig ist dabei, dass die Stromsteuersenkung nicht so weitflächig ausfällt, wie ursprünglich angekündigt. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten, die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken.

Nun soll die Entlastung allerdings nur für das produzierende Gewerbe gelten. Die Stromsteuersenkung für nicht produzierendes Gewerbe und Verbraucher sei "erstmal nicht darstellbar", begründete der Finanzminister die Entscheidung. Weitere Entlastungen sollen aber im Verlauf der Regierungszeit geprüft werden.

Zuschüsse zu neuen Netzen

Auch in welcher Höhe die Netzentgelte verringert werden sollen, konnte Klingbeil noch nicht abschließend sagen. Die sogenannten Netznutzungsentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und wegen hoher Kosten für den Netzausbau in den vergangenen Jahren stark gestiegen. 

Wie der Finanzminister ausführte, wolle sich der Bund am "künftigen Netzausbau" beteiligen. Das würde Zuschüsse zu bestehenden Netzen ausschließen. Über die Höhe der Zuschüsse müsse das Finanzministerium sich zudem noch mit Wirtschaftsministerium und Kanzleramt einigen, so Klingbeil weiter.

Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 sind Ausgaben zur Entlastung der Verbraucher bei Energiekosten in Höhe von 6,3 Milliarden Euro veranschlagt.

Gasumlage im Klimafonds

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Diese ist ein Bestandteil des Gaspreises und wird bisher von Gaskunden gezahlt, um die Kosten für die Sicherstellung der Gasversorgung zu decken. Diese Kosten will künftig der Staat übernehmen.

Für Kritik aus der Opposition sorgte dabei, dass die fehlende Summe aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) beglichen werden soll. Ursprünglich sollten aus dem Geldtopf vor allem Zukunftsinvestitionen finanziert werden.

Entsprechend scharf fielen die Reaktionen aus. "Fossile Subventionen haben im Klima- und Transformationsfonds (KTF) nichts verloren", sagte Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünenfraktion. Die Entscheidung gefährde wichtige Förderprogramme – etwa für moderne Heizungen, Wärmenetze und Zukunftsinvestitionen in der Industrie.

Unzufrieden zeigten sich auch Branchenverbände. "Das Sondervermögen ist ein wirtschaftspolitisches Instrument – kein Haushaltstrick", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende des Energieverbandes BDEW. Wer das Instrument zur bloßen Umschichtung bestehender Ausgaben oder zur kurzfristigen Preisdämpfung zweckentfremde, verspiele Vertrauen bei Wirtschaft und Investoren.

LNG-Terminals im Sondervermögen

Für Verwunderung sorgte auch, dass der Betrieb von LNG-Terminals künftig aus dem Sondervermögen finanziert werden soll. Denn die Terminals sind bereits gebaut und das Sondervermögen war ursprünglich für "zusätzliche" Investitionen gedacht. Die Bundesregierung ist aber überzeugt, dass dies rechtlich möglich ist.

Vergeblich suchen Vertreter der Energiebranche im Haushalt 2025 übrigens Ausgaben für Kraftwerksausschreibungen. So fehlen für den Zubau steuerbarer Kraftwerksleistungen weiterhin Verpflichtungsermächtigungen. Damit können Ausschreibungen frühestens 2026 erfolgen.

Wie ein Sprecher des Finanzministeriums ausführte, rechnet die Bundesregierung ohnehin erst ab dem Jahr 2030 mit der Inbetriebnahme neuer Gaskraftwerke im Rahmen der geplanten Ausschreibungen. Damit müssen auch keine Ausgaben in den Eckpunkten bis 2029 vorgemerkt werden.

Wenig Geld für Wasserstoff

Aus Sicht der Energiebranche ist das nicht die einzige Fehlplanung. So wird laut dem Branchenverband die mittelfristige Finanzplanung der Nationalen Wasserstoffstrategie auf ein Drittel reduziert. Der Titel "Dekarbonisierung der Industrie" soll mittelfristig sogar von 24,5 auf weniger als zwei Milliarden Euro absinken.

"Anspruch an Transformation und Wirklichkeit der Rahmenbedingungen passen nicht zusammen", kommentiert Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW. Mit drastischen Einschnitten schade die Bundesregierung der Industrie und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Darüber hinaus belaste sie die Planungs- und Investitionsentscheidung der Unternehmen weiter, wenn sie, statt zusätzlicher Mittel, noch weniger Gelder einstelle. "Der Haushaltsgesetzgeber muss hier dringend reagieren, um den Wasserstoffhochlauf in Schwung zu bringen."

Fernwärme-Förderung leicht angehoben

Auch bei der Wärmewende sieht der BDEW Nachbesserungsbedarf. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll zwar mittelfristig eine zusätzliche Milliarde Euro erhalten. Dies aber bleibe hinter dem Bedarf zurück. "Hier benötigt es pro Jahr mindestens vier Milliarden Euro statt der bisher eingeplanten 980 Millionen Euro", so Andreae.

Ähnlich argumentiert der Stadtwerke-Verband VKU. Die geplante Aufstockung und Fortführung des Fernwärme-Förderprogramms sei richtig, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die bisherigen Mittel blieben aber noch weit hinter den Erfordernissen zurück und seien noch kein Fernwärme-Turbo.

Das Bundeswirtschaftsministerium begründete dies gegenüber der ZfK. "Die Ansätze spiegeln vor allem das Fördergeschehen aus den Vorjahren wider", so eine Sprecherin. Wichtig für Neubewilligungen sei vor allem das Volumen an Verpflichtungsermächtigungen. Für das BEW-Programm seien diese aufgestockt worden.

120 Milliarden Investitionen pro Jahr

Klingbeil plant für das laufende Jahr mit Ausgaben von 503 Milliarden Euro. Davon entfallen 62,7 Milliarden auf den Kernhaushalt, 25,7 Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds und 27,2 Milliarden auf das neue Sondervermögen. "Wir werden das Niveau immer weiter steigern und kommen dann auf 120 Milliarden Euro, die wir im Jahr investieren werden", kündigte der Finanzminister an.

Das Kabinett beschloss nicht nur den Haushaltsentwurf für 2025, sondern auch Eckwerte für das Jahr 2026, die grobe Finanzplanung bis 2029 und ein Gesetz, mit dem ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen werden soll. Jetzt befassen sich Bundestag und Bundesrat mit den Plänen.

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