Nicht nur Verbraucherschützer sehen Handlungsbedarf, wenn es um die Regelung von Wärmepreisanpassungen geht. Auch aus Sicht der führenden Wärmeverbände Deutschlands ist beim kürzlich veröffentlichten Ministeriumsentwurf zur neuen Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) noch Luft nach oben.
Fernwärmeversorger sollten ihre Preise auch dann ändern können, wenn wegen des transformationsbedingten Aus- und Umbaus von Fernwärmesystemen Sprunginvestitionen anfallen, fordert Werner Lutsch, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW), – und zwar unabhängig von der Preisänderungsklausel. Das bisherige System sei dafür nicht geeignet.
Hoher Investitionsbedarf bei Fernwärme
Oder anders formuliert: "Es liegt weder im Interesse des Fernwärmeversorgers noch des Kunden oder der Politik, wenn Stadtwerke verpflichtet werden, sämtliche ihrer Kunden bei großen Klimaschutzprojekten [...] zunächst zu kündigen und dann die Tarife inklusive der Investitionen neu zu berechnen und einen neuen Vertrag vorzulegen", schreibt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Das muss auch ohne Kündigung möglich sein."
Zum Hintergrund: Im Rahmen der Wärmewende will die Bundesregierung die Fernwärme in Deutschland massiv ausbauen und vergrünen. Damit dies gelingt, müssen Versorger laut Studie des Analysehauses Prognos allein bis 2030 mehr als 40 Milliarden Euro stemmen. Dabei ist es ein offenes Geheimnis, dass die Erzeugung von Fernwärme in vielen Fällen teurer werden dürfte.
VKU will Beendigung von Preisdebatte
Grundsätzlich begrüßt die Wärmebranche, dass das Ministerium auf allzu starke Eingriffe verzichten will. Der aktuelle Entwurf sieht weder einen Preisdeckel vor noch eine klare Festschreibung, welches Element wie genau in die Preisbildung einzufließen hat. Kosten- und Marktelemente müssen lediglich angemessen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund mahnt der VKU nun die Beendigung entsprechender Diskussionen im politischen Raum an.
Zugleich spricht sich auch der Stadtwerkeverband dafür aus, dass Fernwärmeversorger Preise über die Anpassungsklausel hinaus ändern können, wenn veränderte Erzeugungskosten das hergeben. Bedingung ist, dass dies auf die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme einzahlt.
BDEW für Dekarbonisierungszuschlag
Fernwärmeversorger sollen sich nur dann darauf berufen können, "wenn die Kosten bei wirtschaftlicher Betriebsführung nicht hätten vermieden werden können". Nach aktueller Rechtslage dürfen Fernwärmepreise nur im Rahmen von vertraglich vereinbarten Preisänderungskauseln geändert werden.
Als Alternative bringt der Branchenverband BDEW einen sogenannten Dekarbonisierungszuschlag ins Spiel. Dieser könnte dann verlangt werden, wenn etwa Fördergelder nicht genügen, um nachweislich notwendige Investitionen zu refinanzieren.
Kleinteilige Informationspflichten in der Kritik
Erwartungsgemäß stößt sich die Wärmebranche auch an den Veröffentlichungspflichten, die laut Ministeriumsentwurf wesentlich umfangreicher und kleinteiliger ausfallen sollen. "Letztlich muss der Aufwand der Datenbereitstellung immer in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Kunden stehen", schreibt der BDEW.
Noch deutlicher wird der VKU. Es könne bezweifelt werden, dass beispielsweise die Angabe von Netzverlusten über drei verschiedene Kennzahlen für den Kunden einen erkennbaren Mehrwert darstelle oder dieser ein sonderlich großes Informationsinteresse habe. Der Verband warnt ausdrücklich vor der Schaffung von Kleinteiligkeit, Komplexität und Überregulierung.
Millionenkosten für Wärmebranche
Sowohl BDEW als auch VKU verweisen darauf, dass die Erweiterung der Veröffentlichungspflichten nicht zuletzt zu zusätzlichem Bürokratieaufwand führen würde. Tatsächlich schätzt das Ministerium selbst, dass dadurch Zusatzkosten in Höhe von 8,64 Mio. Euro entstehen. (aba)
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