Noch vor den großen Wärmeverbänden hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) seine Position zur neuen Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) veröffentlicht. Und die hat es in sich.
Dem Verband gehen die neuen Regeln zum Preisbildungsmechanismus nicht weit genug. So fordert er, dass Kosten- und Marktelement in den Preisänderungsklauseln gleich gewichtet sein müssen. Außerdem soll im Marktelement grundsätzlich nur noch ein Wärmepreisindex zulässig sein – der des Statistischen Bundesamts. Überdies sollen Fernwärmekunden ein Sonderkündigungsrecht erhalten, wenn der Preis infolge einer Änderung der Preisgleitklausel um mehr als 20 Prozent steigt. Doch der Reihe nach.
Verhältnis Kosten- und Marktelement
Preisgleitklauseln setzen sich aus einem Kosten- und einem Marktelement zusammen. Beim Marktelement werden in der Regel Erdgasindizes herangezogen. Schließlich ist Erdgas aktuell noch der am häufigsten eingesetzte Brennstoff bei Fernwärmeerzeugern.
Derzeit gibt die Fernwärmeverordnung lediglich vor, dass Kosten und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden sollen. Viel konkreter wird es auch im neuen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nicht.
Kartellamt beschäftigt sich mit Thema
Aus Sicht des Verbraucherschützerverbands führt dies dazu, dass das Kostenelement oft zu 70 Prozent und bisweilen sogar zu 90 Prozent gewichtet wird. In der Folge seien in der Energiekrise Preissteigerungen teils sehr unterschiedlich ausgefallen.
Auch das Bundeskartellamt beschäftigt sich derzeit mit dem Thema. Die Behörde geht dem Verdacht nach, ob einzelne Wärmeversorger die allgemeine Preisentwicklung im Wärmebereich zu wenig in ihre Anpassungsklauseln einfließen lassen, was "überschießende Preissteigerungen" zur Folge hatte.
Der Verbraucherschützerverband sieht seinen 50:50-Vorschlag durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestärkt. Nach seiner Interpretation hat das Höchstgericht eine jeweils hälftige Gewichtung von Kosten- und Marktelement als "Standardfall" definiert.
Streit um Preisindex
Geht es nach dem VZBV, sollen Fernwärmeversorger grundsätzlich auch nur noch den Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamts als Marktelement verwenden dürfen. "Ausnahmen hiervon müssen von den [Versorgern] nachvollziehbar begründet werden", heißt es in der Stellungnahme.
Diese Forderung ist als klare Absage an Börsenpreisindizes zu verstehen. Vor allem der Egix-Index der Leipziger Energiebörse EEX wird von Fernwärmeversorgern häufig verwendet, weil er dynamischer neue Marktlagen abbildet. In der Energiekrise raste der Egix-Kurs entsprechend schneller nach oben als der des Statistischen Bundesamts, fiel aber dann auch zügiger.
Egix-Index im Visier des VZBV
Interessanterweise hat sich auch hier das Kartellamt eingeschaltet. Es untersucht, ob einzelne Versorger durch die Auswahl der Preisindizes die tatsächliche Entwicklung der Kosten nicht angemessen abgebildet, sondern deutlich überzeichnet haben.
Dem VZBV ist der Egix-Index schon länger ein Dorn im Auge. Dessen vermeintliche Schwächen in der Energiekrise ließ er in einer eigens in Auftrag gegebenen Studie offenlegen.
Ministeriumsvorschlag für VZBV zu weich
Im Ministeriumsentwurf ist eine Annäherung an die VZBV-Position bereits herauszulesen: "Das Marktelement wird in der Regel durch Bezugnahme auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Wärmepreisindex [...] angemessen berücksichtigt."
Den Verbraucherschützern ist das jedoch noch zu weich. "Dass neben dem Wärmepreisindex [...] auch weiterhin andere Erfüllungsoptionen möglich bleiben, ist [...] inkonsequent", schreibt der VZBV.
Sonderkündigungsrecht bei Preissprung
Der Verbraucherschützerverband wirbt überdies für ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preissprünge aufgrund einer Änderung der Preisänderungsklausel allzu groß ausfallen sollten. Bei mehr als 20 Prozent Plus soll der Kunde das Recht haben, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In der Regel beträgt die Laufzeit eines Fernwärmevertrags nach Erstabschluss zehn Jahre.
Erwartungsgemäß dürften die Vertreter der Fernwärmeversorger die Lage ganz anders sehen. In einer ersten Reaktion hatte die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) bereits gewarnt: "Ein immer engeres bürokratisches und regulatives Korsett nimmt den Unternehmen dabei die Luft für die nötigen Anstrengungen und sollte vermieden werden." Eine Analyse ihrer ausführlichen Stellungnahmen folgt. (aba)
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